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Zusatzerläuterung (Neue Straßenbaubeitragssatzung nach § 8 KAG NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
27.11.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Zusatzerläuterung (Neue Straßenbaubeitragssatzung nach § 8 KAG NRW) Zusatzerläuterung (Neue Straßenbaubeitragssatzung nach § 8 KAG NRW)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.11.2007 - Der Bürgermeister Az: 23–10-13 M Nr. der Zusatzerläuterung: 951 Z-2 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Rat 27.11.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neue Straßenbaubeitragssatzung nach § 8 KAG NRW __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Haupt- und Finanzausschuss am: 28.08.2007 __________________________________________________________________________ Neuer Beschlussvorschlag aufgrund ( ) eines Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses ( ) eines Eilbeschlusses ( ) neuer Erkenntnis der Verwaltung ( ) einer Dringlichkeitsentscheidung oder ( ) __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig 1. Sachverhalt: ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2007 die Angelegenheit ind den Rat vertagt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, den Satzungsentwurf mit der Maßgabe zu überarbeiten, dass Seite 2 von Ratsdrucksache 951 Z-2 a) die Anliegeranteile nicht erhöht, sondern unverändert aus der Straßenbaubeitragssatzung 1989 übernommen werden und b) die nur land- und forstwirtschaftlich nutzbaren unbebauten Grundstücke im Außenbereich nicht der Beitragspflicht unterliegen. In dem als Anlage beiliegenden Satzungsentwurf sind in § 4 Abs. 3 die Anliegeranteile aus der Straßenbaubeitragssatzung 1989 unverändert übertragen worden. Ferner wird die Verteilungsregelung (§ 5) so modifiziert, dass die Gruppe der unbebauten land- oder forstwirtschaftlichen Außenbereichsgrundstücke nicht (mehr) der Beitragspflicht unterzogen ist. So ist in § 5 Abs. 2 und 3 die Beitragspflicht ausdrücklich an die bauliche, gewerbliche und industrielle Nutzung sowie vergleichbare Nutzungsformen geknüpft. Zu den vergleichbaren Nutzungsformen zählen beispielsweise Campingplätze, Friedhöfe oder Sportanlagen, weil sie einen entsprechenden Ziel- und Quellverkehr auslösen, aber keine land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. In der Konsequenz ist die bisherige Bestimmung des § 7 Abs. 1 mit den Artzuschlägen für land- und forstwirtschaftliche Nutzung überflüssig und ersatzlos gestrichen worden. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens wird der 01.01.2008 vorgeschlagen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage zu RD-Nr. 951 Z-2 vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.