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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines Mitglieds des Rates)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
37 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
16.12.11, 09:27
Aktualisiert
16.12.11, 09:27
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 635 /IX.L. Datum: 07.12.2011 An den Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einführung und Verpflichtung eines Mitglieds des Rates Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Begründung: Das Mitglied des Rates der Gemeinde Nettersheim, Herr Johannes Esser aus Nettersheim, hat am 11.10.2011 sein Ratsmandat niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der zur Zeit gültigen Fassung habe ich in meiner Eigenschaft als Wahlleiter der Gemeinde Nettersheim am 12.10.2011 festgestellt, dass Herr Karl Reuter, Alte Burg 5, Nettersheim, Nachfolger für Herrn Johannes Esser im Gemeinderat ist. Herr Reuter hat mit Erklärung vom 17.10.2011 die Mitgliedschaft in der Vertretung der Gemeinde Nettersheim angenommen und ist mit dem 17.10.2011 Mitglied des Rates der Gemeinde Nettersheim. Meine Feststellung wurde im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim am 21. Oktober 2011 öffentlich bekannt gemacht. In der vorgegebenen Frist von 1 Monat nach Bekanntgabe wurden bei mir keine Einsprüche gegen die vorgenommene Ersatzbestimmung eingelegt. In der Gemeinderatssitzung am 20.12.2011 wird Herr Karl Reuter gemäß der Vorgabe des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und verpflichtet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister