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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.11.2007 - Der Bürgermeister Az: 32-60-40 Nr. der Ratsdrucksache: 1147 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 04.12.2007 Haupt- und Finanzausschuss 11.12.2007 Rat 18.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Anczikowski/Herr Gilgenbach/Herr Brühl __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1147 1. Sachverhalt: Nachdem die Feuerwehrentwicklungspläne 1995 – 2000 und von 2001 – 2005 abgearbeitet sind, wird mit der Vorlage der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes 2007 – 2031 vorgelegt. Die Zusammenfassung mit dem Maßnahmen- und Finanzplan ist als Anlage 1 beigefügt. Den Fraktionen werden zusätzlich je 2 Exemplare des Gesamtwerkes zur Verfügung gestellt. Der Bedarfsplan wurde in enger Kooperation mit der Wehrführung erstellt und geht, um das Ergebnis vorweg zu nehmen, mittelfristig von der Beibehaltung der derzeitigen Strukturen mit 15 Löschgruppen aus, die in 4 Zügen zusammengefasst sind. Eine sowohl von der Prüfungsanstalt als auch im BDO-Gutachten pauschal geforderte Zentralisierung kann in Anbetracht der Größe und der topographischen Verhältnisse des Stadtgebietes sowie der knappen Personalressourcen nicht im empfohlenen Rahmen vorgenommen werden. Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs ist einzig und allein die Frist, in der die Feuerwehr nach der Alarmierung mit ausreichenden Kräften und Geräten am Einsatzort eintrifft. Entscheidend dabei ist nicht alleine die Zeit, in der der Einsatzort erreicht werden kann, sondern innerhalb von 8 Minuten soll die Feuerwehr mit mindestens 8 Funktionen (Funktionen = Feuerwehrleute = Gruppe) am Einsatzort eintreffen. Die letzte Forderung nach den Funktionen ist entscheidend und kann bei der derzeitigen Struktur in den wenigsten Fällen erreicht werden. Die überwiegende Anzahl der Feuerwehrmitglieder, insbesondere in den Außenorten des Höhengebietes, sind Auspendler und über Tag nicht verfügbar (siehe Bedarfsplan). Deswegen werden bei einem Feuerwehreinsatz über Tag wegen der Sicherstellung ausreichenden Personals gleichzeitig mehrere Löschgruppen alarmiert. Bei einer Zentralisierung wäre es auf der Basis einer freiwilligen Feuerwehr derzeit unmöglich, am jeweiligen Standort genügend Personal vorzuhalten. Aus diesem Grunde sieht es die Wehrführung als unabdingbar an, die jetzigen Strukturen beizubehalten. Sie schlägt jedoch vor, Funktionen so zu verändern, dass auf der einen Seite die Technik zurückgefahren werden kann (Mannschaftstransporter statt Löschfahrzeuge). Dadurch soll die Anzahl der Fahrzeuge von derzeit 27 auf zukünftig 21 Fahrzeuge gesenkt werden. Andererseits ist mit der Beibehaltung der bisherigen Standorte, der gewohnten Unterkünfte und der soziokulturellen Einbindung in die Dorfgemeinschaft nicht zu befürchten, dass sich die Mitglieder nicht mehr mit ihrer Löschgruppe identifizieren und in der Endkonsequenz austreten. Als strukturelle Maßnahme ist jedoch mittelfristig geplant, die Standorte Mahlberg, Esch und Reckerscheid zu einem Standort zusammenzufassen. Die zwei Großschadensereignisse in einem Jahr – „Kyrill“ und das letzte Jahrhunderthochwasser – haben deutlich gezeigt, dass in einem solchen Falle jedes Feuerwehrmitglied erforderlich ist und dass insbesondere bei größeren Naturereignissen Personal fehlt. Bei einer Zentralisierung mit der Schließung von Standorten sind jedoch zusätzliche Personalabgänge zu befürchten. Der gesetzliche Auftrag des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes könnte dann nicht mehr gewährleistet werden. Weitere Ausführungen, auch seitens der Wehrführung, erfolgen in der Sitzung. 2. Rechtliche Würdigung Seite 3 von Ratsdrucksache 1147 Die Rechtsgrundlage für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen ergibt sich aus § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG). Nach § 22 Abs. 1 FSHG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. 3. Finanzielle Auswirkungen Was die künftige finanzielle Ausstattung der Feuerwehr anbetrifft, so zeigt die Übersicht des investiven Bedarfs der nächsten zehn Jahre bis 2017, dass bei erforderlichen Investitionen in Höhe von durchschnittlich jährlich rund 194.300 € und einer erwarteten Feuerschutzpauschale im Einnahmebereich von jährlich 85.000 € ein nicht durch Zuschüsse gedeckter Bedarf von rund 110.000 € (5,79 € pro EW) verbleibt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die organisatorischen und personellen Auswirkungen sind im Planentwurf aufgeführt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Lösungsvorschläge und Alternativen sind im Planentwurf aufgeführt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch zukünftige rückläufige Bevölkerungsentwicklungen ergeben sich Auswirkungen auf die Mannschaftsstärken aller Löschgruppen, die unter Umständen zur Verringerung der Gesamtzahl von Löschgruppen führen werden und damit weitere organisatorische Maßnahmen bei der Sicherstellung des Brandschutzes im Bereich der Stadt Bad Münstereifel auslösen werden. Neue Erkenntnisse sind in Zukunft im Rahmen der erforderlichen Fortschreibungen des Planes mit zu berücksichtigen. 7. Beschlussvorschlag: Der Brandschutzbedarfsplan 2007 der Stadt Bad Münstereifel wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.