Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
54 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
01.06.12, 12:26
Aktualisiert
01.06.12, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 728 /IX.L.
Datum: 15.05.2012
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
05.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Straßenentwässerungsanteil für überörtliche Straßen innerhalb des Gemeindegebietes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, mit dem Landesbetrieb Straßenbau als Baulastträger überörtlicher Landes- und Bundesstraßen dahingehend Verhandlungen zu führen, dass ggf.
die jährlich durch den Landesbetrieb Straßenbau zu zahlende Niederschlagswassergebühr für Landes- und Bundesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes durch
Einmalzahlung abgelöst wird, wobei die gemeindliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie Gemeindeprüfungsamt zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit für die Gemeinde mit einbezogen werden sollen.
Begründung:
Im Rahmen der Erhebung der Niederschlagswassergebühr für überörtliche Straßen
erhält die Gemeinde derzeit seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW für die
innerhalb des Gemeindegebietes verlaufenden Landes- und Bundesstraßen eine
jährliche Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 31.000,00 €. Im Rahmen von
Gesprächen mit dem Landesbetrieb erklärt dieser nunmehr, dass es auch denkbar
ist, dass anstelle der jährlichen Zahlung der Niederschlagswassergebühr diese durch
eine Einmalzahlung für die Zukunft abgelöst wird. Dies würde bedeuten, dass die
Gemeinde einmalig eine hohe Gebührenzahlung erhält, die dann entsprechend zu
verzinsen und jährlich anteilig bei der Gebührenberechnung zu berücksichtigen ist.
Die konkrete Höhe der Einmalzahlung wäre mit dem Landesbetrieb Straßenbau entsprechend der örtlichen Gegebenheiten im Bereich der Landes- und Bundesstraßen
zu verhandeln. In die Prüfung, inwieweit dies für die Gemeinde eine wirtschaftliche
Lösung darstellen könnte, wären die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie das
Gemeindeprüfungsamt einzubeziehen.
Es wird vorgeschlagen, entsprechende Gespräche zur konkreten Höhe einer möglichen Einmalzahlung zu führen und zu gegebener Zeit abschließend das Ergebnis
dem Fachausschuss zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Für die Kreisstraßen innerhalb des Gemeindegebietes ist zwischenzeitlich mit dem
Kreis Euskirchen ebenfalls die Erhebung der Niederschlagswassergebühr abgestimmt. Für die Jahre 2009 bis 2012 erhält die Gemeinde hiernach eine Nieder-
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schlagswassergebühr in Höhe von insgesamt rd. 84.000,00 €, wobei in den Folgejahren eine jährliche Gebühr von rd. 25.000,00 € erwartet wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister