Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
45 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
24.02.12, 18:00
Aktualisiert
24.02.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III / FB 1.3
Vorlage 673 /IX.L.
Datum: 24.02.2012
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
28.02.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.03.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.03.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde
hier: Rotwildabschusspläne für das Jagdjahr 2012/2013
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen zur Kenntnis und
beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung in den Revieren mindestens auf der Höhe des Jagdjahres 2011/2012
erfolgt.
Begründung:
Zur näheren Erläuterung wird auf Vorlage 672 in gleicher Sitzung verwiesen.
Es sind in den Eigenjagdbezirken der Gemeinde Nettersheim folgende Mindestabschüsse beim Rotwild zu beantragen:
Eigenjadgdbezirk
Baumbusch
vorzusehender Mindestabschuss
10
(Jahresjagderlaubnisschein)
Marmagen Wald West III
20
(Jagdpachtvertrag)
Marmagen Wald Ost III
60
(Jahresjagderlaubnisscheine)
Nettersheim Wald IX
70
(Jagdpachtvertrag)
Mürel XII
33
(Jagdpachtvertrag)
Tondorf Wald XXIV
12
(Jagdpachtvertrag)
In der Sitzung ergehen hinsichtlich des bisher im Jagdjahr 2011/2012 durchgeführten
Abschusses in den einzelnen Eigenjagdbezirken weitere Informationen.
gez. Pracht
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Bürgermeister