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Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
47 kB
Datum
28.02.2012
Erstellt
24.02.12, 18:00
Aktualisiert
24.02.12, 18:00
Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 671 /IX.L. Datum: 15.02.2012 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 28.02.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt, Befreiungen von der Baumschutzsatzung wie folgt auszusprechen: 1. Eine Kiefer und eine Birke, Antrag des Grundstückeigentümers Münstereifeler Straße 21, 53947 Nettersheim- Bouderath 2. Fichtenbestand (ca. 20 Bäume), Antrag des Grundstückeigentümers Zingsheimer Straße 8, 53947 Nettersheim-Pesch 3. Vier Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Zingsheimer Straße 10, 53947 Nettersheim-Pesch 4. Eine Küstentanne, eine Lärche, zwei Kastanien sowie eine Fichtenhecke (ca. 15 Bäume), Antrag des Grundstückeigentümers Schützenstraße 26, 53947 Nettersheim-Marmagen Begründung: zu 1: Der Grundstückseigentümer Münstereifeler Straße 21 hat einen Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung für eine Birke und eine Kiefer gestellt. Beide Bäume stocken im hinteren Gartengrundstück im Grenzbereich zum Nachbarn. Sowohl die Birke als auch die Kiefer haben eine sehr negative Entwicklung. Aufgrund der geringen Abstände zueinander sind zudem keine optimalen Entwicklungsmöglichkeiten gegeben. Bei Windbruch, der grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, könnten zudem die naheliegenden Gebäude, der Geräteschuppen und der sich dort befindliche Brunnen erheblich beschädigt werden. Aus diesem Grund sollte für die beiden Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei ortstypischen Sträuchern zu fordern. zu 2: Auf dem Grundstück Zingsheimer Straße 8 befindet sich unmittelbar am Wohnhaus ein Fichtenbestand wovon rund 20 Bäume unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die Bäume wurden seinerzeit als Fichtenhecke angelegt. Sie haben aber mittlerweile derartige Dimensionen erreicht, dass bei Windwurf erhebliche Gefahren für das Wohnhaus bestehen. Weiterhin ist die Nutzung des gesamten Grundstückes stark eingeschränkt. Aus diesem Grund sollte für den Fichtenbestand eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. 3 Als Ersatz ist die Pflanzung von ortstypischen Sträuchern zur fordern. zu 3: Auf dem Grundstück Zingsheimer Straße 10 in Nettersheim-Pesch befindet sich ein größerer Fichtenbestand. Die Bäume stehen zum Teil unmittelbar am Wohnhaus. Um Schäden bei Windwurf und durch den Wurzelwuchs vorzubeugen, beabsichtigt der Antragsteller vier Fichten, die unter dem Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen und nur einen sehr geringen Abstand zum Wohnhaus haben, schnellstmöglich zu entfernen Da das Anliegen des Antragstellers nachvollziehbar und begründet ist, sollte für die vier Fichten eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da auch nach der Entfernung der vier Fichten der Bewuchs auf dem Grundstück weiterhin sehr vielfältig ist. zu 4: Auf dem Grundstück Schützenstraße 26 befindet sich in dem Teilbereich in Richtung Schützenhaus ein sehr dichter Baumbewuchs. Im südlichen Grenzbereich wurde vor Jahren eine Fichtenhecke angelegt. Die Bäume, von denen rund 15 unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen, haben mittlerweile derartige Dimensionen erreicht, dass sie das gesamte Grundstück stark verschatten und eine sinnvolle Nutzung erheblich erschweren. Weiterhin befinden sich auf dem Grundstück eine Küstentanne und eine Lärche, die eine sehr negative Entwicklung haben und zudem den ortstypischen Unterwuchs (Rotbuchen, Vogelkirschen etc.) beeinträchtigen. Zudem stocken in der unteren Ecke des Grundstückes in Richtung Schützenhaus mehrere Kastanien. Zwei Bäume sollten entfernt werden, um die verbleibenden Laubbäume/Sträucher in ihrer Entwicklung zu fördern. Für die oben aufgeführten Bäume sollte aus den genannten Gründen eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der ortstypische Unterwuchs – wie bereits erwähnt – sehr vielfältig ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister