Daten
Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
04.08.10, 18:24
Aktualisiert
04.08.10, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 65 Az.: Az.: 6524-09 Wo
Jülich, 05.07.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 427/2010
Sitzungsvorlage
für eine Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gemäß
§ 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
08.07.2010
TOP
Ergebnisse
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW;
hier: Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für den Austausch einer defekten Hebeanlage (Feuerwehrgerätehaus Bourheim)
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1
Satz 1 GO NW wie folgt:
Für die defekte Fäkalienhebeanlage im Feuerwehrgerätehaus Bourheim ist ein Betrag von
16.000,00 € außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem PSK 011 111 012 003
1000 5211006 – Brandschutz Rathäuser -.
Begründung:
Durch die zuständige Hausmeisterin, Frau Schlechtriem, wurde eine ständige Geruchsbelästigung
im Feuerwehrgerätehaus gemeldet. Als Ursache hierfür wurde von Amt 65 eine Fäkaliendoppelpumpenhebeanlage, Baujahr 1979, festgestellt. Zu der Hebeanlage gehört ein Stahltank, der an verschiedenen Stellen bereits durchgerostet ist. Der alleinige Austausch des Stahlbehälters ist aufgrund
des Alters der Anlage nicht mehr möglich, so dass nur die vollständige Erneuerung der Anlage in
Frage kommt. Die Kosten für den Austausch der Anlage betragen rd. 16.000,00 € (Kostenberechnung ist als Anlage beigefügt).
Da momentan fäkalienhaltiges Abwasser bei Nutzung der im Kellergeschoß befindlichen WCAnlagen in das Gebäude läuft, sind o.g. Haushaltsmittel umgehend außerplanmäßig bereitzustellen,
damit eine Ausschreibung der Maßnahme zeitnah erfolgen kann.
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
x
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Dringl. HF gem. § 60 Abs. I Satz 1 GO NW 427/2010
x
nein
nein
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