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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nr. 214, Arloffer Weg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Gemarkung Iversheim,  Flur 2, Flurstück Nr. 214, Arloffer Weg) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Gemarkung Iversheim,  Flur 2, Flurstück Nr. 214, Arloffer Weg) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Gemarkung Iversheim,  Flur 2, Flurstück Nr. 214, Arloffer Weg)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.08.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Bo Nr. der Ratsdrucksache: 1037 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Strukturförderungsausschuss Termin 23.08.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nr. 214, Arloffer Weg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1037 <<1037 Bauvoranfrage bezüglich des Gr>> <<SachText Beginn>> 1. Sachverhalt: Es wurde eine Voranfrage gestellt bezüglich des Grundstück Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nr. 214. Hinter der bereits bestehenden Bebauung am Arloffer Weg ist in Richtung Norden die Errichtung weiterer Wohnhäuser innerhalb des vom Antragsteller vorgeschlagenen und eingezeichneten Baufensters geplant. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Der Grundstücksteil, der bebaut werden soll, ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche, der Rest als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Die Erschließung des Grundstückes hinsichtlich Kanal-, Wasser- und Stromanschluss ist sicher gestellt. Nicht gesichert ist hingegen die Erschließung nach § 4 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauONW) bezüglich des Wegeausbaus. Der Arloffer Weg ist im betreffenden Teilstück zwar asphaltiert, jedoch nur ca. 3 m breit. Er ist als Wirtschaftsweg gewidmet. Erforderlich ist jedoch eine Straßenbreite von mindestens 5 m. Es ist geplant, den Arloffer Weg im Jahr 2008 auszubauen. Im Zuge der Ausbaumaßnahme ist die Anlage eines Wendeschuhs auf dem Flurstück Nr. 217 geplant. Durch diese Ausbaumaßnahme würde die Erschließung nach § 4 BauONW sicher gestellt. Die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus ist bereits einmal in der Planungskommission behandelt worden. Damals wurde die Bebauung abgelehnt, u.a. wegen der Stellungnahme des Erftverbandes vom 02. Februar 2006. Es besteht für das Grundstück ein Restrisiko bei außerplanmäßigen Hochwassern. Zudem wird empfohlen, den Freiraum zwischen den Ortschaften Iversheim und Arloff aus Vorsorgegründen von jeglicher weiteren Bebauung frei zu halten, um hier ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Hochwasserretensionsmaßnahmen realisieren zu können. Zwischenzeitlich hat der Erftverband signalisiert, dass er keine Bedenken hat, solange Retensionsraum als Ersatz geschaffen wird. Dies ist weiter nördlich möglich. Die Schaffung von Ersatzretensionsraum hat keine Auswirkungen auf andere Maßnahmen, insbesondere auf die geplante Erweiterung des Hammerwerkes. Der weiteren Bebauung des Flächennutzungsplan entgegen. vom Antragssteller gezeichneten Baufensters steht der 2. Rechtliche Würdigung Bevor zu einem konkreten Bauvorhaben das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel gem. § 36 Abs. 1 BauGB erteilt werden kann, sind gegebenenfalls planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Auch ist im Zusammenwirken zwischen dem Bauwilligen und der Verwaltung die wegemäßige Erschließung sicher zu stellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Kosten werden entstehen hinsichtlich des Straßenausbaus. Sollten planerische Maßnahmen erforderlich sein, so sind die anfallenden Kosten seitens des Bauwilligen zu tragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 1037 Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch eine weitere Baumöglichkeit wird es evtl. einer jungen Familie mit Kindern ermöglicht, sich anzusiedeln. Dies hat positive Auswirkungen auf den demographischen Wandel im Stadtgebiet. 7. Beschlussvorschlag: Gegen die Bebauung des betreffenden Grundstücks mit einem Einfamilienwohnhaus bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Das Einvernehmen der Stadt kann jedoch erst abschließend erteilt werden, wenn die wegemäßige Erschließung und hier insbesondere die Errichtung der Wendeanlage (Wendeschuh) sichergestellt ist. Falls bauleitplanerische Verfahren erforderlich sind, wird die Verwaltung diese vorbereiten.