Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kindergartenbeförderung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
Beschlussvorlage (Kindergartenbeförderung) Beschlussvorlage (Kindergartenbeförderung)

öffnen download melden Dateigröße: 52 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul -Wi Vorlage 681 /IX.L. Datum: 29.02.2012 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 08.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.03.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 27.03.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindergartenbeförderung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Kindergartenbeförderung wie in den Vorjahren auch im Kindergartenjahr 2012/2013 anzubieten und den Elternbeitrag in Höhe von bisher 15,50 € monatlich für die Hin- und Rückfahrt nach Feststellung des tatsächlichen Bedarfes zu überprüfen und eventuell anzupassen. Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde als Zuschuss gewährt und sollten den Betrag in Höhe von 13.500,00 € nicht übersteigen. Begründung: Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Kinder selbst zum Kindergarten zu bringen. Dies gilt auch dann, wenn am Wohnort kein Kindergarten vorhanden ist und die Eltern ihr Kind in einen Nachbarort bringen müssen. Die Gemeinde Nettersheim stellt seit Jahren einen Beförderungsdienst für die Kindergartenkinder zur Verfügung, die einen wohnortfernen, in ihrem Wohnbereich liegenden Kindergarten besuchen. Im laufenden Kindergartenjahr sind die Linien des Kindergartenbusses überwiegend voll besetzt gewesen. Der Bedarf hat sich kontinuierlich gesteigert. Zum einen wurde die Linie Zingsheim – Nettersheim eingerichtet, zum anderen haben die Eltern, deren Kinder von Frohngau in den Tondorfer Kindergarten gewechselt sind, zunehmend von dem Angebot Gebrauch gemacht. Es wird daher auf der Grundlage einer Bedarfsabfrage und den einrichtungsbezogenen Öffnungszeiten der Kindergärten geprüft werden müssen, ob für das kommende Kindergartenjahr 2012/2013 ein Zweitfahrzeug einzusetzen ist, um eine pünktliche Ankunft in der jeweiligen Einrichtung zu gewährleisten. Sollte ein zusätzliches Fahrzeug erforderlich werden, ist zu entscheiden, ob die gemeindliche Beförderung mittels eines zusätzlichen Fahrzeugs oder von einem Drittunternehmen durchgeführt wird. Die Kindergartenbeförderung stellt ein einzigartiges familienfreundliches Angebot dar und sollte zur Unterstützung von Familien weiterhin angeboten werden. Das Beförderungsentgelt sollte wie bisher durch die Eltern zu einem festen Anteil getragen werden, ist jedoch auf der Grundlage der entstehenden Kosten zu überprüfen und eventuell anzupassen. Ein Zuschuss sollte weiterhin gewährt werden. Der gemeindliche Zuschussbedarf liegt im laufenden Kindergartenjahr bei ca. 13.500,00 € inkl. Beförderung der Mittagsmahlzeiten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister