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Beschlussvorlage (Ankauf von Staatswaldflächen hier: Stand des Verfahrens der Eigentumsübertragung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
45 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
27.01.12, 18:00
Aktualisiert
27.01.12, 18:00
Beschlussvorlage (Ankauf von Staatswaldflächen
hier: Stand des Verfahrens der Eigentumsübertragung) Beschlussvorlage (Ankauf von Staatswaldflächen
hier: Stand des Verfahrens der Eigentumsübertragung) Beschlussvorlage (Ankauf von Staatswaldflächen
hier: Stand des Verfahrens der Eigentumsübertragung)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - BR Vorlage 653 /IX.L. Datum: 27.01.2012 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 31.01.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 07.02.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ankauf von Staatswaldflächen hier: Stand des Verfahrens der Eigentumsübertragung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Kreditaufnahme Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Stand des Verfahrens im Rahmen des Ankaufs der Staatswaldflächen zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 11.09.2010 beschloss der Gemeinderat ehemalige Staatswaldflächen zu erwerben (s. Vorlage 1160 VIII. L). Mit Schreiben vom 20.01.2012 teilt das zuständige Notariat folgendes mit: Seitens des Grundbuchamtes des Amtsgerichtes Schleiden ist die Mitteilung erfolgt, dass die für die Gemeinde Nettersheim bewilligte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde und mit einer Fälligkeitsstellung des Kaufpreises in den nächsten Wochen zu rechnen ist. Aufgrund dessen ist vorgesehen, die Kaufsumme durch die Aufnahme eines Kredites zu finanzieren. Hierfür sollen bei entsprechenden Kreditinstituten Angebote eingeholt und der Finanzierungsauftrag an den günstigsten Anbieter vergeben werden. Am 30.04.2012 endet der Jagdpachtvertrag für die erworbenen Flächen „Eifelwald“. Da diese Eigenjagd zukünftig Flächen der Gemeinde Nettersheim aber auch Flächen der Eifelwald GmbH sowie Angliederungsflächen enthalten wird, sind aufgrund von Vorgaben des Landesjagdgesetzes die ursprünglichen Jagdgrenzen nicht mehr möglich. Es ist daher kurzfristig geplant, eine Abstimmung mit der Eifelwald GmbH und der Unteren Jagdbehörde durchzuführen. Die letztendliche Entscheidung trifft die Untere Jagdbehörde nach dem Landesjagdgesetz. Die Eifelwald GmbH beabsichtigt nach heutigem Sachstand, eine Eigenjagd, die sie selbst verwaltet, zu bilden. Es ist bekannt, dass der bisherige Pächter kein Interesse an einer weiteren Anpachtung hat. Er hat darum gebeten, den auf den Eigentümer der Gemeinde Nettersheim nachfolgenden Jagdausübungsberechtigten bzw. Inha- 3 ber eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheines in Kenntnis zu setzen, dass er an einer Veräußerung der bestehenden Hochsitze interessiert ist. Es ist beabsichtigt, die Frage der Reviergestaltung und der Jagdausübung in der nächsten Forstausschusssitzung zu besprechen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister