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Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 12.12.2011 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Bahnhofsgebäude Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
38 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
15.12.11, 18:00
Aktualisiert
15.12.11, 18:00
Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 12.12.2011 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Bahnhofsgebäude Nettersheim) Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 12.12.2011 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Bahnhofsgebäude Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 638 /IX.L. Datum: 13.12.2011 Tischvorlage An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der UNA-Fraktion vom 12.12.2011 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Bahnhofsgebäude Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Anfrage der UNA-Fraktion vom 12.12.2011 Nein 2 Begründung: Die UNA-Fraktion hat am 12.12.2011 die in der Anlage beigefügte Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse dem Bürgermeister vorgelegt. Zu den gestellten Fragen ergehen nachfolgende Ausführungen: Zur Anfrage Nr. 1 und 2: Das Planungs- und Nutzungskonzept für das Bahnhofsgebäude Nettersheim ist seit 2002 ständig weiterentwickelt worden. Die Grundkonzeption wurde seinerzeit – zuletzt 2004 – mit dem Fördergeber verbindlich abgestimmt. Um die gestellten Fragen abschließend beantworten zu können bedarf es einer Gesamtbetrachtung der heutigen Situation unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung. Ein verbindliches Flächenaufmaß kann nur in Beauftragung des Planers erstellt werden. Nach entsprechender Abstimmung mit dem Fördergeber wird in der nächsten Fachausschussitzung die Fortschreibung des seinerzeitigen Planungs- und Nutzungskonzeptes behandelt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister