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Sitzungsvorlage (Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
15.07.10, 07:22
Aktualisiert
15.07.10, 07:22
Sitzungsvorlage (Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Amt 61 AS/Wo Jülich, 14.06.2010 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 375/2010 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 01.07.2010 Haupt- und Finanzausschuss 08.07.2010 Stadtrat 14.07.2010 TOP Ergebnisse Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: „Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg wie folgt: „Folgt Satzung im Wortlaut“ Begründung: Mit dieser Klarstellungssatzung wird für den Ortsteil Altenburg der Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abgegrenzt. Damit ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Ortsteil Altenburg strukturell geklärt. Bauvorhaben innerhalb dieses Bereiches richten sich nach § 34 BauGB, Vorhaben außerhalb dieses Bereiches nach § 35 BauGB. Der Bereich der Klarstellungssatzung wird im Flächennutzungsplan weitgehend als Baufläche, d.h. als gemischte Baufläche und als Wohnbaufläche dargestellt. Für die Beurteilung der baulichen Prägung ist die tatsächlich vorhandene Bebauung mit Hauptgebäuden maßgebend. Dabei werden Nebengebäude wie Schuppen, Garagen u.ä. außer Acht gelassen. Im Falle des Abrisses eines im Innenbereich abschließenden Gebäudes zählt das dann unbebaute Grundstück weiterhin zum Innenbereich. Die Klarstellungssatzung löst den „Strehlau-Plan“ ab, der Anfang der 70er Jahre auf Veranlassung der Bezirksregierung erstellt worden ist. Mit dieser Maßnahme sollte ein satzungsähnlicher Zustand hergestellt werden, der es der Gemeinde ermöglichte, Vorhaben nach § 34 oder nach § 35 BauGB zu beurteilen. Dieser Plan ist zwischenzeitlich durch die Expansion der Ortslage Altenburg und die Ausweisungen des Flächennutzungsplanes überholt. Der Kreis Düren hat die Gemeinde angehalten, diesen Plan durch eine Satzung zu ersetzen. Als Anlage ist der Satzungstext mit Lageplan und Begründung beigefügt. Für die weiteren Ortsteile werden je nach Kapazität des Planungsamtes ebenfalls Klarstellungssatzungen aufgestellt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 375/2010 Seite 2