Daten
Kommune
Jülich
Größe
7,1 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
04.08.10, 18:24
Aktualisiert
04.08.10, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Mu.
Jülich, 05.07.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 428/2010
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
14.07.2010
TOP
Ergebnisse
Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für den Austausch einer defekten Hebeanlage
(Feuerwehrgerätehaus Bourheim)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -
Anlg.: - 1 30
30
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Beschlussentwurf:
Der Stadtrat genehmigt die am 08.07.2010 vom Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz
1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wie folgt:
Für die defekte Fäkalienhebeanlage im Feuerwehrgerätehaus Bourheim ist ein Betrag von
16.000,00 € außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem PSK 011 111 012 003
1000 5211006 – Brandschutz Rathäuser -.
Begründung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.07.2010 soll die vorgenannte Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden.
Die getroffenen Dringlichkeitsentscheidungen sind dem Stadtrat gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Hinsichtlich der Darstellung des Sachverhalts und der Begründung der Dringlichkeit wird auf die
als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage Nr. 427/2010 verwiesen.