Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul -Wi
Vorlage 681 /IX.L.
Datum: 29.02.2012
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
08.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.03.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.03.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kindergartenbeförderung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Kindergartenbeförderung wie in den Vorjahren auch
im Kindergartenjahr 2012/2013 anzubieten und den Elternbeitrag in Höhe von bisher
15,50 € monatlich für die Hin- und Rückfahrt nach Feststellung des tatsächlichen
Bedarfes zu überprüfen und eventuell anzupassen.
Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde als Zuschuss
gewährt und sollten den Betrag in Höhe von 13.500,00 € nicht übersteigen.
Begründung:
Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Kinder selbst zum Kindergarten zu bringen.
Dies gilt auch dann, wenn am Wohnort kein Kindergarten vorhanden ist und die Eltern ihr Kind in einen Nachbarort bringen müssen. Die Gemeinde Nettersheim stellt
seit Jahren einen Beförderungsdienst für die Kindergartenkinder zur Verfügung, die
einen wohnortfernen, in ihrem Wohnbereich liegenden Kindergarten besuchen. Im
laufenden Kindergartenjahr sind die Linien des Kindergartenbusses überwiegend voll
besetzt gewesen. Der Bedarf hat sich kontinuierlich gesteigert. Zum einen wurde die
Linie Zingsheim – Nettersheim eingerichtet, zum anderen haben die Eltern, deren
Kinder von Frohngau in den Tondorfer Kindergarten gewechselt sind, zunehmend
von dem Angebot Gebrauch gemacht.
Es wird daher auf der Grundlage einer Bedarfsabfrage und den einrichtungsbezogenen Öffnungszeiten der Kindergärten geprüft werden müssen, ob für das kommende
Kindergartenjahr 2012/2013 ein Zweitfahrzeug einzusetzen ist, um eine pünktliche
Ankunft in der jeweiligen Einrichtung zu gewährleisten. Sollte ein zusätzliches Fahrzeug erforderlich werden, ist zu entscheiden, ob die gemeindliche Beförderung mittels eines zusätzlichen Fahrzeugs oder von einem Drittunternehmen durchgeführt
wird.
Die Kindergartenbeförderung stellt ein einzigartiges familienfreundliches Angebot dar
und sollte zur Unterstützung von Familien weiterhin angeboten werden. Das Beförderungsentgelt sollte wie bisher durch die Eltern zu einem festen Anteil getragen werden, ist jedoch auf der Grundlage der entstehenden Kosten zu überprüfen und eventuell anzupassen. Ein Zuschuss sollte weiterhin gewährt werden. Der gemeindliche
Zuschussbedarf liegt im laufenden Kindergartenjahr bei ca. 13.500,00 € inkl. Beförderung der Mittagsmahlzeiten.
gez. Pracht
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Bürgermeister