Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 269, Berresheim, Martinsweg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 269, 
Berresheim, Martinsweg) Beschlussvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 269, 
Berresheim, Martinsweg)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.08.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1039 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.08.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 269, Berresheim, Martinsweg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1039 1. Sachverhalt: Das Grundstück in Bad Münstereifel-Berresheim, Martinsweg liegt in einer Wohnbaufläche und ist dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Die Erschließung ist sichergestellt. Im Jahr 2006 wurde das Einvernehmen zu einem Bauantrag versagt. Dies insbesondere wegen der Höhe der Anschüttungen und der Höhe der geplanten Stüztmauern. Da grundsätzlich gegen eine Bebauung des Grundstückes keine Bedenken bestehen, wurde nach einer Lösung gesucht, die sich im Rahmen der Bestimmungen des § 34 BauGB einfügt. Wichtig war dabei, die Höhenenwicklung der Straße und der Nachbarbebauung aufzunehmen und zu berücksichtigen und die Bebauung, die sich aufgrund der Geländeveränderungen ergibt darzustellen. Entsprechende Unterlagen liegen mittlerweile vor, es ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage eingereicht worden über die zu entscheiden ist. Bei dieser Planung wurde die Dachkonstruktion so gewählt, das zu den Nachbarn eine Traufe verläuft und nicht wie ursprünglich geplant ein 6,20 m hoher Giebel. Die Höhe wurde reduziert, die Oberkante Fußboden Ergeschoß liegt jetzt auch 428,60 NN und nicht wie urspr. geplant auf auf 428,90 NN. Das Straßennieveu liegt bei 428,92 NN. Auf die umfangreichen Anschüttungen wird verzichtet. Das Gelände soll im rückwärtigen Bereich, wie im beigefügten Plan dargestellt, terrassenförmig anglegt werden. Auf die separate Garage wird verzichtet, die Garagen sind im Untergeschoß vorgesehen. Das geplante Vorhaben fügt sich im Rahmen der Bestimmungen des § 34 BauGB ein, dass Einverehmen hierzu kann erteilt werden. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist baugenehmigungspflichtig im Rahmen der Bestimmungen der Bauordnung. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt