Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
47 kB
Datum
28.02.2012
Erstellt
24.02.12, 18:00
Aktualisiert
24.02.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 671 /IX.L.
Datum: 15.02.2012
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
28.02.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt, Befreiungen von der Baumschutzsatzung wie folgt auszusprechen:
1.
Eine Kiefer und eine Birke, Antrag des Grundstückeigentümers Münstereifeler
Straße 21, 53947 Nettersheim- Bouderath
2.
Fichtenbestand (ca. 20 Bäume), Antrag des Grundstückeigentümers
Zingsheimer Straße 8, 53947 Nettersheim-Pesch
3.
Vier Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Zingsheimer Straße 10,
53947 Nettersheim-Pesch
4.
Eine Küstentanne, eine Lärche, zwei Kastanien sowie eine Fichtenhecke (ca.
15 Bäume), Antrag des Grundstückeigentümers Schützenstraße 26, 53947
Nettersheim-Marmagen
Begründung:
zu 1:
Der Grundstückseigentümer Münstereifeler Straße 21 hat einen Antrag auf Befreiung
von der Baumschutzsatzung für eine Birke und eine Kiefer gestellt. Beide Bäume
stocken im hinteren Gartengrundstück im Grenzbereich zum Nachbarn.
Sowohl die Birke als auch die Kiefer haben eine sehr negative Entwicklung. Aufgrund der geringen Abstände zueinander sind zudem keine optimalen Entwicklungsmöglichkeiten gegeben. Bei Windbruch, der grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, könnten zudem die naheliegenden Gebäude, der Geräteschuppen
und der sich dort befindliche Brunnen erheblich beschädigt werden.
Aus diesem Grund sollte für die beiden Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei ortstypischen Sträuchern zu fordern.
zu 2:
Auf dem Grundstück Zingsheimer Straße 8 befindet sich unmittelbar am Wohnhaus
ein Fichtenbestand wovon rund 20 Bäume unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen.
Die Bäume wurden seinerzeit als Fichtenhecke angelegt. Sie haben aber mittlerweile
derartige Dimensionen erreicht, dass bei Windwurf erhebliche Gefahren für das
Wohnhaus bestehen. Weiterhin ist die Nutzung des gesamten Grundstückes stark
eingeschränkt.
Aus diesem Grund sollte für den Fichtenbestand eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
3
Als Ersatz ist die Pflanzung von ortstypischen Sträuchern zur fordern.
zu 3:
Auf dem Grundstück Zingsheimer Straße 10 in Nettersheim-Pesch befindet sich ein
größerer Fichtenbestand. Die Bäume stehen zum Teil unmittelbar am Wohnhaus.
Um Schäden bei Windwurf und durch den Wurzelwuchs vorzubeugen, beabsichtigt
der Antragsteller vier Fichten, die unter dem Schutzbereich der Baumschutzsatzung
fallen und nur einen sehr geringen Abstand zum Wohnhaus haben, schnellstmöglich
zu entfernen
Da das Anliegen des Antragstellers nachvollziehbar und begründet ist, sollte für die
vier Fichten eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da auch nach der Entfernung der vier
Fichten der Bewuchs auf dem Grundstück weiterhin sehr vielfältig ist.
zu 4:
Auf dem Grundstück Schützenstraße 26 befindet sich in dem Teilbereich in Richtung
Schützenhaus ein sehr dichter Baumbewuchs.
Im südlichen Grenzbereich wurde vor Jahren eine Fichtenhecke angelegt. Die Bäume, von denen rund 15 unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen, haben mittlerweile derartige Dimensionen erreicht, dass sie das gesamte Grundstück
stark verschatten und eine sinnvolle Nutzung erheblich erschweren.
Weiterhin befinden sich auf dem Grundstück eine Küstentanne und eine Lärche, die
eine sehr negative Entwicklung haben und zudem den ortstypischen Unterwuchs
(Rotbuchen, Vogelkirschen etc.) beeinträchtigen.
Zudem stocken in der unteren Ecke des Grundstückes in Richtung Schützenhaus
mehrere Kastanien. Zwei Bäume sollten entfernt werden, um die verbleibenden
Laubbäume/Sträucher in ihrer Entwicklung zu fördern.
Für die oben aufgeführten Bäume sollte aus den genannten Gründen eine Befreiung
von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der ortstypische Unterwuchs – wie
bereits erwähnt – sehr vielfältig ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister