Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
22 kB
Datum
06.09.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.08.2007
- Der Bürgermeister Az: 41-20-04 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 743 Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
22.08.2007
Haupt- und Finanzausschuss
28.08.2007
Rat
06.09.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schulentwicklungsplan 2006-2012
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Ulrich Ley
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 743 Z-1
Der Fachausschuss hat die Beratung zu der Vorlage in seiner letzten Sitzung am 24.05.2007
vertagt.
1.
Räumliche Erweiterung des St. Michael Gymnasiums
Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Bad Münstereifel als Kommune im
Nothaushaltsrecht sind hinsichtlich der Beseitigung der Raumnot am St. Michael Gymnasium
ergänzend folgende Überlegungen wichtig:
Gem. § 81 Abs. 1 SchulG sind „Gemeinden, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch
schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten.
Sie legen hierzu nach den Vorgaben des § 93 Abs. 2, Nr. 3 SchulG und der RechtsVO zu § 93
Abs. 2 Schulgrößen fest.“ Nach § 82 Abs. 6 SchulG „müssen Gymnasien bis Jahrgangsstufe 10
bei der Errichtung mindestens 3 Parallelklassen haben, bei der Fortführung mindestens 2
Parallelklassen pro Jahrgang.“ Diese Regelung ermöglicht dem Schulträger unmittelbare
Einflussnahme auf Schulgröße und künftigen Raumbedarf. Rechtlich umstritten ist derzeit noch, ob
sich der Begriff der Schulgröße neben der Anzahl der Parallelklassen auch auf die Klassenstärke
bezieht.
Eine Entscheidung des Schulträgers mit dem Ziel der Reduzierung der Zügigkeit des St. Michael
Gymnasiums auf 2 Parallelklassen in der Sekundarstufe I würde bauliche Erweiterungen,
verbunden mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen, entbehrlich machen. Dies hat aber für den
Schulstandort im Allgemeinen und das St. Michael Gymnasium im Besonderen erhebliche
Konsequenzen und wirft weitere Fragen auf:
¾ Ist eine relativ ortsnahe Versorgung für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus
dem Stadtgebiet auch unter Berücksichtigung des Angebotes des erzbischöflichen St.
Angela Gymnasiums gewährleistet?
¾ Das St. Michael Gymnasium bietet bei 3 Parallelklassen einen bilingualen Bildungsgang
und ist im Bereich Forschung und Technik („Schüler experimentieren“ und „Jugend
forscht“) überregional äußerst erfolgreich und anerkannt. Welche Auswirkungen hat eine
Reduzierung der Schulgröße insbesondere auf (innere) Qualität und (äußere) Reputation
der Schule?
¾ Die Quote der Einpendler beträgt rund 40 % aus Einzugsbereichen jenseits der
Stadtgrenzen Bad Münstereifels. Dabei handelt es sich teilweise um Kommunen ohne
eigenes Gymnasium (Blankenheim, Nettersheim), teilweise um Kommunen mit
konkurrierendem gymnasialen Angebot (Mechernich, Euskirchen, Kreis Ahrweiler). Die
„Stadt der Schulen“ leistet in einem hohen Maß investive und laufende Aufwendungen
anteilig auch für Einpendler, die durch Schlüsselzuweisungen nach dem GFG und die
Schulpauschale nicht annähernd gegenfinanziert sind. Wie beurteilen Kommunal- und
Schulaufsicht sowie der kommunale Spitzenverband diese Frage?
¾ Die Rolle der Kommunen mit konkurrierendem gymnasialen Angebot ist derzeit eine
duldende, versehen mit der schriftlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung. Dies
gilt insbesondere für den Teil des Schülerspezialverkehrs, der im Auftrag der Stadt Bad
Münstereifel in benachbarte Kommunen führt (Kirchheim, Antweiler). Lässt sich mit diesen
Kommunen perspektivisch ein verlässliches Abkommen erzielen, das zumindest im
interkommunalen Bereich Planungssicherheit schafft?
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dieses Szenario vor einer abschließenden
Weichenstellung in Richtung einer baulichen Erweiterung des St. Michael Gymnasiums geklärt
werden muss.
Seite 3 von Ratsdrucksache 743 Z-1
2.
Auswirkungen der neugegliederten gymnasialen Oberstufe
Hierzu wird auf die Ausführungen in den Vorlagen Nr. 850 und 850/Z-1 verwiesen. Mit Beginn des
neuen Schuljahres findet an den weiterführenden Schulen der Stadt Bad Münstereifel jeweils
dienstags Nachmittagsunterricht in der 7. und 8. Stunde verpflichtend statt. Dies gilt im Schuljahr
2007/2008 zunächst nur für die Jahrgangsstufe 7, in den Folgejahren auch für die Jahrgangsstufen
8 und 9.
Für das St. Michael Gymnasium ergibt sich wegen der dort ohnehin bestehenden Raumnot eine
besondere Problematik im Bezug auf die Notwendigkeit, Aufenthaltsraum für die Schüler zu
schaffen. Das mit dem Schulleiter hierzu geführte Abstimmungsgespräch führt zu folgendem
Konzept:
¾
¾
¾
¾
Der Aufenthaltsraum sollte nach den Herbstferien 2007 zur Verfügung stehen.
Die Gymnastikhalle ist der einzige Raum, der sich als Aufenthaltsraum mit adäquater
Größe (ca. 165 m²) eignet. Dies schließt die bisher hier stattfindende sportliche Nutzung,
insbesondere durch Vereine und die städtische Volkshochschule aus. Die Nutzer werden
kurzfristig über dieses Vorhaben informiert. Es ist zu befürchten, dass
Der stoßabsorbierende Boden in der Gymnastikhalle ist zur Aufstellung von Mobiliar
(Tische, Stühle, Bänke) nicht geeignet, da er zu weich ist. Es ist erforderlich, hier einen
Oberboden einzuziehen, der Punktlasten trägt. Die Kosten werden mit ca. 8.000,00 €
beziffert.
Zur Verpflegung der Schülerinnen und Schüler ist an eine Lösung mit Automaten für
Getränke und Snacks gedacht. Dies soll möglichst kostenneutral für die Stadt gestaltet
oder alternativ mit dem Betrieb des „Böhnchen“ organisiert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Schulentwicklungsplan 2006-2012 der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des dieser
Ratsvorlage beigefügten Entwurfs beschlossen. Von diesem Beschluss ist die
Grundsatzentscheidung zur baulichen Erweiterung des St. Michael Gymnasiums bis zur
abschließenden Klärung offener Fragen ausdrücklich ausgenommen.