Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
56 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
01.06.12, 12:26
Aktualisiert
01.06.12, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 726 /IX.L.
Datum: 15.05.2012
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
05.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kanalisation zur Fremdwasserreduzierung
hier: Teilbereiche Ortslagen Zingsheim und Engelgau
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, im Rahmen des Förderprogramms zur Fremdwasserreduzierung
die gemäß Zuwendungsbescheid vom 09.05.2012 bewilligten Maßnahmen der Förderphase 2.2 – Teilstück Pfalzstraße in Zingsheim, in den Jahren 2012/2013 sowie
Meisenweg, Goldgasse, Mühlenbachstraße in Engelgau in den Jahren 2013/2014 zu
realisieren. Weiterhin beschließt der Rat, zunächst die Maßnahme in Zingsheim im
Rahmen eines Anliegertermins vorzustellen und auf dieser Grundlage die Planung
und Ausschreibung vorzubereiten.
Begründung:
Der Rat hat zuletzt in seiner Sitzung am 20.12.2011 beschlossen, im Rahmen des
Förderprogramms zur Fremdwasserreduzierung die beantragten Maßnahmen der
Förderphase 2.2 – Teilstück Pfalzstraße in Zingsheim sowie
Meisenweg/Goldgasse/Mühlenbachstraße in Engelgau – erst nach Vorlage des Förderbescheides zu beginnen. Zwischenzeitlich wurde der Gemeinde mit Datum vom
09.05.2012 der Zuwendungsbescheid für die beabsichtigten Maßnahmen in
Zingsheim und Engelgau zugeleitet. Bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe
von 1.973.895,00 € erhält die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 1.479.508,50
€. Hierbei geht der Zuwendungsbescheid bei den Kosten für die öffentlichen Kanalisationsanlagen von einer Förderung von 80 % aus und bei den Kosten für Hausanschlüsse von 50 %. Des Weiteren werden anteilige Personalkosten der Verwaltung
für 3 Jahre mit berücksichtigt.
Seitens der Gemeinde ist beabsichtigt, zunächst die Maßnahme in Zingsheim im
Bereich der Pfalzstraße zu realisieren. Im Rahmen der Förderphase 1 wurde bereits
das Teilstück der Willenberger Straße im Trennsystem entwässert. Sowohl Schmutzwie Fremdwasserkanal münden dann im Kreuzungsbereich Willenberger Straße/Pfalzstraße wiederum in die Mischkanalisation, so dass das Fremdwasser derzeit
weiterhin zur Kläranlage Nettersheim-Urft geführt wird. Es ist daher notwendig, dass
ab dem vorgenannten Anschlusspunkt das Abwasser im Bereich der Pfalzstraße
ebenfalls getrennt wird. Am Ende der Pfalzstraße wird dann der Schmutzwasserkanal wiederum an den bestehenden Mischwassersammler angeschlossen. Das Nie-
3
derschlagswasser und Fremdwasser sollen dann im weiteren Verlauf teils über Privatgrundstücke unterhalb der Ortslage Zingsheim in Richtung Nettersheim zu einer
Versickerungsanlage geführt oder direkt in den unmittelbar angrenzenden Vorfluter
eingeleitet werden. Die Baukosten belaufen sich für die öffentliche Kanalisationsanlage auf rd. 730.000,00 € und für Hausanschlüsse auf rd. 125.000,00 €.
Wie eingangs bereits erwähnt, werden die Kosten für den einzelnen Hausanschluss
lediglich noch mit 50 % bezuschusst. Im Rahmen der Maßnahme erhalten die jeweiligen Anlieger, sofern alle Schmutzwasserleitungen dicht sind, einen entsprechenden
Dichtheitsnachweis. Zur Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils wird davon
ausgegangen, dass wie bei den bisherigen Maßnahmen Eigenleistungen der Anlieger anerkannt werden können.
Die Maßnahme Pfalzstraße in Zingsheim soll in den Jahren 2012/2013 realisiert
werden und im Anschluss hieran in den Jahren 2013/2014 die Maßnahme in
Engelgau. In den Wirtschaftsplänen 2012 bis 2014 sind entsprechende Mittel zu berücksichtigen. Neben den Kanalisationsmaßnahmen ist in beiden Ortslagen auch auf
Teilbereichen die Erneuerung der Wasserversorgung vorgesehen. Des Weiteren
wird bei den übrigen Versorgungsunternehmen zwecks möglicher Mitverlegung von
Leitungen nachgefragt.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister