Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 32-62-20
Nr. der Ratsdrucksache: 1163
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
11.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kosten im Bereich der Feuerwehr für den Hochwassereinsatz im September 2007
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
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Berichterstatter: Herr Anczikowski
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(X)
Kosten €: 52.095,00 €
( X ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X Deckung:
allgem. Deckungsreserve
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( X ) nein /
( X Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
( )
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1163
1. Sachverhalt:
Anlässlich des Hochwassers in der Nacht vom 27.09.2007 auf den 28.09.2007 sind für den Einsatz
der städtischen Freiwilligen Feuerwehr sowie für die überörtliche Hilfe durch THW, DRK sowie
Feuerwehren anderer Kommunen, Kosten entstanden, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel
überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.
Es handelt sich hierbei vornehmlich um Kosten für Betriebsstoffe der Fahrzeuge,
Instandsetzungskosten für Geräte und Ausrüstungsgegenstände, Ersatz für beschädigte bzw.
unbrauchbar gewordene Funkausstattung sowie um Verdienstausfall von eigenen Einsatzkräften
und der überörtlichen Hilfskräfte.
Die entstandenen Gesamtkosten belaufen sich nach bisher vorliegenden Rechnungen auf
52.095,00 € und teilen sich grob wie folgt auf:
• Verdienstausfall und Einsatzverpflegung
16.641 €
• Allgemeine KFZ – Kosten
11.733 €
• Geräte Ausrüstung (Ersatz und Instandsetzung)
23.721 €
Da diese Kosten beim Produkt „Allgemeine Aufgaben des Brandschutzes“ auf mehrere
verschiedene Sachkonten aufzuteilen waren, wurde während der Aufarbeitung der
Feuerwehreinsätze durch das Ordnungsamt bereits in der interfraktionellen Sitzung am 08.10.
über den überplanmäßigen Mittelbedarf in einer geschätzten Größenordnung von 50.000 €
berichtet und die Zustimmung zu einer entsprechenden überplanmäßigen Ausgabe nach
Zusammenstellung aller Fakten erbeten.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 82 GO NRW sind überplanmäßige Ausgaben zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Diese
Voraussetzung ist bei diesem Sachverhalt gegeben. Die Kosten sind im Rahmen der kommunalen
Verpflichtung gem. § 1 Abs. 1 FSHG entstanden. Die Verpflichtung zur Kostentragung folgt aus §
40 Abs. 1 und 2 FSHG. Über die Genehmigung dieser überplanmäßigen Ausgabe entscheidet
nach § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel der Haupt- und Finanzausschuss.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch das Hochwasser sind insgesamt 52.095,00 € an Einsatzkosten entstanden, die
überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Alternativen bestehen nicht.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Produkt „020 126 001 Allgemeine
Aufgaben des Brandschutzes“ in Höhe von 52.095,00 € wird nach § 82 GO NRW zugestimmt. Die
Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer.