Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
45 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
27.01.12, 18:00
Aktualisiert
27.01.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III - BR
Vorlage 653 /IX.L.
Datum: 27.01.2012
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
31.01.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
07.02.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ankauf von Staatswaldflächen
hier: Stand des Verfahrens der Eigentumsübertragung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Kreditaufnahme
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Stand des Verfahrens im Rahmen des Ankaufs der Staatswaldflächen zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 11.09.2010 beschloss der Gemeinderat ehemalige
Staatswaldflächen zu erwerben (s. Vorlage 1160 VIII. L).
Mit Schreiben vom 20.01.2012 teilt das zuständige Notariat folgendes mit:
Seitens des Grundbuchamtes des Amtsgerichtes Schleiden ist die Mitteilung erfolgt,
dass die für die Gemeinde Nettersheim bewilligte Auflassungsvormerkung im
Grundbuch eingetragen wurde und mit einer Fälligkeitsstellung des Kaufpreises in
den nächsten Wochen zu rechnen ist.
Aufgrund dessen ist vorgesehen, die Kaufsumme durch die Aufnahme eines Kredites zu finanzieren. Hierfür sollen bei entsprechenden Kreditinstituten Angebote eingeholt und der Finanzierungsauftrag an den günstigsten Anbieter vergeben werden.
Am 30.04.2012 endet der Jagdpachtvertrag für die erworbenen Flächen „Eifelwald“.
Da diese Eigenjagd zukünftig Flächen der Gemeinde Nettersheim aber auch Flächen
der Eifelwald GmbH sowie Angliederungsflächen enthalten wird, sind aufgrund von
Vorgaben des Landesjagdgesetzes die ursprünglichen Jagdgrenzen nicht mehr möglich. Es ist daher kurzfristig geplant, eine Abstimmung mit der Eifelwald GmbH und
der Unteren Jagdbehörde durchzuführen. Die letztendliche Entscheidung trifft die
Untere Jagdbehörde nach dem Landesjagdgesetz.
Die Eifelwald GmbH beabsichtigt nach heutigem Sachstand, eine Eigenjagd, die sie
selbst verwaltet, zu bilden. Es ist bekannt, dass der bisherige Pächter kein Interesse
an einer weiteren Anpachtung hat. Er hat darum gebeten, den auf den Eigentümer
der Gemeinde Nettersheim nachfolgenden Jagdausübungsberechtigten bzw. Inha-
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ber eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheines in Kenntnis zu setzen, dass er an einer Veräußerung der bestehenden Hochsitze interessiert ist.
Es ist beabsichtigt, die Frage der Reviergestaltung und der Jagdausübung in der
nächsten Forstausschusssitzung zu besprechen.
gez. Pracht
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Bürgermeister