Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
50 kB
Datum
05.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 24-50-03
Nr. der Ratsdrucksache: 1144
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
05.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abfallgebühren;
Entwicklung eines alternativen Gebührenmodells für eine stärker am Verursacherprinzip
orientierte Kostenzuordnung
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1144
1. Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23.10.2007 anlässlich der Beratung
über die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren 2008 die Verwaltung beauftragt, dem
Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ ein alternatives Gebührenmodell, das eine stärker am
Verursacherprinzip orientierte Kostenumlage beinhaltet, zur Beratung vorzulegen.
Mit diesem Auftrag beschäftigt sich die vorliegende Ratsdrucksache.
1. Beschreibung des aktuellen Gebührensystems
Das derzeit von der Stadt Bad Münstereifel praktizierte Gebührensystem zur Umlage der
Kosten der Abfallentsorgung wurde mit der Einführung der Biotonne zum 01.08.1995 eingeführt.
Es handelt sich um ein einfaches, für den Bürger verständliches und auch für das
Erhebungsverfahren unkompliziertes Abrechnungsverfahren, das aus
¾
¾
einer nach der Größe der Restmüllbehälter differenzierten Restmüllbehältergebühr und
einer von der konkreten Inanspruchnahme der Abfallentsorgung unabhängigen
Grundgebühr je Benutzungseinheit
besteht.
Für die Entsorgung der kompostierbaren Abfälle über die Biotonne wird keine separate Gebühr
erhoben. Die zugelassenen Behälter von 80, 120 und 240 Liter Fassungsvermögen werden den
Benutzern kostenlos zur Verfügung gestellt. Dem durch das Landesabfallgesetz verbindlich
vorgeschriebene Gebührenabschlag für Eigenkompostierer (§ 9 Absatz 2 LAbfG) wird durch
einen auf die Grundgebühr angerechneten Gebührennachlass Rechnung getragen, der derzeit
42,61 € je Benutzungseinheit beträgt
Zulässigerweise erfolgt hinsichtlich der Kosten für die Erfassung des Biomülls - wie im Übrigen
auch bei anderen Abfallentsorgungsleistungen (z.B. Altpapier-, Sperrmüll-, Sondermüll- und
Grünschnitterfassung) - eine auch aus heutiger Sicht nach wie vor sinnvolle
Quersubventionierung; und zwar im Wesentlichen über die Restmüllbehältergebühr.
Der nachstehende Auszug aus der Gebührenbedarfsberechnung 2008 zeigt den Aufbau des
derzeitigen Gebührensystems.
„Berechnung der Gebühren
Die Gesamtgebühr setzt sich aus der Grundgebühr sowie der ausschließlich am vorgehaltenen
Volumen der Restmülltonne orientierten Restmüll-Behältergebühr zusammen. Bei
nachgewiesener Eigenkompostierung wird ein 65 %iger Abschlag von der vollen Grundgebühr
gewährt.
1.
Ermittlung der Restmüll-Behältergebühr sowie Grundgebühr
Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung werden mit 1/4-Anteil als Grundgebühr und 3/4Anteil als Restmüll-Behältergebühr (Entsorgungs- bzw. Arbeitsgebühr) aufgeteilt.
Gesamtaufwendungen (ohne Mietentgelte der Restmülltonnen
und die hierauf entfallenden Verwaltungsgemeinkosten)
davon
1/4-Anteil als Grundgebühr
3/4-Anteil Restmüll-Behältergebühr
1.786.743,91 €
446.685,98 €
1.340.057,93 €
Seite 3 von Ratsdrucksache 1144
1.1. Ermittlung der Restmüll-Behältergebühren
Kostenanteil
Behältervolumen
= 1.340.057,93 Euro = 1,88 Euro/l
= 711.840 l
60 l Behälter (
60 l x 1,88 Euro/l)
80 l Behälter (
80 l x 1,88 Euro/l)
120 l Behälter ( 120 l x 1,88 Euro/l)
240 l Behälter ( 240 l x 1,88 Euro/l)
660 l Behälter ( 660 l x 1,88 Euro/l x 2)
1.100 l Behälter (1.100 l x 1,88 Euro/l x 2)
112,80 Euro
150,40 Euro
225,60 Euro
451,20 Euro
2.481,60 Euro
4.136,00 Euro
1.2. Ermittlung der Grundgebühr
Bei der Ermittlung der Grundgebühr ist hinsichtlich der Berechnungs-/Maßstabseinheiten
(Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass 3.388 wegen
Eigenkompostierung eine reduzierte Grundgebühr zahlen. Insgesamt erfasst sind 8.737
Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung der vollen Grundgebühr 6.535
Berechnungseinheiten.
Kostenanteil
Berechnungseinheiten
Volle Grundgebühr =
Um 65% reduzierte Grundgebühr =
446.685,98 Euro = 68,35 Euro
6.535
68,35 Euro
23,92 Euro“
2. Kritik am derzeitigen Gebührensystem
Ausgangspunkt für die Kritik am derzeitigen Gebührensystem ist die in der Ratsdrucksache Nr.
1084 zur Gebührenkalkulation 2008 dargestellte Kostenentwicklung bei der Biomüllerfassung
und -verwertung.
Zur besseren Verdeutlichung der Problemstellung wird auf die als Anlage 1 beigefügte
Übersicht „Entwicklung der Biomüllerfassung“ verwiesen. Hier fällt insbesondere die
o
im Vergleich zur Entwicklung des Restmüllaufkommens (es erhöhte sich von 1996 bis 2007
von 2.690 t auf 2.790 t) mehr als hundertprozentige Steigerung des Biomüllaufkommens
von 930 t auf 2010 t sowie die
o
deutliche Steigerung bei der Anzahl der 240 Ltr. Biotonnen von 285 Behältern im Jahre
1996 auf aktuell 1.210 Behälter; das entspricht einer Steigerung um 324 %,
auf.
Ursächlich für die vorstehend dargestellte Entwicklung ist, neben der Erhöhung der
Anschlussquote an die Biotonne von 55% im Jahre 1996 auf derzeit 61% und die insgesamt
gestiegene Anzahl der erfassten Haushalte/Benutzungseinheiten, insbesondere die Tatsache,
dass viele Eigentümer/Besitzer größerer Garten- und/oder Rasenflächen nachweislich auf die
240 Ltr. Biotonnen zurückgreifen.
Dieses veränderte Verhalten ist nachvollziehbar und vom Grundsatz her nicht zu kritisieren. Es
führt allerdings dazu, dass das derzeitige Gebührensystem in eine rechtlich bedenkliche
Schieflage geraten ist, da in vielen dieser Fälle die Kosten der Abfallentsorgung durch die
Gebührenzahlung nicht gedeckt sind.
Nach einer von der Verwaltung durchgeführten Auswertung handelt es sich in 430 Fällen, in
denen 240 Ltr. Biotonnen benutzt werden, um Einfamilienhäuser, die für die
Restmüllentsorgung einen 60 Ltr. Behälter vorhalten.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1144
Bei dieser Kombination ergibt sich auf der Basis der Kalkulation 2008 folgende jährliche
Gebührenbelastung:
¾
¾
Gebühr für eine 60 Ltr. Restmülltonne (Kaufgefäß)
Volle Grundgebühr für einen Haushalt
112,80 €
68,35 €
¾
Jährliche Gebührenbelastung
181,15 €
Dieser Gebührenforderung stehen allein folgende Kosten für die Behälterleerung und
Entsorgung des Rest- und Biomülls gegenüber:
¾
¾
¾
¾
¾
Unternehmerentgelt für eine 60 Ltr. Restmülltonne
Kosten der Restmüllentsorgung bezogen auf einen
60 Ltr. Behälter
Unternehmerentgelt für eine 240 Ltr. Biotonne
Kosten der Biomüllentsorgung bezogen auf einen
240 Ltr. Behälter
¾
insgesamt
29,61 €
40,12 €
92,44 €
95,32 €
257,61 €
Berücksichtigt man, dass bei dieser Vergleichberechnung die Kosten für die übrigen
Entsorgungsteilleistungen der Stadt (z.B. für die Altpapiererfassung, Sperrgutsammlung,
Sondermüllaktionen) außer acht gelassen wurden, so wird das Missverhältnis zwischen der
Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsleistungen und der Gebührenforderung besonders
deutlich. Die Differenz wird in dieser Höhe auch durch die rechtlich zulässige und nach wie vor
sinnvolle Quersubventionierung der Biomüllerfassung nicht gerechtfertigt.
Ein Überdenken des Gebührsystems
Gebührengerechtigkeit sinnvoll.
ist
daher
allein
schon
aus
Gründen
der
Aus mehreren denkbaren Varianten werden nachfolgend zwei Gebührensysteme vorgestellt,
die nach Auffassung der Verwaltung am besten geeignet sind, eine stärker am
Verursacherprinzip orientierte Kostenzuordnung zu gewährleisten, ohne die Grundstruktur des
bisherigen Systems wesentlich zu verändern.
I. Einführung einer separaten, nach dem Tonnenvolumen gestaffelten Gebühr für die
Biotonne
Das in der Anlage 2 abgebildete Gebührensystem erweitert den bislang aus der
Restmüllbehältergebühr und der Grundgebühr bestehenden Gebührenmaßstab um eine
nach dem Tonnenvolumen gestaffelte Biotonnengebühr.
Bei diesem System bleibt es bei der nach Tonnengrößen gestaffelten
Restmüllbehältergebühr, die durch die Umschichtung von Kosten zu Lasten der separaten
Biotonnengebühr um rund 6,8% sinkt. Zudem wird an der zwischen den Nutzern der
Biotonne und den Eigenkompostierern unterscheidenden Grundgebühr festgehalten.
Hintergrund für diese Regelung sind insbesondere die Fälle, bei denen weder eine Biotonne
vorgehalten noch die Eigenkompostierung betrieben wird; z.B. bei Stellplatzproblemen in
der historischen Kernstadt oder gewerblichen Anschlussnehmern mit keinem oder nur
geringfügigem Anfall von Biomüll. Diese Fallgruppe soll nicht in gleicher Weise an der
finanziellen Förderung der Eigenkompostierung partizipieren wie die Eigenkompostierer
selbst und zahlt daher die um 30% höhere volle Grundgebühr.
Die Biotonnennutzer können ihrem individuellen Bedarf entsprechend nach wie vor
zwischen drei Biotonnengrößen wählen, allerdings im Rahmen einer den unterschiedlichen
Kosten Rechnung tragenden gestaffelten Biotonnengebühr. Zu ihrer Berechnung werden
15% der Unternehmerentgelte sowie 60% der Gebühren des Kreises für die Kompostierung
zzgl. der anteiligen Verwaltungsgemeinkosten zugrunde gelegt.
Seite 5 von Ratsdrucksache 1144
Von einer höheren Kostenumlage über die Biotonnengebühr ist zwingend abzuraten, da
möglichst alle nicht durch Eigenkompostierung verwertbaren vegetabilen Abfälle über die
Biotonne der Verwertung im Kompostwerk zugeführt werden sollen und sowohl innerhalb
als auch außerhalb des Gesamtsystems der öffentlichen Abfallentsorgung schwer
kontrollierbare illegale Beseitigungsmöglichkeiten existieren.
Sowohl nach dem bisherigen als auch dem neu entwickelten Gebührensystems werden die
Gesamtkosten der Biomüllerfassung von 461.800,22 € mit rund 50% auf die Benutzer der
Biotonne umgelegt.
Nachstehend wird an einigen typischen Fallvarianten die durch das neue Gebührensystem
eintretende Änderung der jährlichen Gebührenbelastung dargestellt
1. Gebührenentwicklung bei einem Einfamilienhaus im Falle der Eigenkompostierung
Größe der
Restmülltonne
60 Ltr. Resttonne
Jahresgebühr
(Kalkulation 2008)
136,72 €
Jahresgebühr
(gem. Anlage 2)
139,25 €
Differenz
+ 2,53 €
80 Ltr. Resttonne
174,32 €
174,28 €
./. 0,04 €
120 Ltr. Resttonne
249,52 €
244,35 €
./. 5,17 €
240 Ltr. Resttonne
475,12 €
454,55 €
./. 20,57 €
2. Gebührenentwicklung bei Nutzung einer Biotonne
a) Es wird die Gebührenentwicklung bei Nutzung einer 80 Ltr. Biotonne, einem 60, 80 oder
120 Ltr. Restmüllbehälter und einem Ein- oder Zweifamilienhaus dargestellt.
Restmüllbe- Biotonne Grundge- Jahresgebühr
Jahresgebühr
hälter
bühren
(Kalkulation 2008) (gem. Anlage 2)
60 Ltr.
80 Ltr.
1
181,15 €
182,58 €
Differenz
+ 1,48 €
80 Ltr.
80 Ltr.
1
218,75 €
217,61 €
./. 1,14 €
120 Ltr.
80 Ltr.
1
293,95 €
287,68 €
./. 6,27 €
60 Ltr.
80 Ltr.
2
249,50 €
231,37 €
./. 18,13 €
80 Ltr.
80 Ltr.
2
287,10 €
266,40 €
./. 20,70 €
120 Ltr.
80 Ltr.
2
362,30 €
336,47 €
./. 25,83 €
b) Es wird die Gebührenentwicklung bei Nutzung einer 120 Ltr. Biotonne, einem 60, 80
oder 120 Ltr. Restmüllbehälter und einem Ein- oder Zweifamilienhaus dargestellt.
Restmüllbe- Biotonne Grundge- Jahresgebühr
Jahresgebühr
hälter
bühren
(Kalkulation 2008) (gem. Anlage 2)
60 Ltr.
120 Ltr.
1
181,15 €
194,44 €
Differenz
+ 13,29 €
80 Ltr.
120 Ltr.
1
218,75 €
229,47 €
+ 10,72 €
120 Ltr.
120 Ltr.
1
293,95 €
299,54 €
+ 5,59 €
60 Ltr.
120 Ltr.
2
249,50 €
243,23 €
./. 6,27 €
80 Ltr.
120 Ltr.
2
287,10 €
278,26 €
./. 8,84 €
120 Ltr.
120 Ltr.
2
362,30 €
348,33 €
./. 13,97 €
c) Es wird die Gebührenentwicklung bei Nutzung einer 240 Ltr. Biotonne, einem 60, 80
oder 120 Ltr. Restmüllbehälter und einem Ein- oder Zweifamilienhaus dargestellt.
Restmüllbe- Biotonne Grundge- Jahresgebühr
Jahresgebühr
Differenz
Seite 6 von Ratsdrucksache 1144
hälter
60 Ltr.
bühren
1
(Kalkulation 2008) (gem. Anlage 2)
181,15 €
226,42 €
240 Ltr.
80 Ltr.
240 Ltr.
1
218,75 €
261,75 €
+ 43,00 €
120 Ltr.
240 Ltr.
1
293,95 €
331,82 €
+ 37,87 €
60 Ltr.
240 Ltr.
2
249,50 €
275,51 €
+ 26,01 €
80 Ltr.
240 Ltr.
2
287,10 €
310,54 €
+ 23,44 €
120 Ltr.
240 Ltr.
2
362,30 €
380,61 €
+ 18,31 €
+ 45,27 €
Erläuterungen: Vor-/Nachteile
Durch das alternative Gebührenmodell erfolgt eine angemessene Umschichtung der Kosten
der Biomüllerfassung, die dem Maß der Inanspruchnahme dieser Entsorgungsleistung
durch die Nutzer der Biotonne eindeutig besser Rechnung trägt. Bei den
Eigenkompostierern weicht die Gebührenbelastung nur geringfügig von der bisherigen ab.
Das vorgestellte alternative Gebührenmodell ist aus Sicht des Gebührenzahlers durch die
zusätzliche Biotonnengebühr ein wenig komplizierter. Als nachteilig ist der höhere
Verwaltungsaufwand zu bewerten, der durch die gebührenmäßige Erfassung und
Fortschreibung der insgesamt 3.260 Biotonnen entstehen wird.
II. Einführung einer Zusatzgebühr im Falle der überdurchschnittlichen Ausstattung mit
Biotonnenvolumen
Das in Anlage 3 vorgestellte alternative Gebührensystem setzt dort an, wo die
Fehlentwicklung ihre Ursache hat, nämlich bei der eingangs beschriebenen Fallvariante:
Einfamilienhaus mit 240 Ltr. Biotonne.
Zu diesem Zweck wird die kostenlose Bereitstellung von Biotonnen eingeschränkt; und zwar
soll zukünftig durch die Zahlung einer vollen Grundgebühr nur noch eine Biotonne mit
wahlweise 80 oder 120 Ltr. Behältervolumen und durch die Zahlung von zwei vollen
Grundgebühren nur noch eine Biotonne mit 240 Ltr. Behältervolumen abgegolten sein. Wer
einen größeren oder zusätzliche Behälter möchte, bezahlt hierfür eine Zusatzgebühr.
Dabei ist es wichtig, auch die Zusatzgebühr lediglich mit 50 % der tatsächlichen Kosten zu
veranschlagen, um die illegale Bioabfallentsorgung nicht zu befördern.
Nach dem in Anlage 3 vorgestellten Gebührensystem beträgt die Zusatzgebühr
¾
¾
¾
für eine 80 Ltr. Biotonne
für eine 120 Ltr. Biotonne oder 120 Liter zusätzliches
Biotonnenvolumen
für eine 240 Ltr. Biotonne
36,70 €
55,05 €
110,12 €.
Die Zusatzgebühr wird nach diesem System fast ausnahmslos in den ca. 750 Fällen zu
erheben sein, wo bei lediglich einer gebührenpflichtigen Benutzungseinheit eine 240 Liter
Biotonne vorgehalten wird. Der Gebührenzuschlag beträgt in diesen Fällen 55,05 €.
Der erkennbare Vorteil dieses Gebührensystems ist, dass sich für den überwiegenden Teil
der Gebührenzahler keine Änderung beim Gebührenmaßstab ergibt: Sie zahlen nach wie
vor eine Grundgebühr sowie die nach der Behältergröße gestaffelte Gebühr für die
Restmülltonne. Dementsprechend gering ist auch der zusätzlichen Verwaltungsaufwand für
die lediglich auf rund 750 Fälle beschränkte Umstellung der Gebührenveranlagung.
Die durch dieses Modell eintretenden Gebührenveränderungen werden nachstehend
dargestellt:
Seite 7 von Ratsdrucksache 1144
Gebührenentwicklung bei einer Grundgebühr und Eigenkompostierung
Größe der
Restmülltonne
60 Ltr. Resttonne
Jahresgebühr
(Kalkulation 2008)
136,72 €
Jahresgebühr (gem.
Anlage 3)
136,69 €
Differenz
./. 0,03 €
80 Ltr. Resttonne
174,32 €
171,72 €
./. 2,60 €
120 Ltr. Resttonne
249,52 €
241,79 €
./. 7,73 €
240 Ltr. Resttonne
475,12 €
451,99 €
./. 23,13 €
Gebührenentwicklung bei Nutzung einer Biotonne
Gebührenentwicklung bei Nutzung einer 80 Ltr. oder 120 Ltr. Biotonne und einer
Grundgebühr
Restmüllbe- Biotonne
Grundge- Jahresgebühr
(Kalkulation 2008)
hälter
bühren
60 Ltr.
80 /120 Ltr.
1
181,15 €
Jahresgebühr
(gem. Anlage 3)
Differenz
178,57 €
./. 2,58 €
80 Ltr.
80 /120 Ltr.
1
218,75 e
213,60 €
./. 5,15 €
120 Ltr.
80 /120 Ltr.
1
293,95 €
283,67 €
./. 10,28 €
240 Ltr.
80 /120 Ltr.
1
519,55 €
493,87 €
./. 25,68 €
Gebührenentwicklung bei Nutzung einer 240 Ltr. Biotonne und einer Grundgebühr
dargestellt.
Restmüllbe- Biotonne
hälter
60 Ltr.
240 Ltr.
Grundge- Jahresgebühr
(Kalkulation 2008)
bühren
1
181,15 €
Jahresgebühr
(gem. Anlage 3)
Differenz
233,62 €
+ 52,47 €
80 Ltr.
240 Ltr.
1
218,75 €
268,65 €
+ 49,90 €
120 Ltr.
240 Ltr.
1
293,95 €
338,72 €
+ 44,77 €
240 Ltr.
240 Ltr.
1
519,55 €
548,92 €
+ 29,37 €
2. Rechtliche Würdigung
Die Änderung des Gebührensystems ist angezeigt, um den geänderten Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich der Bioabfallentsorgung – durch eine stärker am Verursacherprinzip
orientierte Kostenzuordnung Rechnung zu tragen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ ist ein in sich geschlossenes
Gebührensystem, das keine Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt hat. Geringfügige
Kostensteigerungen im System sind durch den beschriebenen höheren Verwaltungsaufwand zu
erwarten.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Der Mehraufwand ist durch das vorhandene Personal zu leisten.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seite 8 von Ratsdrucksache 1144
Bei der Ratsvorlage handelt es sich um die Darstellung möglicher Alternativen zum bisherigen
Gebührensystem
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Unmittelbare Auswirkungen auf den demografischen Wandel sind nicht erkennbar.
7. Beschlussvorschlag:
Die vorstehenden alternativen Gebührenmodelle zur Umlage der Kosten der Abfallentsorgung
werden dem Ausschuss zur Beratung und ggf. zur Entwicklung eines Lösungsvorschlages für die
Gebührenbedarfsberechung 2009 vorgelegt.