Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Infotext (Kiesgrube/Deponie Horrem; Josef-Bitschnau-Straße)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
17.06.15, 13:19
Aktualisiert
01.07.15, 13:17
Infotext (Kiesgrube/Deponie Horrem; Josef-Bitschnau-Straße) Infotext (Kiesgrube/Deponie Horrem; Josef-Bitschnau-Straße) Infotext (Kiesgrube/Deponie Horrem; Josef-Bitschnau-Straße)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 27.05.2015 TOP 1. Kiesgrube/Deponie Horrem; Josef-Bitschnau-Straße Der Vertreter der Bergbehörde NRW, Herr Dr.-Ing. Asenbaum, trägt anhand einer Power Point Präsentation die Historie des Tagebaus Horrem vor und erläutert im Anschluss das Genehmigungsverfahren sowie den technischen Aufbau, die Rekultivierung, den aktuellen Zustand und die bestehenden Fristen zur Verfüllung und Fertigstellung. Der Ausschuss nimmt die ausführliche Präsentation des Herrn Dr.-Ing. Asenbaum zur Kenntnis und hält die weitere Vorgehensweise fest. Der Ausschussvorsitzende Herr Ripp, bittet Herrn Dr.-Ing. Asenbaum und Herrn Weidenhöfer (Engel Umwelttechnik GmbH & Co. KG) zunächst die Fragen der Ausschussmitglieder und im Anschluss die Fragen der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner zu beantworten. Beide stimmen dieser Vorgehensweise zu. Die für die Ausschussmitglieder wichtigsten Fragen beziehen sich insbesondere auf: 1. Den Zeitpunkt des Abschlusses der Rekultivierung. 2. Ist der fristgerechte Abschluss der Rekultivierung einklagbar. 3. Welche Behörde hat den Bescheid (Abschlussbetriebsplan) mit der Formulierung „nach Möglichkeit bis zum 31.12.2015 abzuschließen“ erlassen. 4. Ist das bisher aufgebrachte Material unbedenklich. 5. Können zum derzeitigen Zeitpunkt bereits Wanderwege (insbesondere vom Friedhof bis nach Königsdorf) angelegt werden und sind bezüglich der Unterhaltung und Übertragung der Wanderwege bereits entsprechende Verträge abgeschlossen worden. Zu 1. teilt Herr Weidenhöfer mit, dass noch in diesem Jahr die Abdichtung des dritten Abschnittes der Kiesgrube erfolgt und in 2016 der vierte und letzte Abschnitt abgedichtet wird. Auf Grund der Wetterverhältnisse kann es dazu kommen, dass die Bepflanzung erst zu Beginn des Jahres 2017 erfolgen kann. Zu 2. und 3. berichtet Herr Dr.-Ing. Asenbaum, dass der fristgerechte Abschluss nicht einklagbar sei und weist darauf hin, dass die Formulierung (möglichst bis …..) rechtlich nicht belastbar ist. Der Bescheid (Abschlussbetriebsplan) wurde dem Deponiebetreiber zugestellt. Die Stadt Kerpen als beteiligte Behörde hat ebenfalls eine Ausfertigung erhalten. Zu 4. Herr Weidenhöfer teilt mit, dass das bisher aufgebrachte Material unbedenklich ist und von diesem keine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Zu 5. Bezüglich der Frage zur Errichtung der Wanderwege führt Herr Weidenhöfer aus, dass hierzu ein Vertrag verhandelt und abgeschlossen wurde. Die Auflagen dieses Vertrages müssen entsprechend umgesetzt werden. Herr Weidenhöfer sagt die Prüfung der vorzeitigen Anlage des konkret genannten Wanderweges (Friedhof bis Königsdorf) zu. Herr Mackeprang teilt mit, dass noch keine Verträge zur Übertragung und Unterhaltung der Wege vorliegen, da die Rekultivierung noch nicht abgeschlossen ist. Die anwesenden betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner äußern folgende Befürchtungen und Bedenken: 1. Wurden oder werden in 2014/2015 tatsächlich Arbeiten zur Rekultivierung durchgeführt. 2. Dürfen die aufgekippten Bauabfälle tatsächlich dort verbracht werden. 3. Ist die Sicherungsleistung befristet oder unbefristet. 4. Metallschlacken sind bis auf das Profil der angrenzenden Grundstücke aufgeschüttet worden. Kein ausreichender Platz für Rekultivierungsboden. 5. Es wurde ein Bericht der Dekra zu gefährlichen Stoffe vorgelegt (wurde Herrn Dr.-Ing. Asenbaum ausgehändigt). Zu 1. Herr Weidenhöfer erläutert, dass über die Arbeiten genau Buch geführt wird. Seit 2014 wurde danach an 124 Tagen auf der ehemaligen Deponie gearbeitet. Insgesamt sind rund 32.000 Tonnen Rekultivierungsboden dort verbracht worden. Zu 2. Herr Dr.-Ing. Asenbaum teilt mit, dass der Gesetzgeber vorschreibt diese Materialien, die aus Maßnahmen aus der Umgebung stammen, dort aufzubringen. Der kulturfähige Boden der dort aufgebracht werden muss, stammt aus Großbaustellen. Ein Stillstand der Arbeiten kann hier nicht erkannt werden. Zu 3. Herr Dr.-Ing. Asenbaum entgegnet, dass die Sicherungsleistung nicht zeitlich befristet ist. Zu 4. Herr Weidenhöfer führt aus, dass sowohl die Höhen als auch alle anderen Vorgaben entsprechend des genehmigten Abschlussbetriebsplanes eingehalten und umgesetzt werden. Zu 5. Herr Dr.-Ing. Asenbaum sagt zu den Bericht zu prüfen. Das Ergebnis wird der Verwaltung mitgeteilt. Der technische Beigeordnete Herr Schwister bezieht sich nochmals auf den im Bescheid der Bezirksregierung aufgeführten unbestimmten Rechtsbegriff „nach Möglichkeit bis zum 31.12.2015 abzuschließen“. Eventuell ist der Bescheid auf Grund des unbestimmten Rechtsbegriffes rechtlich nicht belastbar. Herr Schwister sagt zu hier nochmals das Rechtsamt einzuschalten um klären zu lassen, ob es sich um einen rechtfehlerhaften Bescheid handelt und es eventuell doch noch Möglichkeiten gibt den Fortgang des Verfahrens zu beschleunigen. Der Einwohner Herr Zingraf meldet sich zu Wort und bitte um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Der Ausschuss beschließt die Fragen zuzulassen. 1. Gibt es in diesem Bereich Ewigkeitsschäden? 2. Wer überwacht die Nachsorge? Zu 1. teilt Herr Dr.-Ing. Asenbaum mit, dass für die Ewigkeitskosten der Grundstückseigentümer die Verantwortung trägt. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 27.05.2015 Seite 2 Zu 2. Herr Dr.-Ing. Asenbaum berichtet, dass als Nachfolgebehörde der Rhein-Erft-Kreis zuständig ist. Der Ausschussvorsitzende Herr Ripp hält abschließend fest, dass die Verwaltung zusagt hat den Bescheid mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „nach Möglichkeit bis zum 31.12.2015 abzuschließen“ nochmals durch das Rechtsamt prüfen zu lassen. Die Präsentation und der Rekultivierungsplan werden den Fraktionen digital zur Verfügung gestellt. Seitens des Betreibers wird geprüft, ob jetzt schon der Wanderweg in Richtung Königsdorf hergestellt werden kann. Laut der Aussagen des Betreibers kann mit einem voraussichtlichen Abschluss der Rekultivierung Ende 2016 gerechnet werden. Die Bepflanzung wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2017 erfolgen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 27.05.2015 Seite 3