Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
27.11.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.10.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1118
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
15.11.2007
Haupt- und Finanzausschuss
20.11.2007
Rat
27.11.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd"
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1118
1. Sachverhalt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.9. bis
30.10.2008 offengelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. §
4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die bisher in diesen Verfahren eingegangenen Stellungenahmen und die Stellungnahmen aus den
frühzeitigen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind beigefügt.
Sollten noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese noch vorgelegt.
Aufgrund der Stellungnahme des Wasserversorgungsvebandes Euskirchen sind noch ergänzende
Untersuchungen erforderlich, diese werden derzeit durchgeführt. Die Untersuchungen sollen
Aufschluss geben über die Untergrundbeschaffenheit insbesondere in Richtung Kalkarer Stollen.
Das Ergebnis wird spätestens zur Sitzung des Rates vorliegen.
Im weiteren ist über die eingeganenen Stellungnahmen zu beschliessen und der
Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBL I.S.2415) i.V.m. dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
z.Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk-Süd“ in der
vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbei zu führen.