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Beschlussvorlage (Abfallgebühren; Entwicklung eines alternativen Gebührenmodells für eine stärker am Verursacherprinzip orientierte Kostenzuordnung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
50 kB
Datum
05.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.11.2007 - Der Bürgermeister Az: 24-50-03 Nr. der Ratsdrucksache: 1144 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 05.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abfallgebühren; Entwicklung eines alternativen Gebührenmodells für eine stärker am Verursacherprinzip orientierte Kostenzuordnung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1144 1. Sachverhalt: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23.10.2007 anlässlich der Beratung über die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren 2008 die Verwaltung beauftragt, dem Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ ein alternatives Gebührenmodell, das eine stärker am Verursacherprinzip orientierte Kostenumlage beinhaltet, zur Beratung vorzulegen. Mit diesem Auftrag beschäftigt sich die vorliegende Ratsdrucksache. 1. Beschreibung des aktuellen Gebührensystems Das derzeit von der Stadt Bad Münstereifel praktizierte Gebührensystem zur Umlage der Kosten der Abfallentsorgung wurde mit der Einführung der Biotonne zum 01.08.1995 eingeführt. Es handelt sich um ein einfaches, für den Bürger verständliches und auch für das Erhebungsverfahren unkompliziertes Abrechnungsverfahren, das aus ¾ ¾ einer nach der Größe der Restmüllbehälter differenzierten Restmüllbehältergebühr und einer von der konkreten Inanspruchnahme der Abfallentsorgung unabhängigen Grundgebühr je Benutzungseinheit besteht. Für die Entsorgung der kompostierbaren Abfälle über die Biotonne wird keine separate Gebühr erhoben. Die zugelassenen Behälter von 80, 120 und 240 Liter Fassungsvermögen werden den Benutzern kostenlos zur Verfügung gestellt. Dem durch das Landesabfallgesetz verbindlich vorgeschriebene Gebührenabschlag für Eigenkompostierer (§ 9 Absatz 2 LAbfG) wird durch einen auf die Grundgebühr angerechneten Gebührennachlass Rechnung getragen, der derzeit 42,61 € je Benutzungseinheit beträgt Zulässigerweise erfolgt hinsichtlich der Kosten für die Erfassung des Biomülls - wie im Übrigen auch bei anderen Abfallentsorgungsleistungen (z.B. Altpapier-, Sperrmüll-, Sondermüll- und Grünschnitterfassung) - eine auch aus heutiger Sicht nach wie vor sinnvolle Quersubventionierung; und zwar im Wesentlichen über die Restmüllbehältergebühr. Der nachstehende Auszug aus der Gebührenbedarfsberechnung 2008 zeigt den Aufbau des derzeitigen Gebührensystems. „Berechnung der Gebühren Die Gesamtgebühr setzt sich aus der Grundgebühr sowie der ausschließlich am vorgehaltenen Volumen der Restmülltonne orientierten Restmüll-Behältergebühr zusammen. Bei nachgewiesener Eigenkompostierung wird ein 65 %iger Abschlag von der vollen Grundgebühr gewährt. 1. Ermittlung der Restmüll-Behältergebühr sowie Grundgebühr Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung werden mit 1/4-Anteil als Grundgebühr und 3/4Anteil als Restmüll-Behältergebühr (Entsorgungs- bzw. Arbeitsgebühr) aufgeteilt. Gesamtaufwendungen (ohne Mietentgelte der Restmülltonnen und die hierauf entfallenden Verwaltungsgemeinkosten) davon 1/4-Anteil als Grundgebühr 3/4-Anteil Restmüll-Behältergebühr 1.786.743,91 € 446.685,98 € 1.340.057,93 € Seite 3 von Ratsdrucksache 1144 1.1. Ermittlung der Restmüll-Behältergebühren Kostenanteil Behältervolumen = 1.340.057,93 Euro = 1,88 Euro/l = 711.840 l 60 l Behälter ( 60 l x 1,88 Euro/l) 80 l Behälter ( 80 l x 1,88 Euro/l) 120 l Behälter ( 120 l x 1,88 Euro/l) 240 l Behälter ( 240 l x 1,88 Euro/l) 660 l Behälter ( 660 l x 1,88 Euro/l x 2) 1.100 l Behälter (1.100 l x 1,88 Euro/l x 2) 112,80 Euro 150,40 Euro 225,60 Euro 451,20 Euro 2.481,60 Euro 4.136,00 Euro 1.2. Ermittlung der Grundgebühr Bei der Ermittlung der Grundgebühr ist hinsichtlich der Berechnungs-/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass 3.388 wegen Eigenkompostierung eine reduzierte Grundgebühr zahlen. Insgesamt erfasst sind 8.737 Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung der vollen Grundgebühr 6.535 Berechnungseinheiten. Kostenanteil Berechnungseinheiten Volle Grundgebühr = Um 65% reduzierte Grundgebühr = 446.685,98 Euro = 68,35 Euro 6.535 68,35 Euro 23,92 Euro“ 2. Kritik am derzeitigen Gebührensystem Ausgangspunkt für die Kritik am derzeitigen Gebührensystem ist die in der Ratsdrucksache Nr. 1084 zur Gebührenkalkulation 2008 dargestellte Kostenentwicklung bei der Biomüllerfassung und -verwertung. Zur besseren Verdeutlichung der Problemstellung wird auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht „Entwicklung der Biomüllerfassung“ verwiesen. Hier fällt insbesondere die o im Vergleich zur Entwicklung des Restmüllaufkommens (es erhöhte sich von 1996 bis 2007 von 2.690 t auf 2.790 t) mehr als hundertprozentige Steigerung des Biomüllaufkommens von 930 t auf 2010 t sowie die o deutliche Steigerung bei der Anzahl der 240 Ltr. Biotonnen von 285 Behältern im Jahre 1996 auf aktuell 1.210 Behälter; das entspricht einer Steigerung um 324 %, auf. Ursächlich für die vorstehend dargestellte Entwicklung ist, neben der Erhöhung der Anschlussquote an die Biotonne von 55% im Jahre 1996 auf derzeit 61% und die insgesamt gestiegene Anzahl der erfassten Haushalte/Benutzungseinheiten, insbesondere die Tatsache, dass viele Eigentümer/Besitzer größerer Garten- und/oder Rasenflächen nachweislich auf die 240 Ltr. Biotonnen zurückgreifen. Dieses veränderte Verhalten ist nachvollziehbar und vom Grundsatz her nicht zu kritisieren. Es führt allerdings dazu, dass das derzeitige Gebührensystem in eine rechtlich bedenkliche Schieflage geraten ist, da in vielen dieser Fälle die Kosten der Abfallentsorgung durch die Gebührenzahlung nicht gedeckt sind. Nach einer von der Verwaltung durchgeführten Auswertung handelt es sich in 430 Fällen, in denen 240 Ltr. Biotonnen benutzt werden, um Einfamilienhäuser, die für die Restmüllentsorgung einen 60 Ltr. Behälter vorhalten. Seite 4 von Ratsdrucksache 1144 Bei dieser Kombination ergibt sich auf der Basis der Kalkulation 2008 folgende jährliche Gebührenbelastung: ¾ ¾ Gebühr für eine 60 Ltr. Restmülltonne (Kaufgefäß) Volle Grundgebühr für einen Haushalt 112,80 € 68,35 € ¾ Jährliche Gebührenbelastung 181,15 € Dieser Gebührenforderung stehen allein folgende Kosten für die Behälterleerung und Entsorgung des Rest- und Biomülls gegenüber: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Unternehmerentgelt für eine 60 Ltr. Restmülltonne Kosten der Restmüllentsorgung bezogen auf einen 60 Ltr. Behälter Unternehmerentgelt für eine 240 Ltr. Biotonne Kosten der Biomüllentsorgung bezogen auf einen 240 Ltr. Behälter ¾ insgesamt 29,61 € 40,12 € 92,44 € 95,32 € 257,61 € Berücksichtigt man, dass bei dieser Vergleichberechnung die Kosten für die übrigen Entsorgungsteilleistungen der Stadt (z.B. für die Altpapiererfassung, Sperrgutsammlung, Sondermüllaktionen) außer acht gelassen wurden, so wird das Missverhältnis zwischen der Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsleistungen und der Gebührenforderung besonders deutlich. Die Differenz wird in dieser Höhe auch durch die rechtlich zulässige und nach wie vor sinnvolle Quersubventionierung der Biomüllerfassung nicht gerechtfertigt. Ein Überdenken des Gebührsystems Gebührengerechtigkeit sinnvoll. ist daher allein schon aus Gründen der Aus mehreren denkbaren Varianten werden nachfolgend zwei Gebührensysteme vorgestellt, die nach Auffassung der Verwaltung am besten geeignet sind, eine stärker am Verursacherprinzip orientierte Kostenzuordnung zu gewährleisten, ohne die Grundstruktur des bisherigen Systems wesentlich zu verändern. I. Einführung einer separaten, nach dem Tonnenvolumen gestaffelten Gebühr für die Biotonne Das in der Anlage 2 abgebildete Gebührensystem erweitert den bislang aus der Restmüllbehältergebühr und der Grundgebühr bestehenden Gebührenmaßstab um eine nach dem Tonnenvolumen gestaffelte Biotonnengebühr. Bei diesem System bleibt es bei der nach Tonnengrößen gestaffelten Restmüllbehältergebühr, die durch die Umschichtung von Kosten zu Lasten der separaten Biotonnengebühr um rund 6,8% sinkt. Zudem wird an der zwischen den Nutzern der Biotonne und den Eigenkompostierern unterscheidenden Grundgebühr festgehalten. Hintergrund für diese Regelung sind insbesondere die Fälle, bei denen weder eine Biotonne vorgehalten noch die Eigenkompostierung betrieben wird; z.B. bei Stellplatzproblemen in der historischen Kernstadt oder gewerblichen Anschlussnehmern mit keinem oder nur geringfügigem Anfall von Biomüll. Diese Fallgruppe soll nicht in gleicher Weise an der finanziellen Förderung der Eigenkompostierung partizipieren wie die Eigenkompostierer selbst und zahlt daher die um 30% höhere volle Grundgebühr. Die Biotonnennutzer können ihrem individuellen Bedarf entsprechend nach wie vor zwischen drei Biotonnengrößen wählen, allerdings im Rahmen einer den unterschiedlichen Kosten Rechnung tragenden gestaffelten Biotonnengebühr. Zu ihrer Berechnung werden 15% der Unternehmerentgelte sowie 60% der Gebühren des Kreises für die Kompostierung zzgl. der anteiligen Verwaltungsgemeinkosten zugrunde gelegt. Seite 5 von Ratsdrucksache 1144 Von einer höheren Kostenumlage über die Biotonnengebühr ist zwingend abzuraten, da möglichst alle nicht durch Eigenkompostierung verwertbaren vegetabilen Abfälle über die Biotonne der Verwertung im Kompostwerk zugeführt werden sollen und sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gesamtsystems der öffentlichen Abfallentsorgung schwer kontrollierbare illegale Beseitigungsmöglichkeiten existieren. Sowohl nach dem bisherigen als auch dem neu entwickelten Gebührensystems werden die Gesamtkosten der Biomüllerfassung von 461.800,22 € mit rund 50% auf die Benutzer der Biotonne umgelegt. Nachstehend wird an einigen typischen Fallvarianten die durch das neue Gebührensystem eintretende Änderung der jährlichen Gebührenbelastung dargestellt 1. Gebührenentwicklung bei einem Einfamilienhaus im Falle der Eigenkompostierung Größe der Restmülltonne 60 Ltr. Resttonne Jahresgebühr (Kalkulation 2008) 136,72 € Jahresgebühr (gem. Anlage 2) 139,25 € Differenz + 2,53 € 80 Ltr. Resttonne 174,32 € 174,28 € ./. 0,04 € 120 Ltr. Resttonne 249,52 € 244,35 € ./. 5,17 € 240 Ltr. Resttonne 475,12 € 454,55 € ./. 20,57 € 2. Gebührenentwicklung bei Nutzung einer Biotonne a) Es wird die Gebührenentwicklung bei Nutzung einer 80 Ltr. Biotonne, einem 60, 80 oder 120 Ltr. Restmüllbehälter und einem Ein- oder Zweifamilienhaus dargestellt. Restmüllbe- Biotonne Grundge- Jahresgebühr Jahresgebühr hälter bühren (Kalkulation 2008) (gem. Anlage 2) 60 Ltr. 80 Ltr. 1 181,15 € 182,58 € Differenz + 1,48 € 80 Ltr. 80 Ltr. 1 218,75 € 217,61 € ./. 1,14 € 120 Ltr. 80 Ltr. 1 293,95 € 287,68 € ./. 6,27 € 60 Ltr. 80 Ltr. 2 249,50 € 231,37 € ./. 18,13 € 80 Ltr. 80 Ltr. 2 287,10 € 266,40 € ./. 20,70 € 120 Ltr. 80 Ltr. 2 362,30 € 336,47 € ./. 25,83 € b) Es wird die Gebührenentwicklung bei Nutzung einer 120 Ltr. Biotonne, einem 60, 80 oder 120 Ltr. Restmüllbehälter und einem Ein- oder Zweifamilienhaus dargestellt. Restmüllbe- Biotonne Grundge- Jahresgebühr Jahresgebühr hälter bühren (Kalkulation 2008) (gem. Anlage 2) 60 Ltr. 120 Ltr. 1 181,15 € 194,44 € Differenz + 13,29 € 80 Ltr. 120 Ltr. 1 218,75 € 229,47 € + 10,72 € 120 Ltr. 120 Ltr. 1 293,95 € 299,54 € + 5,59 € 60 Ltr. 120 Ltr. 2 249,50 € 243,23 € ./. 6,27 € 80 Ltr. 120 Ltr. 2 287,10 € 278,26 € ./. 8,84 € 120 Ltr. 120 Ltr. 2 362,30 € 348,33 € ./. 13,97 € c) Es wird die Gebührenentwicklung bei Nutzung einer 240 Ltr. Biotonne, einem 60, 80 oder 120 Ltr. Restmüllbehälter und einem Ein- oder Zweifamilienhaus dargestellt. Restmüllbe- Biotonne Grundge- Jahresgebühr Jahresgebühr Differenz Seite 6 von Ratsdrucksache 1144 hälter 60 Ltr. bühren 1 (Kalkulation 2008) (gem. Anlage 2) 181,15 € 226,42 € 240 Ltr. 80 Ltr. 240 Ltr. 1 218,75 € 261,75 € + 43,00 € 120 Ltr. 240 Ltr. 1 293,95 € 331,82 € + 37,87 € 60 Ltr. 240 Ltr. 2 249,50 € 275,51 € + 26,01 € 80 Ltr. 240 Ltr. 2 287,10 € 310,54 € + 23,44 € 120 Ltr. 240 Ltr. 2 362,30 € 380,61 € + 18,31 € + 45,27 € Erläuterungen: Vor-/Nachteile Durch das alternative Gebührenmodell erfolgt eine angemessene Umschichtung der Kosten der Biomüllerfassung, die dem Maß der Inanspruchnahme dieser Entsorgungsleistung durch die Nutzer der Biotonne eindeutig besser Rechnung trägt. Bei den Eigenkompostierern weicht die Gebührenbelastung nur geringfügig von der bisherigen ab. Das vorgestellte alternative Gebührenmodell ist aus Sicht des Gebührenzahlers durch die zusätzliche Biotonnengebühr ein wenig komplizierter. Als nachteilig ist der höhere Verwaltungsaufwand zu bewerten, der durch die gebührenmäßige Erfassung und Fortschreibung der insgesamt 3.260 Biotonnen entstehen wird. II. Einführung einer Zusatzgebühr im Falle der überdurchschnittlichen Ausstattung mit Biotonnenvolumen Das in Anlage 3 vorgestellte alternative Gebührensystem setzt dort an, wo die Fehlentwicklung ihre Ursache hat, nämlich bei der eingangs beschriebenen Fallvariante: Einfamilienhaus mit 240 Ltr. Biotonne. Zu diesem Zweck wird die kostenlose Bereitstellung von Biotonnen eingeschränkt; und zwar soll zukünftig durch die Zahlung einer vollen Grundgebühr nur noch eine Biotonne mit wahlweise 80 oder 120 Ltr. Behältervolumen und durch die Zahlung von zwei vollen Grundgebühren nur noch eine Biotonne mit 240 Ltr. Behältervolumen abgegolten sein. Wer einen größeren oder zusätzliche Behälter möchte, bezahlt hierfür eine Zusatzgebühr. Dabei ist es wichtig, auch die Zusatzgebühr lediglich mit 50 % der tatsächlichen Kosten zu veranschlagen, um die illegale Bioabfallentsorgung nicht zu befördern. Nach dem in Anlage 3 vorgestellten Gebührensystem beträgt die Zusatzgebühr ¾ ¾ ¾ für eine 80 Ltr. Biotonne für eine 120 Ltr. Biotonne oder 120 Liter zusätzliches Biotonnenvolumen für eine 240 Ltr. Biotonne 36,70 € 55,05 € 110,12 €. Die Zusatzgebühr wird nach diesem System fast ausnahmslos in den ca. 750 Fällen zu erheben sein, wo bei lediglich einer gebührenpflichtigen Benutzungseinheit eine 240 Liter Biotonne vorgehalten wird. Der Gebührenzuschlag beträgt in diesen Fällen 55,05 €. Der erkennbare Vorteil dieses Gebührensystems ist, dass sich für den überwiegenden Teil der Gebührenzahler keine Änderung beim Gebührenmaßstab ergibt: Sie zahlen nach wie vor eine Grundgebühr sowie die nach der Behältergröße gestaffelte Gebühr für die Restmülltonne. Dementsprechend gering ist auch der zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die lediglich auf rund 750 Fälle beschränkte Umstellung der Gebührenveranlagung. Die durch dieses Modell eintretenden Gebührenveränderungen werden nachstehend dargestellt: Seite 7 von Ratsdrucksache 1144 Gebührenentwicklung bei einer Grundgebühr und Eigenkompostierung Größe der Restmülltonne 60 Ltr. Resttonne Jahresgebühr (Kalkulation 2008) 136,72 € Jahresgebühr (gem. Anlage 3) 136,69 € Differenz ./. 0,03 € 80 Ltr. Resttonne 174,32 € 171,72 € ./. 2,60 € 120 Ltr. Resttonne 249,52 € 241,79 € ./. 7,73 € 240 Ltr. Resttonne 475,12 € 451,99 € ./. 23,13 € Gebührenentwicklung bei Nutzung einer Biotonne Gebührenentwicklung bei Nutzung einer 80 Ltr. oder 120 Ltr. Biotonne und einer Grundgebühr Restmüllbe- Biotonne Grundge- Jahresgebühr (Kalkulation 2008) hälter bühren 60 Ltr. 80 /120 Ltr. 1 181,15 € Jahresgebühr (gem. Anlage 3) Differenz 178,57 € ./. 2,58 € 80 Ltr. 80 /120 Ltr. 1 218,75 e 213,60 € ./. 5,15 € 120 Ltr. 80 /120 Ltr. 1 293,95 € 283,67 € ./. 10,28 € 240 Ltr. 80 /120 Ltr. 1 519,55 € 493,87 € ./. 25,68 € Gebührenentwicklung bei Nutzung einer 240 Ltr. Biotonne und einer Grundgebühr dargestellt. Restmüllbe- Biotonne hälter 60 Ltr. 240 Ltr. Grundge- Jahresgebühr (Kalkulation 2008) bühren 1 181,15 € Jahresgebühr (gem. Anlage 3) Differenz 233,62 € + 52,47 € 80 Ltr. 240 Ltr. 1 218,75 € 268,65 € + 49,90 € 120 Ltr. 240 Ltr. 1 293,95 € 338,72 € + 44,77 € 240 Ltr. 240 Ltr. 1 519,55 € 548,92 € + 29,37 € 2. Rechtliche Würdigung Die Änderung des Gebührensystems ist angezeigt, um den geänderten Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich der Bioabfallentsorgung – durch eine stärker am Verursacherprinzip orientierte Kostenzuordnung Rechnung zu tragen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ ist ein in sich geschlossenes Gebührensystem, das keine Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt hat. Geringfügige Kostensteigerungen im System sind durch den beschriebenen höheren Verwaltungsaufwand zu erwarten. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Der Mehraufwand ist durch das vorhandene Personal zu leisten. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 8 von Ratsdrucksache 1144 Bei der Ratsvorlage handelt es sich um die Darstellung möglicher Alternativen zum bisherigen Gebührensystem 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Unmittelbare Auswirkungen auf den demografischen Wandel sind nicht erkennbar. 7. Beschlussvorschlag: Die vorstehenden alternativen Gebührenmodelle zur Umlage der Kosten der Abfallentsorgung werden dem Ausschuss zur Beratung und ggf. zur Entwicklung eines Lösungsvorschlages für die Gebührenbedarfsberechung 2009 vorgelegt.