Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
414 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
öffentlich
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az..: 61 21-20/21 C
V
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Amt:
An den
- 61 -
BeschIAusf.:
Rat
- 61 -
Datum: 18.02.2002
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss für Planung
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 21 C, Erftstadt-Friesheim,
Offenlegungsbeschluss
Finanzielle
Taistraße
Auswirkungen:
181
Keine
Unterschrift des BUdgetverantwortliche~
Erftstadt, den 18. Februar 2002
W \Ä \.....,.
Beschlussentwurf:
•
Gern. § 2 Baugeselzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141), zuletzt geändert am
27.07.2001 (BGB!. I S. 1950), wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanentwurf
nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 21 C, Erftstadt-Friesheim, Taistraße, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gern. § 3 (2) BauGB
durchzuführen.
Begründung:
Am 12.12.2000 hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 C,
Erftstadt-Friesheim, Taistraße, beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren (Bekanntmachung
und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Beteiligung
der Bürger gern. § 3 (1) BauGB in Form einer einwöchigen Offenlage soll nun die Offenlage gern.
§ 3 (2) BauGB durchgeführt werden.
Seit 1998 finden Überlegungen bzg!. der Bebaubarkeit des Blockinnenbereiches zwischen
Kriegergasse/Bruder-Edelfried-Straße/Niederweg und Bolzengasse statt. Der nunmehr vorliegende Bebauungsplan-Entwurf ist das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsverfahrens mit den
betroffenen Grundstückseigentümern.
Anlage:
Übersichtsplan
BP-Entwurf an Fraktionen u. sachk. Einwohner
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