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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Erweiterung Wohnhaus sowie Umnutzung eines Beherbergungsraumes als Abstellraum auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 146)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
42 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
16.12.11, 09:27
Aktualisiert
16.12.11, 09:27
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Erweiterung Wohnhaus sowie Umnutzung eines Beherbergungsraumes als Abstellraum auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 146) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Erweiterung Wohnhaus sowie Umnutzung eines Beherbergungsraumes als Abstellraum auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 146) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Erweiterung Wohnhaus sowie Umnutzung eines Beherbergungsraumes als Abstellraum auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 146)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 634 /IX.L. Datum: 13.12.2011 An den Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Erweiterung Wohnhaus sowie Umnutzung eines Beherbergungsraumes als Abstellraum auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 146 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: x Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Netterheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. 2. Es wird beschlossen, der Bauvoranfrage auf Erweiterung Wohnhaus sowie Umnutzung eines Beherbergungsraumes als Abstellraum auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 146 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Begründung: In seiner Sitzung am 23.05.2006 (s. Vorlage Nr. 310, Z 1, v. 11.05.2006) hat sich der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss bereits mit einem ähnlichen Baubegehren seitens des Antragstellers befasst und hatte sich seinerzeit für eine Erweiterung des landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes ausgesprochen. Die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Nachweise der Privilegierung wurden jedoch seitens des Antragstellers nicht beigebracht, so dass das Vorhaben nicht genehmigt wurde. Über die aktuell vorgelegte Bauvoranfrage auf Erweiterung des Wohnhauses sowie Umnutzung eines Beherbergungsraumes als Abstellraum auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 146 ist nunmehr erneut zu befinden. Zwischenzeitlich betreibt der Antragsteller seinen landwirtschaftlichen Betrieb im Hauptgewerbe. Da er nicht an der Betriebsstätte wohnt, seine Anwesenheit dort jedoch ständig erforderlich ist, beabsichtigt er das Wohnhaus seiner Eltern zu erweitern. Darüber hinaus hat der Bauherr in den vergangenen Jahren große Investitionen, die nicht nur durch die Erweiterung der Reithalle, sondern auch durch die Anschaffung von einigen Planwagen und Kutschen verdeutlicht werden, getätigt. Das ständig ausgebuchte Angebot an Reitunterricht, Kutsch- und Planwagenfahrten zeigt darüber hinaus, dass der Antragsteller eine Marktlücke im Freizeitangebot schließen möchte. Zur Unterstellung der Kutschen beabsichtigt der Antragsteller deshalb, die früheren Beherbergungsräume im Nebengebäude herzurichten. Darüber hinaus soll 3 in diesem Raum nach beendeten Kutschfahrten noch ein gemütliches Beisammensein ermöglicht werden. Seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen wird Zustimmung zur Bauvoranfrage signalisiert. Es wird daher vorgeschlagen, der Bauvoranfrage auf Erweiterung Wohnhaus sowie Umnutzung eines Beherbergungsraumes als Abstellraum auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 146 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. In dem nachfolgenden Planauszug ist der geplante Erweiterungsbau des Wohnhauses sowie umzunutzenden Nebengebäude als Abstellraum gekennzeichnet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister