Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
15.11.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1115
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
15.11.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Iversheim, Flur 7, Nr. 61, Iversheim
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1115
1. Sachverhalt:
Es ist ein Bauantrag für das Flurstück Nr. 61, Flur 7 in der Gemarkung Iversheim eingereicht
worden.
Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan in einer landwirtschafltichen Nutzfläche und ist im
Sinne des § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen. Zudem liegt es im
Landschaftsschutzgebiet.
Geplant ist der Neubau einer landwirtschafltichen Lagerhalle zur Unterbringung von 6 Pferden und
Futtervorräten. Die Größe beträgt 12 m x 27 m, bei einer Höhe von 4,50 m. Die
Außenwandgestaltung soll in grünen Trapezblechen und die Dacheindeckung in schwarzen
Wellplatten erfolgen.
Die Erschließung ist sichergestellt.
Gem. § 35 Abs. 1 Nr 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich unter anderem zulässig, wenn es
einem landwirtschaftlichem Betrieb dient, öffentlichen Belangen nichts entgegensteht und die
Erschließung sichergestellt ist.
Aus planerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.
Das Einvernehmen kann unter der Voraussetzung, dass es sich hier um ein privilegiertes
Vorhaben handelt, erteilt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Es handelt sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauONW und des
BauGB.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass es sich um ein privilegiertes
Vorhaben handelt.