Daten
Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
31.05.16, 13:19
Aktualisiert
13.09.16, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 15. Sitzung des Stadtrates
vom 03.05.2016
Drucksachen-Nummer: 239.16
TOP 6.4
75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet
Nahversorgungszentrum/ zentraler Versorgungsbereich Brüggen Heerstraße", Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Stadtrat
einstimmig:
1.
die Aufstellung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet
Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil
Brüggen
2.
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.
die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im
südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
südwestlich durch die Heerstraße
nordöstlich durch die Westerwaldstraße
südöstlich durch die südlichen Parzellengrenzen des Flurstückes 212, Gemarkung
Türnich, Flur 33
nordwestlich durch die an die Eifelstraße angrenzenden Flurstücke in einer Tiefe von
30m
Die Lage des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist,
zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es - in Kombination mit dem parallel in der
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan TÜ 356 „Heerstraße/Eifelstraße“ - die
planungsrechtliche Grundlage einer Angebotsplanung für einen großflächigen Vollsortimenter
mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.650 qm incl. Flächen für Dienstleistungsnutzungen sowie
ergänzenden, nahversorgungsrelevanten Nutzungen, in Kombination mit Wohnnutzungen in den
Obergeschossen, in einer städtebaulich integrierten Lage zu schaffen und somit das Angebot für
eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Im Rahmen der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes soll außerdem ein zentraler
Versorgungsbereich für den Stadtteil Brüggen festgelegt werden um somit die landesplanerische
Zielvorgabe zur Ausweisung eines SO-Gebietes für großflächigen Einzelhandel zu
berücksichtigen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016
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