Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 32-60-40
Nr. der Ratsdrucksache: 1147
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Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
04.12.2007
Haupt- und Finanzausschuss
11.12.2007
Rat
18.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Herr Anczikowski/Herr Gilgenbach/Herr Brühl
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1147
1. Sachverhalt:
Nachdem die Feuerwehrentwicklungspläne 1995 – 2000 und von 2001 – 2005 abgearbeitet sind,
wird mit der Vorlage der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes 2007 – 2031 vorgelegt.
Die Zusammenfassung mit dem Maßnahmen- und Finanzplan ist als Anlage 1 beigefügt. Den
Fraktionen werden zusätzlich je 2 Exemplare des Gesamtwerkes zur Verfügung gestellt.
Der Bedarfsplan wurde in enger Kooperation mit der Wehrführung erstellt und geht, um das
Ergebnis vorweg zu nehmen, mittelfristig von der Beibehaltung der derzeitigen Strukturen mit 15
Löschgruppen aus, die in 4 Zügen zusammengefasst sind.
Eine sowohl von der Prüfungsanstalt als auch im BDO-Gutachten pauschal geforderte
Zentralisierung kann in Anbetracht der Größe und der topographischen Verhältnisse des
Stadtgebietes sowie der knappen Personalressourcen nicht im empfohlenen Rahmen
vorgenommen werden.
Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs ist einzig und allein die Frist, in der die Feuerwehr nach
der Alarmierung mit ausreichenden Kräften und Geräten am Einsatzort eintrifft. Entscheidend
dabei ist nicht alleine die Zeit, in der der Einsatzort erreicht werden kann, sondern innerhalb von 8
Minuten soll die Feuerwehr mit mindestens 8 Funktionen (Funktionen = Feuerwehrleute = Gruppe)
am Einsatzort eintreffen. Die letzte Forderung nach den Funktionen ist entscheidend und kann bei
der derzeitigen Struktur in den wenigsten Fällen erreicht werden. Die überwiegende Anzahl der
Feuerwehrmitglieder, insbesondere in den Außenorten des Höhengebietes, sind Auspendler und
über Tag nicht verfügbar (siehe Bedarfsplan). Deswegen werden bei einem Feuerwehreinsatz über
Tag wegen der Sicherstellung ausreichenden Personals gleichzeitig mehrere Löschgruppen
alarmiert.
Bei einer Zentralisierung wäre es auf der Basis einer freiwilligen Feuerwehr derzeit unmöglich, am
jeweiligen Standort genügend Personal vorzuhalten. Aus diesem Grunde sieht es die Wehrführung
als unabdingbar an, die jetzigen Strukturen beizubehalten. Sie schlägt jedoch vor, Funktionen so
zu verändern, dass auf der einen Seite die Technik zurückgefahren werden kann
(Mannschaftstransporter statt Löschfahrzeuge). Dadurch soll die Anzahl der Fahrzeuge von derzeit
27 auf zukünftig 21 Fahrzeuge gesenkt werden.
Andererseits ist mit der Beibehaltung der bisherigen Standorte, der gewohnten Unterkünfte und
der soziokulturellen Einbindung in die Dorfgemeinschaft nicht zu befürchten, dass sich die
Mitglieder nicht mehr mit ihrer Löschgruppe identifizieren und in der Endkonsequenz austreten.
Als strukturelle Maßnahme ist jedoch mittelfristig geplant, die Standorte Mahlberg, Esch und
Reckerscheid zu einem Standort zusammenzufassen.
Die zwei Großschadensereignisse in einem Jahr – „Kyrill“ und das letzte Jahrhunderthochwasser –
haben deutlich gezeigt, dass in einem solchen Falle jedes Feuerwehrmitglied erforderlich ist und
dass insbesondere bei größeren Naturereignissen Personal fehlt.
Bei einer Zentralisierung mit der Schließung von Standorten sind jedoch zusätzliche
Personalabgänge zu befürchten.
Der gesetzliche Auftrag des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes könnte dann nicht mehr
gewährleistet werden.
Weitere Ausführungen, auch seitens der Wehrführung, erfolgen in der Sitzung.
2. Rechtliche Würdigung
Seite 3 von Ratsdrucksache 1147
Die Rechtsgrundlage für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen ergibt sich aus § 22 des
Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG). Nach § 22 Abs. 1 FSHG haben die
Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz
der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Was die künftige finanzielle Ausstattung der Feuerwehr anbetrifft, so zeigt die Übersicht des
investiven Bedarfs der nächsten zehn Jahre bis 2017, dass bei erforderlichen Investitionen in
Höhe von durchschnittlich jährlich rund 194.300 € und einer erwarteten Feuerschutzpauschale im
Einnahmebereich von jährlich 85.000 € ein nicht durch Zuschüsse gedeckter Bedarf von rund
110.000 € (5,79 € pro EW) verbleibt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die organisatorischen und personellen Auswirkungen sind im Planentwurf aufgeführt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Lösungsvorschläge und Alternativen sind im Planentwurf aufgeführt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch zukünftige rückläufige Bevölkerungsentwicklungen ergeben sich Auswirkungen auf die
Mannschaftsstärken aller Löschgruppen, die unter Umständen zur Verringerung der Gesamtzahl
von Löschgruppen führen werden und damit weitere organisatorische Maßnahmen bei der
Sicherstellung des Brandschutzes im Bereich der Stadt Bad Münstereifel auslösen werden. Neue
Erkenntnisse sind in Zukunft im Rahmen der erforderlichen Fortschreibungen des Planes mit zu
berücksichtigen.
7. Beschlussvorschlag:
Der Brandschutzbedarfsplan 2007 der Stadt Bad Münstereifel wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen.