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Sitzungsvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Erneuerung des Kälteerzeugers im Kulturhaus)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
04.08.10, 18:24
Aktualisiert
04.08.10, 18:24
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: 6011-01 Lem Jülich, 12.07.2010 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 437/2010 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 14.07.2010 TOP Ergebnisse Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Erneuerung des Kälteerzeugers im Kulturhaus Anlg.: keine 60 60 65 65 III 20/22 II SD.Net Beschlussentwurf: Für die Erneuerung des Kälteerzeugers im Kulturhaus ist ein Betrag in Höhe von 12.000,00 € außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln für den Brandschutz Rathäuser. Begründung: Der Kälteerzeuger fiel in den letzten Wochen bereits zweimal durch Überdruck innerhalb der Anlage aus. Beim letzten Ortstermin am 9.7.2010 wurde nun festgestellt, dass der Verdichter im Kaltwassersatz defekt ist und ausgetauscht werden muss. Das im Gerät befindliche Kältemittel ist R 22. Der Einsatz dieses Kältemittels ist seit dem Jahr 2000 verboten. Bestandsanlagen dürfen jedoch bis aus Weiteres mit diesem Kältemittel weiterbetrieben und nachgefüllt werden. Vor diesem Hintergrund sind Reparaturen dieser Geräte sehr schwierig, da die Hersteller von Kaltwassersätzen keine Ersatzteile mehr für in Deutschland aufgestellte und mit R 22 befüllte Anlagen zur Verfügung stellen. Nach Angaben des Herstellers Daikin trifft dieses auf den Kaltwassersatz im Kulturhaus zu und es kommt nur der vollständige Austausch des Gerätes in Frage Aufgrund der Eilbedürftikeit soll die Tagesordnungs des Rates im diesen Punkt erweitert werden. Nach Angaben des Archivars ist der schnelle Austausch der defekten Anlage unumgänglich, da andernfalls die Archivalien bei nicht Einhaltung der Luftkonditionen erheblichen Schaden nehmen können (Schimmelbefall). Die Kosten für den Austausch der Anlage werden von Amt 65 auf ca. 12.000,-- € geschätzt. Mittel hierfür stehen im laufenden Haushalt nicht zur Verfügung. Die Deckung diese außerplanmäßigen Ausgabe kann aus den Mitteln für den Brandschutz Rathäuser erfolgen. 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 437/2010 x nein nein Seite 2