Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.08.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1039
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 269,
Berresheim, Martinsweg
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1039
1. Sachverhalt:
Das Grundstück in Bad Münstereifel-Berresheim, Martinsweg liegt in einer Wohnbaufläche und ist
dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen.
Die Erschließung ist sichergestellt.
Im Jahr 2006 wurde das Einvernehmen zu einem Bauantrag versagt. Dies insbesondere wegen
der Höhe der Anschüttungen und der Höhe der geplanten Stüztmauern.
Da grundsätzlich gegen eine Bebauung des Grundstückes keine Bedenken bestehen, wurde nach
einer Lösung gesucht, die sich im Rahmen der Bestimmungen des § 34 BauGB einfügt.
Wichtig war dabei, die Höhenenwicklung der Straße und der Nachbarbebauung aufzunehmen und
zu berücksichtigen und die Bebauung, die sich aufgrund der Geländeveränderungen ergibt
darzustellen.
Entsprechende Unterlagen liegen mittlerweile vor, es ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Wohnhauses mit Garage eingereicht worden über die zu entscheiden ist.
Bei dieser Planung wurde die Dachkonstruktion so gewählt, das zu den Nachbarn eine Traufe
verläuft und nicht wie ursprünglich geplant ein 6,20 m hoher Giebel.
Die Höhe wurde reduziert, die Oberkante Fußboden Ergeschoß liegt jetzt auch 428,60 NN und
nicht wie urspr. geplant auf auf 428,90 NN. Das Straßennieveu liegt bei 428,92 NN.
Auf die umfangreichen Anschüttungen wird verzichtet. Das Gelände soll im rückwärtigen Bereich,
wie im beigefügten Plan dargestellt, terrassenförmig anglegt werden.
Auf die separate Garage wird verzichtet, die Garagen sind im Untergeschoß vorgesehen.
Das geplante Vorhaben fügt sich im Rahmen der Bestimmungen des § 34 BauGB ein, dass
Einverehmen hierzu kann erteilt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist baugenehmigungspflichtig im Rahmen der Bestimmungen der Bauordnung.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt