Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit hier: Sanierung Kleinspielfeld Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
63 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Sanierung Kleinspielfeld Nettersheim) Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Sanierung Kleinspielfeld Nettersheim) Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Sanierung Kleinspielfeld Nettersheim) Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Sanierung Kleinspielfeld Nettersheim)

öffnen download melden Dateigröße: 63 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 749 /IX.L. Datum: 04.06.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2012 Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 14.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.06.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 26.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Sport und Gesundheit hier: Sanierung Kleinspielfeld Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, dass Kleinspielfeld in Nettersheim in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen zu sanieren und in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Die Gewerke, die nicht in Eigenleistung durchführt werden können, sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an den Billigstbietenden zu vergeben. Der Finanzbedarf, der die Haushaltsveranschlagung „Masterplan Sport und Gesundheit - Sportplätze“ übersteigt, ist überplanmässig bereitzustellen. Begründung: Durch Vorlage 692 wurde in der vergangenen Sitzungsphase über den Bearbeitungsstand informiert. Mit dem TC Nettersheim, der SG Sportfreunde 69, der SG Erfthöhen, mit dem Familienzentrum, der Hauptschule Nettersheim und dem Jugendgästehaus wurde zwischenzeitlich ein konkretes Nutzungskonzept abgestimmt. Demnach soll das Kleinspielfeld saniert und in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden. Weiterhin soll eine multifunktionale Nutzung stattfinden. Hierbei ist angedacht, 1/3 des Kleinspielfeldes dem TC Nettersheim als Trainingsplatz zur Verfügung zu stellen. Hierdurch könnte der Tennisclub seine Qutdoorsaison um etwa drei Monate verlängern. Weiterhin soll das Kleinspielfeld für den Fußballtrainingsbetrieb der Jugendmannschaften der SG Erfthöhen 98 und der SG Sportfreunde 69 insbesondere während den Wintermonaten zur Verfügung stehen. Hierdurch wäre es möglich, die angespannte Belegungssituation der Sportplätze in Zingsheim und Nettersheim merklich zu entlasten sowie eine Reaktivierung des Sportplatzes in Engelgau entbehrlich zu machen (siehe Vorlage 750). Hauptschule und Jugendgästehaus sollen auch von dem Kleinspielfeld profitieren und dieses für Ihre Zwecke nutzen können. 3 Weiterhin sind Kooperationen mit Tribea, der Deutschen Sporthochschule Köln sowie dem Kreissportbund angedacht. Ziel ist es, neue Sportangebote für Jedermann zu etablieren. Die Nutzung soll – wie bei der Turnhallennutzung – auf der Grundlage eines mit allen Beteiligten abgestimmten Benutzungsplanes erfolgen. Hierdurch kann eine geordnete Nutzung gewährleistet werden. Weiterhin ist sichergestellt, dass gegenseitige Störungen frühzeitig entgegengewirkt wird. Damit eine Nutzung während den Wintermonaten möglich ist, muss eine Beleuchtung hergestellt werden. Es ist vorgesehen, auf der Böschung in Richtung Sportplatz einen zusätzlichen Flutlichtmast mit zwei Strahlern aufzustellen. Weiterhin hat der TC Nettersheim die Bereitschaft signalisiert, die Obhut über die Fläche zu übernehmen sowie die sanitären Einrichtungen im Tennisheim für die Nutzer der Kleinspielfeldes zur Verfügung zu stellen. Eine Befestigung der Zuwegung mit Pflaster ist in Betracht zu ziehen, um Verunreinigung auf dem Kunstrasenplatz zu vermeiden. Unmittelbar am Eingangstor ist ein Gerätehäuschen geplant, in dem die Sportgeräte untergebracht werden können. Das Kleinspielfeld wurde mit einer Fachfirma vor Ort begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass der bestehende Untergrund (Tartanbelag) geeignet ist, um Kunstrasen aufzubringen. Eine Wasserdurchlässigkeit ist gegeben. Zudem ist der Tartanbelag ausreichend elastisch. Die Fachfirma hat für die Umwandlung des Kleinspielfeldes in einen Kunstrasenplatz ein Angebot in Höhe von rund 75.000,00 Euro vorgelegt. Die Sportvereine haben die Bereitschaft signalisiert, aktiv mitzuwirken und Eigenleistungen bis zu einem Wert in Höhe von 15.000,00 Euro zu erbringen, so dass zur Realisierung der Maßnahme insgesamt 60.000,00 Euro benötigt werden. In folgenden Bereichen sind Eigenleistungen durch die Vereine denkbar: 4 Rückschnitt des Bewuchses Säuberung des Tartanbelages und Ausbesserung der Schadstellen Reparatur der Zaunanlage Bau und Installation der Flutlichtanlage Anlegung einer Pflasterzuwegung Bau des Gerätehäuschens Das Konzept wurde in der Gemeindesportverbandssitzung am 14.05.2012 vorgestellt. Hierbei wurde sich einstimmig dafür ausgesprochen, dieses entsprechend umzusetzen. Da nunmehr ein nachhaltiges und umfangreich abgestimmtes Nutzungskonzept für das Kleinspielfeld in Nettersheim vorliegt, wird vorgeschlagen, dieses in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen zu sanieren und in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Die Gewerke, die nicht in Eigenleistung durchgeführt werden können, sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an den Billigstbietenden zu vergeben. Der Finanzbedarf, der die Haushaltsveranschlagung „Masterplan Sport und Gesundheit – Sportplätze“ übersteigt, ist überplanmässig bereitzustellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister