Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
17.06.15, 13:19
Aktualisiert
01.07.15, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 27.05.2015
TOP 1. Kiesgrube/Deponie Horrem; Josef-Bitschnau-Straße
Der Vertreter der Bergbehörde NRW, Herr Dr.-Ing. Asenbaum, trägt anhand einer Power Point
Präsentation die Historie des Tagebaus Horrem vor und erläutert im Anschluss das
Genehmigungsverfahren sowie den technischen Aufbau, die Rekultivierung, den aktuellen
Zustand und die bestehenden Fristen zur Verfüllung und Fertigstellung.
Der Ausschuss nimmt die ausführliche Präsentation des Herrn Dr.-Ing. Asenbaum zur Kenntnis
und hält die weitere Vorgehensweise fest.
Der Ausschussvorsitzende Herr Ripp, bittet Herrn Dr.-Ing. Asenbaum und Herrn Weidenhöfer
(Engel Umwelttechnik GmbH & Co. KG) zunächst die Fragen der Ausschussmitglieder und im
Anschluss die Fragen der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner zu beantworten. Beide
stimmen dieser Vorgehensweise zu.
Die für die Ausschussmitglieder wichtigsten Fragen beziehen sich insbesondere auf:
1. Den Zeitpunkt des Abschlusses der Rekultivierung.
2. Ist der fristgerechte Abschluss der Rekultivierung einklagbar.
3. Welche Behörde hat den Bescheid (Abschlussbetriebsplan) mit der Formulierung „nach
Möglichkeit bis zum 31.12.2015 abzuschließen“ erlassen.
4. Ist das bisher aufgebrachte Material unbedenklich.
5. Können zum derzeitigen Zeitpunkt bereits Wanderwege (insbesondere vom Friedhof bis nach
Königsdorf) angelegt werden und sind bezüglich der Unterhaltung und Übertragung der
Wanderwege bereits entsprechende Verträge abgeschlossen worden.
Zu 1. teilt Herr Weidenhöfer mit, dass noch in diesem Jahr die Abdichtung des dritten
Abschnittes der Kiesgrube erfolgt und in 2016 der vierte und letzte Abschnitt abgedichtet wird.
Auf Grund der Wetterverhältnisse kann es dazu kommen, dass die Bepflanzung erst zu Beginn
des Jahres 2017 erfolgen kann.
Zu 2. und 3. berichtet Herr Dr.-Ing. Asenbaum, dass der fristgerechte Abschluss nicht einklagbar
sei und weist darauf hin, dass die Formulierung (möglichst bis …..) rechtlich nicht belastbar ist.
Der Bescheid (Abschlussbetriebsplan) wurde dem Deponiebetreiber zugestellt. Die Stadt Kerpen
als beteiligte Behörde hat ebenfalls eine Ausfertigung erhalten.
Zu 4. Herr Weidenhöfer teilt mit, dass das bisher aufgebrachte Material unbedenklich ist und von
diesem keine Gesundheitsgefährdung ausgeht.
Zu 5. Bezüglich der Frage zur Errichtung der Wanderwege führt Herr Weidenhöfer aus, dass
hierzu ein Vertrag verhandelt und abgeschlossen wurde. Die Auflagen dieses Vertrages müssen
entsprechend umgesetzt werden. Herr Weidenhöfer sagt die Prüfung der vorzeitigen Anlage des
konkret genannten Wanderweges (Friedhof bis Königsdorf) zu.
Herr Mackeprang teilt mit, dass noch keine Verträge zur Übertragung und Unterhaltung der
Wege vorliegen, da die Rekultivierung noch nicht abgeschlossen ist.
Die anwesenden betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner äußern folgende Befürchtungen
und Bedenken:
1. Wurden oder werden in 2014/2015 tatsächlich Arbeiten zur Rekultivierung durchgeführt.
2. Dürfen die aufgekippten Bauabfälle tatsächlich dort verbracht werden.
3. Ist die Sicherungsleistung befristet oder unbefristet.
4. Metallschlacken sind bis auf das Profil der angrenzenden Grundstücke aufgeschüttet worden.
Kein ausreichender Platz für Rekultivierungsboden.
5. Es wurde ein Bericht der Dekra zu gefährlichen Stoffe vorgelegt
(wurde Herrn Dr.-Ing. Asenbaum ausgehändigt).
Zu 1. Herr Weidenhöfer erläutert, dass über die Arbeiten genau Buch geführt wird. Seit 2014
wurde danach an 124 Tagen auf der ehemaligen Deponie gearbeitet. Insgesamt sind rund
32.000 Tonnen Rekultivierungsboden dort verbracht worden.
Zu 2. Herr Dr.-Ing. Asenbaum teilt mit, dass der Gesetzgeber vorschreibt diese Materialien, die
aus Maßnahmen aus der Umgebung stammen, dort aufzubringen. Der kulturfähige Boden der
dort aufgebracht werden muss, stammt aus Großbaustellen. Ein Stillstand der Arbeiten kann hier
nicht erkannt werden.
Zu 3. Herr Dr.-Ing. Asenbaum entgegnet, dass die Sicherungsleistung nicht zeitlich befristet ist.
Zu 4. Herr Weidenhöfer führt aus, dass sowohl die Höhen als auch alle anderen Vorgaben
entsprechend des genehmigten Abschlussbetriebsplanes eingehalten und umgesetzt werden.
Zu 5. Herr Dr.-Ing. Asenbaum sagt zu den Bericht zu prüfen. Das Ergebnis wird der Verwaltung
mitgeteilt.
Der technische Beigeordnete Herr Schwister bezieht sich nochmals auf den im Bescheid der
Bezirksregierung aufgeführten unbestimmten Rechtsbegriff „nach Möglichkeit bis zum
31.12.2015 abzuschließen“. Eventuell ist der Bescheid auf Grund des unbestimmten
Rechtsbegriffes rechtlich nicht belastbar.
Herr Schwister sagt zu hier nochmals das Rechtsamt einzuschalten um klären zu lassen, ob es
sich um einen rechtfehlerhaften Bescheid handelt und es eventuell doch noch Möglichkeiten gibt
den Fortgang des Verfahrens zu beschleunigen.
Der Einwohner Herr Zingraf meldet sich zu Wort und bitte um Beantwortung der nachfolgenden
Fragen. Der Ausschuss beschließt die Fragen zuzulassen.
1. Gibt es in diesem Bereich Ewigkeitsschäden?
2. Wer überwacht die Nachsorge?
Zu 1. teilt Herr Dr.-Ing. Asenbaum mit, dass für die Ewigkeitskosten der Grundstückseigentümer
die Verantwortung trägt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 27.05.2015
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Zu 2. Herr Dr.-Ing. Asenbaum berichtet, dass als Nachfolgebehörde der Rhein-Erft-Kreis
zuständig ist.
Der Ausschussvorsitzende Herr Ripp hält abschließend fest, dass die Verwaltung zusagt hat den
Bescheid mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „nach Möglichkeit bis zum 31.12.2015
abzuschließen“ nochmals durch das Rechtsamt prüfen zu lassen.
Die Präsentation und der Rekultivierungsplan werden den Fraktionen digital zur Verfügung
gestellt.
Seitens des Betreibers wird geprüft, ob jetzt schon der Wanderweg in Richtung Königsdorf
hergestellt werden kann.
Laut der Aussagen des Betreibers kann mit einem voraussichtlichen Abschluss der
Rekultivierung Ende 2016 gerechnet werden. Die Bepflanzung wird voraussichtlich zu Beginn
des Jahres 2017 erfolgen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 27.05.2015
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