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Beschlusstext (Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern und Kontingentflüchtlingen hier: Darstellung der aktuellen Situation)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
04.11.14, 10:44
Aktualisiert
04.11.14, 10:44
Beschlusstext (Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern und Kontingentflüchtlingen
hier: Darstellung der aktuellen Situation) Beschlusstext (Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern und Kontingentflüchtlingen
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Inhalt der Datei

Brühl, den 04.11.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 25.09.2014 Öffentliche Sitzung Mitteilungen 4.2 Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern und Kontingentflüchtlingen hier: Darstellung der aktuellen Situation 302/2014 Fachbereichsleiter Rampe berichtet, dass im ersten Halbjahr 2014 der Stadt Brühl 97 Personen bisher zugewiesen wurden; weitere 2 Personen sind in der 40. Kalenderwoche angekündigt. Die in der Vorlage genannten Unterkünfte Daberger Weg und Hochstraße sind mittlerweile voll belegt; der Unterkunft „Am Volkspark“ kann noch 1 Person zugewiesen werden. Brühl ist nach der Quotenregelung für die Aufnahme und Unterbringung asylbegehrender Ausländer verpflichtet noch weitere 15 Personen mit Wohnraum zu versorgen. Ratsherr Riedel (Linke & Piraten) möchte sich den Zustand der Wohnungen „Am Volkspark“ sowie die Wohnsituation der in den anderen Übergangsheimen untergebrachten Menschen mit interessierten Fraktionsmitgliedern anschauen. Er fragt nach, ob das Übergangsheim „Am Volkspark“ langfristig geschlossen werde. Seine Fraktion plädiert, zur Vermeidung von großen Konflikten unter den Bewohnern, eine dezentrale Unterbringung des Personenkreises. Vorsitzender Jung (SPD) hat sich hinsichtlich eines Gespräches mit mehreren Ratsfraktionsmitgliedern zu der Thematik der Begutachtung der Unterkünfte im Nachgang eine persönliche Meinung gebildet. Er ist zu dem Schluss gekommen, dass es für ihn schwierig ist, mit einer Besichtigungskommission die bewohnten Unterkünfte aufzusuchen. Ratsherr Weitz (SPD) findet die Idee, sich ein Bild von der Wohnsituation der Betroffenen zu machen, grundsätzlich gut. Er schlägt Herrn Riedel vor, einen Einzelbesuch in den Unterkünften vorzunehmen, auch in Rücksichtnahme auf die teilweise schwer traumatisierten Menschen, die den Unterkünften zugewiesen werden. Des weiteren spricht er nochmals die Zuweisungen von Menschen nach Brühl an und den damit auftretenden Kapazitätsgrenzen in der Unterbringung dieses Personenkreises. Er findet es gut und richtig, dass die Verwaltung auf dem freien Wohnungsmarkt aktiv ist. Er hält weitere Maßnahmen und Anstrengungen in diesem Bereich für das Jahr 2015 für dringend notwendig. Beschluss Sozialausschuss 25.09.2014 1 von 3 Er bittet um Auskunft über die Dauer der Entscheidung zum Aufenthaltsstatus ausländischer Bürger durch das Ausländeramt des Rhein-Erft-Kreises. Fachbereichsleiter Rampe geht davon aus, dass die Zuweisungszahlen von Flüchtlingen nach Brühl im Jahr 2015 weiter steigen werden. Es könne nie vorhergesagt werden, wie viele asylbegehrende Ausländer nach ihrem Anerkennungsverfahren die Stadt Brühl verlassen. Ausländer mit einer zweijährigen Aufenthaltsgenehmigung dürfen und können sich eine eigene Wohnung anmieten. Da es sich bei dem zugewiesenen Personenkreis oftmals um Großfamilien handelt, ist eine Vermittlung auf dem normalen Wohnungsmarkt teilweise unrealistisch. Es gibt für diese Familien kein adäquates Wohnungsangebot in Brühl. Die Verwaltung leistet intensive Unterstützung in der Wohnungssuche und -vermittlung, wobei auch eine Orientierung außerhalb von Brühl vorgeschlagen wird. Hinsichtlich der Verfahrensdauer in der Anerkennung des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. In der Vergangenheit wurde in diesem Amt das Personal stark reduziert, was nun beim Anstieg der Zuweisungen in der Bearbeitung der Anträge konterkariert. Er führt hierfür das Beispiel einer koptischen Familie, die Brühl zugewiesen wurde, an. Diese Familie wohnt schon seit einem Jahr in Brühl. Eine Anhörung dieser Familie hat bis zum heutigen Tag nicht stattgefunden. Darüber hinaus leiten auch viele der Menschen ein Klageverfahren gegen eine negative Entscheidung ein. Dadurch verlängert sich der Aufenthalt der Betroffenen ebenfalls. Ratsfrau Özcelik (Grüne) bittet um Auskunft darüber, ob ihre Information richtig sei, dass ein asylbegehrender Ausländer ohne Statuserhalt für eine Beschäftigung weniger als 1,00 € erhält und Brühl diese „Entlohnung“ vornimmt. Fachbereichsleiter Rampe antwortet, dass diese Art der Beschäftigung im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorgesehen ist. Es handelt sich bei der Beschäftigung um gemeinnützige Tätigkeiten. Die Menschen melden sich hierzu freiwillig, werden aber auch von dem zuständigen Sachbearbeiter zu dieser Tätigkeit herangezogen. Grundsätzlich bestehe für den Personenkreis ein neunmonatiges Verbot der Arbeitsaufnahme. Danach wird, je nach zu besetzender Stelle, geprüft, inwieweit dem Ausländer der Vorzug vor einem anderen Bewerber gegeben wird. Sachkundiger Bürger Stilz (CDU) hat eine Verständnisfrage und will wissen, ob das Entgelt von 1,05 € für die gemeinnützige Tätigkeit gilt oder nur für die Sauberhaltung der Unterkunft gezahlt wird. Fachbereichsleiter Rampe teilt mit, dass das Entgelt in Brühl nur für die Sauberhaltung der Unterkunft geleistet wird. Sachkundiger Bürger Stilz (CDU) spricht erneut die Probleme der Unterbringungsmöglichkeiten des angesprochenen Personenkreises an. Fachbereichsleiter Rampe antwortet, dass der Verwaltung zum 01.12.2014 eine Wohnung zur Anmietung offeriert wurde. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, ein Haus anzumieten. Beschluss Sozialausschuss 25.09.2014 2 von 3 Das Bestreben der Stadt ist, eine dezentrale Unterbringung mit kleiner Personenzahl langfristig zu etablieren. Es soll weiter geprüft werden, ob der Standort Willy-Brandt-Straße mit weiteren Containern erweitert werden kann (Container auf Container). Die Gebausie prüft derzeit die Machbarkeit und Umsetzung dieses Vorschlages unter Berücksichtigung der statischen Verhältnisse. Der Abschluss eines Mietvertrages mit der Stadt stellt für viele Vermieter eine sichere Option dar, obwohl auch hier die Stadt nicht immer zum bevorzugten Mieterkreis gehört. Vor allen Dingen dann, wenn dem Vermieter bekannt wird, für welchen Personenkreis die Verwaltung Mietobjekte sucht. Sachkundiger Bürger Stilz (CDU) berichtet abschließend von einer geglückten Anmietung von zwei Wohnungen für eine von ihm betreute Familie. Beschluss: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Sozialausschuss 25.09.2014 3 von 3