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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan 2006-2012)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
22 kB
Datum
06.09.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.08.2007 - Der Bürgermeister Az: 41-20-04 Le Nr. der Ratsdrucksache: 743 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 22.08.2007 Haupt- und Finanzausschuss 28.08.2007 Rat 06.09.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schulentwicklungsplan 2006-2012 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 743 Z-1 Der Fachausschuss hat die Beratung zu der Vorlage in seiner letzten Sitzung am 24.05.2007 vertagt. 1. Räumliche Erweiterung des St. Michael Gymnasiums Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Bad Münstereifel als Kommune im Nothaushaltsrecht sind hinsichtlich der Beseitigung der Raumnot am St. Michael Gymnasium ergänzend folgende Überlegungen wichtig: Gem. § 81 Abs. 1 SchulG sind „Gemeinden, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu nach den Vorgaben des § 93 Abs. 2, Nr. 3 SchulG und der RechtsVO zu § 93 Abs. 2 Schulgrößen fest.“ Nach § 82 Abs. 6 SchulG „müssen Gymnasien bis Jahrgangsstufe 10 bei der Errichtung mindestens 3 Parallelklassen haben, bei der Fortführung mindestens 2 Parallelklassen pro Jahrgang.“ Diese Regelung ermöglicht dem Schulträger unmittelbare Einflussnahme auf Schulgröße und künftigen Raumbedarf. Rechtlich umstritten ist derzeit noch, ob sich der Begriff der Schulgröße neben der Anzahl der Parallelklassen auch auf die Klassenstärke bezieht. Eine Entscheidung des Schulträgers mit dem Ziel der Reduzierung der Zügigkeit des St. Michael Gymnasiums auf 2 Parallelklassen in der Sekundarstufe I würde bauliche Erweiterungen, verbunden mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen, entbehrlich machen. Dies hat aber für den Schulstandort im Allgemeinen und das St. Michael Gymnasium im Besonderen erhebliche Konsequenzen und wirft weitere Fragen auf: ¾ Ist eine relativ ortsnahe Versorgung für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Stadtgebiet auch unter Berücksichtigung des Angebotes des erzbischöflichen St. Angela Gymnasiums gewährleistet? ¾ Das St. Michael Gymnasium bietet bei 3 Parallelklassen einen bilingualen Bildungsgang und ist im Bereich Forschung und Technik („Schüler experimentieren“ und „Jugend forscht“) überregional äußerst erfolgreich und anerkannt. Welche Auswirkungen hat eine Reduzierung der Schulgröße insbesondere auf (innere) Qualität und (äußere) Reputation der Schule? ¾ Die Quote der Einpendler beträgt rund 40 % aus Einzugsbereichen jenseits der Stadtgrenzen Bad Münstereifels. Dabei handelt es sich teilweise um Kommunen ohne eigenes Gymnasium (Blankenheim, Nettersheim), teilweise um Kommunen mit konkurrierendem gymnasialen Angebot (Mechernich, Euskirchen, Kreis Ahrweiler). Die „Stadt der Schulen“ leistet in einem hohen Maß investive und laufende Aufwendungen anteilig auch für Einpendler, die durch Schlüsselzuweisungen nach dem GFG und die Schulpauschale nicht annähernd gegenfinanziert sind. Wie beurteilen Kommunal- und Schulaufsicht sowie der kommunale Spitzenverband diese Frage? ¾ Die Rolle der Kommunen mit konkurrierendem gymnasialen Angebot ist derzeit eine duldende, versehen mit der schriftlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung. Dies gilt insbesondere für den Teil des Schülerspezialverkehrs, der im Auftrag der Stadt Bad Münstereifel in benachbarte Kommunen führt (Kirchheim, Antweiler). Lässt sich mit diesen Kommunen perspektivisch ein verlässliches Abkommen erzielen, das zumindest im interkommunalen Bereich Planungssicherheit schafft? Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dieses Szenario vor einer abschließenden Weichenstellung in Richtung einer baulichen Erweiterung des St. Michael Gymnasiums geklärt werden muss. Seite 3 von Ratsdrucksache 743 Z-1 2. Auswirkungen der neugegliederten gymnasialen Oberstufe Hierzu wird auf die Ausführungen in den Vorlagen Nr. 850 und 850/Z-1 verwiesen. Mit Beginn des neuen Schuljahres findet an den weiterführenden Schulen der Stadt Bad Münstereifel jeweils dienstags Nachmittagsunterricht in der 7. und 8. Stunde verpflichtend statt. Dies gilt im Schuljahr 2007/2008 zunächst nur für die Jahrgangsstufe 7, in den Folgejahren auch für die Jahrgangsstufen 8 und 9. Für das St. Michael Gymnasium ergibt sich wegen der dort ohnehin bestehenden Raumnot eine besondere Problematik im Bezug auf die Notwendigkeit, Aufenthaltsraum für die Schüler zu schaffen. Das mit dem Schulleiter hierzu geführte Abstimmungsgespräch führt zu folgendem Konzept: ¾ ¾ ¾ ¾ Der Aufenthaltsraum sollte nach den Herbstferien 2007 zur Verfügung stehen. Die Gymnastikhalle ist der einzige Raum, der sich als Aufenthaltsraum mit adäquater Größe (ca. 165 m²) eignet. Dies schließt die bisher hier stattfindende sportliche Nutzung, insbesondere durch Vereine und die städtische Volkshochschule aus. Die Nutzer werden kurzfristig über dieses Vorhaben informiert. Es ist zu befürchten, dass Der stoßabsorbierende Boden in der Gymnastikhalle ist zur Aufstellung von Mobiliar (Tische, Stühle, Bänke) nicht geeignet, da er zu weich ist. Es ist erforderlich, hier einen Oberboden einzuziehen, der Punktlasten trägt. Die Kosten werden mit ca. 8.000,00 € beziffert. Zur Verpflegung der Schülerinnen und Schüler ist an eine Lösung mit Automaten für Getränke und Snacks gedacht. Dies soll möglichst kostenneutral für die Stadt gestaltet oder alternativ mit dem Betrieb des „Böhnchen“ organisiert werden. Beschlussvorschlag: Der Schulentwicklungsplan 2006-2012 der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des dieser Ratsvorlage beigefügten Entwurfs beschlossen. Von diesem Beschluss ist die Grundsatzentscheidung zur baulichen Erweiterung des St. Michael Gymnasiums bis zur abschließenden Klärung offener Fragen ausdrücklich ausgenommen.