Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
42 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
16.12.11, 09:27
Aktualisiert
16.12.11, 09:27
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 634 /IX.L.
Datum: 13.12.2011
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Erweiterung Wohnhaus sowie Umnutzung eines Beherbergungsraumes als Abstellraum auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 146
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
x Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Netterheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich.
2. Es wird beschlossen, der Bauvoranfrage auf Erweiterung Wohnhaus sowie Umnutzung eines Beherbergungsraumes als Abstellraum auf dem außerhalb der
Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 146 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 23.05.2006 (s. Vorlage Nr. 310, Z 1, v. 11.05.2006) hat sich der
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss bereits mit einem ähnlichen
Baubegehren seitens des Antragstellers befasst und hatte sich seinerzeit für eine
Erweiterung des landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes ausgesprochen. Die im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Nachweise der Privilegierung wurden jedoch seitens des Antragstellers nicht beigebracht, so dass das Vorhaben nicht genehmigt wurde.
Über die aktuell vorgelegte Bauvoranfrage auf Erweiterung des Wohnhauses sowie
Umnutzung eines Beherbergungsraumes als Abstellraum auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 146 ist nunmehr erneut zu befinden. Zwischenzeitlich
betreibt der Antragsteller seinen landwirtschaftlichen Betrieb im Hauptgewerbe. Da
er nicht an der Betriebsstätte wohnt, seine Anwesenheit dort jedoch ständig erforderlich ist, beabsichtigt er das Wohnhaus seiner Eltern zu erweitern.
Darüber hinaus hat der Bauherr in den vergangenen Jahren große Investitionen, die
nicht nur durch die Erweiterung der Reithalle, sondern auch durch die Anschaffung
von einigen Planwagen und Kutschen verdeutlicht werden, getätigt. Das ständig
ausgebuchte Angebot an Reitunterricht, Kutsch- und Planwagenfahrten zeigt darüber hinaus, dass der Antragsteller eine Marktlücke im Freizeitangebot schließen
möchte. Zur Unterstellung der Kutschen beabsichtigt der Antragsteller deshalb, die
früheren Beherbergungsräume im Nebengebäude herzurichten. Darüber hinaus soll
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in diesem Raum nach beendeten Kutschfahrten noch ein gemütliches Beisammensein ermöglicht werden.
Seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen wird Zustimmung zur
Bauvoranfrage signalisiert. Es wird daher vorgeschlagen, der Bauvoranfrage auf Erweiterung Wohnhaus sowie Umnutzung eines Beherbergungsraumes als Abstellraum auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 146 zuzustimmen und hierzu das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
In dem nachfolgenden Planauszug ist der geplante Erweiterungsbau des Wohnhauses sowie umzunutzenden Nebengebäude als Abstellraum gekennzeichnet.
gez. Pracht
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Bürgermeister