Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt
Erftstadt
Der Bürgermeister
öffentlich
Az.: 8125-00
An den
V
I
Werksausschuss
}1 ...Jlw(v/{'
der Stadtwerke
Erftstadt
Besch Ius s f'a s sung;
Betrifft:
•
7/
d~'t3
Amt: 81
Beschl.Ausf: 81
Datum: 14.02.2002
zur
RdErl. "Anforderungen
an den Betrieb und die Unterhaltung
Kanalisatio nsnetzen"
Vorberatung
zur Vergabe von Ingenieurleistungen
Haushaltsrechtliche
von
Auswirkungen:
Mittel stehen im Wirtschaftsplan
Abwasser
des Jahres 2002 zur Verfügung.
Beschlussentwurf:
Zur Vorberatung
einer Vergabe von Ingenieurleistungen
Erläuterungsbericht
zur Kenntnis genommen:
wird der nachfolgende
Begründung:
•
Im Jahre 1995 hat das Land NW einen RdErl. "Anforderungen
an den Betrieb
und die Unterhaltung
von Kanalisat io nsnetzen"
veröffentlicht,
in dem den
Städten und Gemeinden des Landes sehr detailliert
vorgeschrieben
wird, wie
sie ihre Kanalisationsnetze
zu betreiben
haben; Rechtsgrundlage
sind die § §
57.1 und 58.1 Landeswassergesetz.
Zum ordnungsgemäßen
Betrieb gehören
von den Gemeinden zu erstellen sind.
erfolgt in nichtöffentlicher
Sitzung.
danach u.a. Betriebsanweisungen,
Eine weitergehende
Erläuterung
die
dazu
Im Gegensatz zu den üblichen Vergaben von Ingenieurleistungen,
bei denen die
HOAI zu festen Honoraren
führt,
müssen
die Beträge
aufwandsbezogen
ermittelt werden. Diese Honorarverhandlungen
sind noch nicht abgeschlossen.
Wenn möglich, werden wir zur Sitzung des Werksausschusses
einen Vergabevorschlag nachreichen.
Die Vorlage hat insoweit erst einmal den Sinn, dass die
Mitglieder
des WA sich schon vor der Sitzung als solches damit vertraut
machen können.
V7/
4f~3
Nicht öffentliche
Sitzune
Betr.: Vorlage RdErl. ,,Anforderungen an den Betrieb
Kanalisationsnetzen"
Vorberatung zur Vergabe von Ingenieurleistungen
und
die
Unterhaltung
von
Weitergehende Erläuterungen:
•
Im Erlass ist vorgeschrieben, dass zur "Sicherstellung des Betriebes"
Bauwerk eine Betriebsanweisung aufzustellen ist. Bauwerke sind danach:
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fur jedes einzelne
Kanäle und Schächte
Düker
Pumpwerke und Druckleitungen
Regenüberläufe
Regenklärbecken
Regenüberlaufwerke
Stauraumkanäle
Einleitungsbauwerke
liochwasserverschJüsse
Regenrückhaltebecken
Nach der Systematik dieser Aufstellung gibt es im Kanalnetz der StW Erftstadt 95 Bauwerke.
In den Betriebsanweisungen ist festzuhalten:
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Beschreibung der Funktionsweise der Anlage
Bedienungsanweisung
Wartungsanweisungen
Hinweise auf Lagerhaltung, wichtige Ersatzteile
Vorkehrungen gegen Betriebsstörungen und außergewöhnliche Betriebszustände
Anweisungen fur die Beseitigung von Betriebsstörungen und fur die Benachrichtigung
der zuständigen Stellen.
Hinweise auf die jeweils gültigen Unfullverhütungsvorschriften
Bereitschaftsdienst
Benennung der Verantwortlichen und ggf. deren Vertreter.
Bei Pumpwerken und Regenbecken sind darüber hinaus gefordert:
•
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•
Darstellung des zugeordneten Entwässerungsgebietes
Pumpenkenndaten, Schaltpläne, Rohrleitungsplan
Bauwerksdaten
Hinweise zur Funktion und Überprüfung der Kontroll-, A1arm-, SicherheitsSchaltelluichtungen
und
Beiläufig sei hier noch erwähnt, dass "flir jedes der Bauwerke oder gemeinsam für mehrere
Bauwerke" auch noch ein Betriebsbericht zu erstellen ist.
Diese Betriebsanweisungen sind sicher notwendig bei der Sicherstellung des Betriebes
komplexer großer Anlagen wie etwa einer Kläranlage. Niemand hat sich aber vorstellen
können, dass das irgendwann auch einmal etwa für kleine Pumpstationen verlangt wird, die
nicht viel aufwendiger
gebaut
sind als etwa
die Entwässerungsanlage
eines
Mehrfamilienhauses. In der Praxis wird auch niemals jemand für die Unterhaltung einer solchen
Pumpstation
oder
einer
vergrößerten
Kanalhaltung
mit
der
Funktion
eines
Regenrückhaltebeckens eine solche Betriebsanweisung zur Hand nehmen.
•
Gleichwohl verlangt das Land NW das jetzt nicht nur, sondern man hat sich zudem noch ein
besonderes Druckmittel einfallen lassen: wer keine Betriebsanweisungen hat, betreibt sein
Abwassernetz nicht ordnungsgemäß, und wer sein Abwassernetz nicht ordnungsgemäß
betreibt, hat Abwasserabgabe zu bezaWen! (Hinweis: diese ist mal eingefiihrt worden, um die
Reinhaltung der Gewässer zu fördern).
Das wiederum wäre höchst problematisch, denn die zusätzliche Abwasserabgabe würde z.Zt.
gut 20.000 € p.a. und in 2 Jahren, nach Fertigstellung unserer letzten RÜBs, sogar ca.
220.000 € p.a. betragen.
Allenthalber haben sich die Städte und Gemeinden deshalb mehr oder minder dem Druck
gebeugt und lassen die Betriebsanleitungen erstellen. Für die Stadtwerke Erftstadt und die
erwähnten 95 Bauwerke würde das (einmalig) rund 210.000 € kosten.
Eine solche .Jnvestition"
widerspricht entschieden der üblichen Geschäftspolitik der
Stadtwerke Erftstadt. Wir möchten deshalb eine Kostenminirnierung realisieren, von der wir
wissen, dass damit ein Restrisiko verbunden ist.
•
Die Regenüberlaufbecken unter den 95 Bauwerken sind sicher die etwas komplexeren und vor
allem hat ihr Betrieb tatsächlich etwas mit der Reinhaltung der Gewässer zu tun. Diese
Betriebsanweisungen sollen absolut unangreifbar und vollständig erstellt werden. Das lässt sich
nur mit einem Ingenieurbüro durchführen und dazu muss ein Auftrag an ein Büro vergeben
werden.
Alle übrigen Betriebsanweisungen werden von einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der
Stadtwerke und mit bezaWten Überstunden so weit und so gut erstellt, wie es von da aus
möglich ist. Die so erstellten Unterlagen werden, wenn man die oben erwähnten
Anforderungen Punkt für Punkt abgleicht, da und dort angreifbar sein. Man wird sich im
Extremfall auch darauf einstellen müssen, dass die Abgabefreiheit zur Abwasserabgabe versagt
wird; dagegen würden wir dann nach den Vorgaben des Verwaltungsrechtes vorgehen mit dem
Ziel.der Festsetzung, dass der Erlass den Gemeinden ohne Notwendigkeit unzumutbare Lasten
auferlegt und in einen klassischen Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, nämlich in den:
Betrieb eines Kanalnetzes, eingreift.
.
,
~
(Bösche)
Zur
SiIZU"Od.k1sr1Z#~
Anlage 2 zur V 7/1843
OG03.02
Betr.:
•
Vorlage RdErl. "Anforderungen an den Betrieb und die Unterbaltung
Kanalisationsnetzen"
Vorberatung über Vergabe von Ingenieurleistungen
Jetzt: Vergabe von Ingenieurleistungen
von
Erweiterter Beschlussentwurf:
Die Ingenieurarbeiten zur Erstellung von 12 und die Umstellung von 2 vorhandenen
Betriebsbüchern fur die Regenüberlaufbecken des Kanalnetzes werden zum Angebotspreis von
44.903,60 € an das Jngenieurbüro Fischer vergeben.
Erweiterte Begründung:
Die in der V 7/1843 vom 14.02.02 erwähnten Honorarverhandlungen haben zu dem o.a,
Ergebnis geführt, Das Angebot ist angemessen; es wird empfohlen, den Auftrag entsprechend
zu vergeben .
•
nicht öffentliche Sitzung
Anlage 2 zur V7/1843
RdErl. "Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen"
Im Werksausschuss vom 6.3.02 wurde die BeschIussfassung über die Vorlage z. T. vertagt; es
wurde darum gebeten, zu den Anforderungen an den Umfang bei den BetriebsanIeitungen
eine rechtliche Stellungnahme vorzulegen, die die Stadtwerke in Eigenregie selbst zu erstellen
beabsichtigten.
•
Vorab betone und wiederhole
ich ausdrücklich,
dass ich dem Stadtrat
nur
BeschIussempfehlungen vorlege, die nach allen verfiigbaren rechtlichen Vorgaben mit dem
aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung in Einklang stehen und dass auch in den
beigefiigten Begründungen keine Umstände enthalten sind, die diesem Anspruch nicht
genügen .
Im konkreten Fall handelt es sich um einen Runderlass des Landes NW~ mit der
Ermächtigungsgrundlage
aus dem Landeswassergesetz.
Im Erlass ist gefordert, dass
Betriebsanweisungen zu erstellen sind und dass sie bestinunte Inhalte haben müssen; ich
verweise im Detail auf die Anlage I zur Vorlage.
Ich habe seinerzeit dargestellt, dass wir die Betriebsanweisungen erstellen und es versteht
sich, dass wir darin alle geforderten Inhalte darstellen. Ein Verstoß gegen den Erlass, also
eine Ordnungswidrigkeit, liegt damit nicht vor.
•
Es geht nur darum, wie ausfiihrlich man die einzelnen Inhaltspunkte ausfiillt. Das ist eindeutig
eine Frage der ,,Regeln der Technik" und keine rechtliche. Sollten die staatlichen
Wasserbehörden sich zur Kontrolle unsere Betriebsanleitungen vorlegen lassen, dann kann es
drei Reaktionen geben. Als wahrscheinlichste!" wird der überprüfende Ingenieur die
Zusammenstellungen als ausreichend ansehen; alternativ ist es auch möglich, dass er um
Ergänzungen bittet. Mit der extremen Einschätzung, die BetriebsanIeitungen seien so
ungenügend, dass er dienstinterne Meldung macht mit der Folge, dass wir die erwähnten gut
20.000,-- € Abwasserabgabe p. a. nachzahlen müssten, rechne ich keineswegs.
Von Nachbarkommunen
bescheidet.
ist allenthalben zu hören, dass man sich dort mit ,,zwischenstufen"
In Anbetracht aller Umstände haben wir in der Werkleitung nach Zustinunung des
Personalrates entschieden, die Betriebsanleitungen per Überstunden selbst zu erstellen. Das ist
weitgehend erfolgt. Je ein Exemplar der vom Büro Fischer neu erstellten und eines der in
Eigenregie erstellten Unterlagen werde ich in der Sitzung als Muster vorlegen.
Dem Land NW wurde bestätigt, dass wir insoweit die Anforderungen des o. a. Runderlasses
erfüllt haben; ich gehe davon aus, dass wir weiterhin von der Abwasserabgabe fur das
Trennsystem (die erwähnten 20.000,-- €) befreit bleiben.
-