Daten
Kommune
Jülich
Größe
248 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
04.08.10, 18:24
Aktualisiert
04.08.10, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1043-09 Mu.
Jülich, 14.07.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 438/2010
Anfrage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
14.07.2010
TOP
Ergebnisse
Anfrage (Nr. 9/2010) des Stadtverordneten Siegfried Faust (DIE LINKE) vom 11.06.2010
betr. die finanziellen Auswirkungen des "Sparpakets" der Bundesregierung
Anlg.: - 1 30
Anfragetext:
30
III
SD.Net
Zu der Anfrage des Herrn Faust wird folgende vorläufige Stellungnahme abgegeben:
Das Sparpaket wurde von der Bundesregierung beschlossen. Es umfasst ca. 80 Milliarden € innerhalb der nächsten 4 Jahre.
Das Paket ist ein Entwurf der Regierung, das aber noch die parlamentarischen Gremien durchlaufen
muss. Das Kanzleramt geht davon aus, dass der Großteil des umstrittenen Sparpakets ohne die Unterstützung des Bundesrats verwirklicht werden kann. Nur beim Heizkostenzuschuss könne die
Länderkammer ein Veto einlegen.
Grundsätzlich gilt, dass die Länder einem Gesetz zustimmen müssen, wenn es finanzielle Konsequenzen für das Land oder für die Kommunen hat – oder Auswirkungen auf die Organisations- oder
Verwaltungshoheit der Länder hat. Wann dies der Fall ist, ist allerdings umstritten. Bislang hat die
Bundesregierung lediglich Eckpunkte für das Sparpaket vorgelegt. Von der konkreten Formulierung der Gesetzestexte wird am Ende abhängen, ob z.B. der Bundesrat ein Veto einlegen kann. Die
Bundesregierung plant das 80-Milliarden-Euro-Paket Anfang Juli im Kabinett zu beraten. Gleichzeitig mit den Haushaltsberatungen für 2011 im September sollen die Gesetzesänderungen dann im
Bundestag beschlossen werden. Wenn alles wie geplant läuft, könnte das Sparpaket im November
durch sein.
Vor dem Hintergrund der politischen Unwägbarkeiten, die durchaus zu Änderungen des Regierungsbeschlusses führen können, und unter Berücksichtigung des zeitlichen Ablaufplans ist die
Anfrage nicht bzw. zu diesem Zeitpunkt nicht zu beantworten. Insofern muss das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden. Erst nach konkreten Entscheidungen der parlamentarischen Gremien
kann weiter auf die Anfrage eingegangen werden.
Anfrage 438/2010
Seite 2