Daten
Kommune
Kerpen
Größe
82 kB
Datum
28.04.2015
Erstellt
08.06.15, 18:18
Aktualisiert
08.06.15, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 28.04.2015
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6.1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan HO 351 "Waldweg", Stadtteil Horrem Vorstellung des derzeitigen Planungsstandes durch den Vorhabenträger
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen und vor Tagesordnungspunkt 2 beraten.
Herr Faßbinder von der Stadtplanung Zimmermann stellt den derzeitigen Planungsstand zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Waldweg“ vor und beantwortet im Anschluss die Fragen
der Ausschussmitglieder und der anwesenden Einwohner/innen.
Der sachkundiger Bürger Herr Schütz erkundigt sich bezüglich der Ausführungen des Herrn
Faßbinder zur Versickerung des Niederschlagwassers ob in diesem Fall für die Anwohner dann
auch die Niederschlagswassergebühr entfällt.
Die Antwort wird der Niederschrift hinzugefügt.
Antwort der Verwaltung
Sofern im Bebauungsplan festgesetzt wird, dass kein Niederschlagswasser in die
Kanalisation eingeleitet werden darf, wird auch grundsätzlich keine Gebühr für die
Einleitung von Niederschlagswasser festgesetzt. Sollte allerdings dennoch eine Teilfläche
angeschlossen werden müssen, müsste eine Befreiung von den Festsetzungen beantragt
werden und die Veranlagung der Teilfläche zu Gebühren wäre die Folge.
StVO Frau Lambertz bezieht sich auf den im Baugebiet geplanten Spielplatz mit einer Größe
von nur 200 qm und erkundigt sich wie die fehlenden Quadratmeter ausgeglichen werden.
Die Antwort wird der Niederschrift hinzugefügt.
Antwort der Verwaltung
Da der zu bauende Spielplatz nicht in der vorgeschriebenen Größe gebaut werden kann,
ist im Durchführungsvertrag ein Ablösebetrag zu vereinbaren.
Eine Anwohnerin stellt die Frage, wie während der Bauphase die Anwohner und insbesondere
die Kinder, z. B. in Hinblick auf den auftretenden Baustellenverkehr, geschützt werden und ob
eine Querungshilfe errichtet wird. Des Weiteren erkundigt Sie sich wie die Absicherung des
Hangs erfolgt und welche Bäume gefällt werden müssen. Außerdem bezieht sie sich auf ein evtl.
auftretendes Parkplatzproblem.
Bezüglich der Bäume teilt Herr Faßbinder mit, dass der geplante Straßenausbau nicht im Hang
erfolgt, daher müssen lediglich auf der gegenüberliegenden Seite einige Bäume gefällt werden.
Die Bäume auf der östlichen Seite bleiben erhalten. Zu den Parkplätzen berichtet Herr
Faßbinder, dass 20 Besucherparkplätze geplant sind.
Die übrigen Fragen werden mit der Bitte eine Baustellenbeschreibung zu fertigen, an den
Vorhabenträger weitergeleitet.
Der Ausschussvorsitzende Herr Ripp erkundigt sich, ob zur Offenlage evtl. schon eine Antwort
möglich ist. Herr Faßbinder teilt mit, dass dies möglich wäre.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 28.04.2015
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