Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.08.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Bo
Nr. der Ratsdrucksache: 1037
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Beratungsfolge
Strukturförderungsausschuss
Termin
23.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nr.
214, Arloffer Weg
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1037
<<1037 Bauvoranfrage bezüglich des Gr>> <<SachText Beginn>>
1. Sachverhalt:
Es wurde eine Voranfrage gestellt bezüglich des Grundstück Gemarkung Iversheim, Flur 2,
Flurstück Nr. 214. Hinter der bereits bestehenden Bebauung am Arloffer Weg ist in Richtung
Norden die Errichtung weiterer Wohnhäuser innerhalb des vom Antragsteller vorgeschlagenen und
eingezeichneten Baufensters geplant.
Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Der Grundstücksteil,
der bebaut werden soll, ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche, der Rest als
landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.
Die Erschließung des Grundstückes hinsichtlich Kanal-, Wasser- und Stromanschluss ist sicher
gestellt.
Nicht gesichert ist hingegen die Erschließung nach § 4 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
(BauONW) bezüglich des Wegeausbaus. Der Arloffer Weg ist im betreffenden Teilstück zwar
asphaltiert, jedoch nur ca. 3 m breit. Er ist als Wirtschaftsweg gewidmet. Erforderlich ist jedoch
eine Straßenbreite von mindestens 5 m.
Es ist geplant, den Arloffer Weg im Jahr 2008 auszubauen. Im Zuge der Ausbaumaßnahme ist die
Anlage eines Wendeschuhs auf dem Flurstück Nr. 217 geplant. Durch diese Ausbaumaßnahme
würde die Erschließung nach § 4 BauONW sicher gestellt.
Die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus ist bereits einmal in der
Planungskommission behandelt worden. Damals wurde die Bebauung abgelehnt, u.a. wegen der
Stellungnahme des Erftverbandes vom 02. Februar 2006. Es besteht für das Grundstück ein
Restrisiko bei außerplanmäßigen Hochwassern. Zudem wird empfohlen, den Freiraum zwischen
den Ortschaften Iversheim und Arloff aus Vorsorgegründen von jeglicher weiteren Bebauung frei
zu
halten,
um
hier
ggf.
zu
einem
späteren
Zeitpunkt
zusätzliche
Hochwasserretensionsmaßnahmen realisieren zu können.
Zwischenzeitlich hat der Erftverband signalisiert, dass er keine Bedenken hat, solange
Retensionsraum als Ersatz geschaffen wird. Dies ist weiter nördlich möglich. Die Schaffung von
Ersatzretensionsraum hat keine Auswirkungen auf andere Maßnahmen, insbesondere auf die
geplante Erweiterung des Hammerwerkes.
Der weiteren Bebauung des
Flächennutzungsplan entgegen.
vom
Antragssteller
gezeichneten
Baufensters
steht
der
2. Rechtliche Würdigung
Bevor zu einem konkreten Bauvorhaben das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel gem. § 36
Abs. 1 BauGB erteilt werden kann, sind gegebenenfalls planungsrechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen. Auch ist im Zusammenwirken zwischen dem Bauwilligen und der Verwaltung die
wegemäßige Erschließung sicher zu stellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Kosten werden entstehen hinsichtlich des Straßenausbaus.
Sollten planerische Maßnahmen erforderlich sein, so sind die anfallenden Kosten seitens des
Bauwilligen zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 1037
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch eine weitere Baumöglichkeit wird es evtl. einer jungen Familie mit Kindern ermöglicht, sich
anzusiedeln. Dies hat positive Auswirkungen auf den demographischen Wandel im Stadtgebiet.
7. Beschlussvorschlag:
Gegen die Bebauung des betreffenden Grundstücks mit einem Einfamilienwohnhaus bestehen
keine grundsätzlichen Bedenken. Das Einvernehmen der Stadt kann jedoch erst abschließend
erteilt werden, wenn die wegemäßige Erschließung und hier insbesondere die Errichtung der
Wendeanlage (Wendeschuh) sichergestellt ist.
Falls bauleitplanerische Verfahren erforderlich sind, wird die Verwaltung diese vorbereiten.