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Infotext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan HO 351 "Waldweg", Stadtteil Horrem - Vorstellung des derzeitigen Planungsstandes durch den Vorhabenträger)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
82 kB
Datum
28.04.2015
Erstellt
08.06.15, 18:18
Aktualisiert
08.06.15, 18:18
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AUSZUG aus der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 28.04.2015 TOP 6.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan HO 351 "Waldweg", Stadtteil Horrem Vorstellung des derzeitigen Planungsstandes durch den Vorhabenträger Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen und vor Tagesordnungspunkt 2 beraten. Herr Faßbinder von der Stadtplanung Zimmermann stellt den derzeitigen Planungsstand zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Waldweg“ vor und beantwortet im Anschluss die Fragen der Ausschussmitglieder und der anwesenden Einwohner/innen. Der sachkundiger Bürger Herr Schütz erkundigt sich bezüglich der Ausführungen des Herrn Faßbinder zur Versickerung des Niederschlagwassers ob in diesem Fall für die Anwohner dann auch die Niederschlagswassergebühr entfällt. Die Antwort wird der Niederschrift hinzugefügt. Antwort der Verwaltung Sofern im Bebauungsplan festgesetzt wird, dass kein Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet werden darf, wird auch grundsätzlich keine Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser festgesetzt. Sollte allerdings dennoch eine Teilfläche angeschlossen werden müssen, müsste eine Befreiung von den Festsetzungen beantragt werden und die Veranlagung der Teilfläche zu Gebühren wäre die Folge. StVO Frau Lambertz bezieht sich auf den im Baugebiet geplanten Spielplatz mit einer Größe von nur 200 qm und erkundigt sich wie die fehlenden Quadratmeter ausgeglichen werden. Die Antwort wird der Niederschrift hinzugefügt. Antwort der Verwaltung Da der zu bauende Spielplatz nicht in der vorgeschriebenen Größe gebaut werden kann, ist im Durchführungsvertrag ein Ablösebetrag zu vereinbaren. Eine Anwohnerin stellt die Frage, wie während der Bauphase die Anwohner und insbesondere die Kinder, z. B. in Hinblick auf den auftretenden Baustellenverkehr, geschützt werden und ob eine Querungshilfe errichtet wird. Des Weiteren erkundigt Sie sich wie die Absicherung des Hangs erfolgt und welche Bäume gefällt werden müssen. Außerdem bezieht sie sich auf ein evtl. auftretendes Parkplatzproblem. Bezüglich der Bäume teilt Herr Faßbinder mit, dass der geplante Straßenausbau nicht im Hang erfolgt, daher müssen lediglich auf der gegenüberliegenden Seite einige Bäume gefällt werden. Die Bäume auf der östlichen Seite bleiben erhalten. Zu den Parkplätzen berichtet Herr Faßbinder, dass 20 Besucherparkplätze geplant sind. Die übrigen Fragen werden mit der Bitte eine Baustellenbeschreibung zu fertigen, an den Vorhabenträger weitergeleitet. Der Ausschussvorsitzende Herr Ripp erkundigt sich, ob zur Offenlage evtl. schon eine Antwort möglich ist. Herr Faßbinder teilt mit, dass dies möglich wäre. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 28.04.2015 Seite 2