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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 116, E.-Gymnich, Lindgesweg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
760 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 116, E.-Gymnich, Lindgesweg) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 116, E.-Gymnich, Lindgesweg) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 116, E.-Gymnich, Lindgesweg) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 116, E.-Gymnich, Lindgesweg) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 116, E.-Gymnich, Lindgesweg)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: 61 An den Ausschuss V J. lor Sitzuna~d.t?£():;;.d 7/ Amt: A~b1 - 61 - BeschIAusf.: für Planung -61- Datum: 20.02.2002 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Bebauungsplan Nr. 116, E.-Gymnich, Lindgesweg Bezug: B 7/1032; A 7/1081; S 711089; Ausschuss für Planung und Ausschuss für Wirtschaftsförderung Werksausschuss Immobilienwirtschaft am 04.04.2001 Finanzielle Auswirkungen: 181 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20. Februar 2002 und Keine W\/\~ Sachstandsbericht: • Der Ausschuss für Planung und der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft haben in gemeinsamer Sitzung am 04.04.2001 einer Verlegung des Einzelhandelsbetriebs REWE-Markt von seinem jetzigen Standort in der Ortsmitte in den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 116, E.-Gymnich, Lindgesw~g zugestimmt. Mit diesem Beschluss war die Maßgabe verbunden, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich ist. Der entsprechende Planbereich ist im Flächennutzungsplan als "Mischgebiet" dargestellt. In einem Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Größe von etwa 700 m' Verkaufsfläche (Einzelhandelserlass) bzw. 1.200 m2 Geschossfläche (Baunutzungsverordnung) grundsätzlich zulässig. Dahingegen sind großflächige Einzelhandelsbetriebe (ab 1.200 m2 Geschossfläche) gemäß Baunutzungsverordnung außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten (FNP Sonderbaufläche) zulässig, sodass gemäß o.a. Beschluss = P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.0S1 - 2 - bisher davon auszugehen ist, dass der geplante REWE-Markt nur in einer einem Mischgebiet entsprechenden Größenordnung planungsrechtlich zulässig bzw. genehmigungsfähig ist. Inzwischen ist bei der Bezirksregierung Köln unter Berufung auf die Problemlage der zunehmend unterwirtschaftlichem Druckstehenden Einzelhandelsbetriebe, insbesondere der klassischen SB-Märkte, die der Nahversorgung dienen, ein EinzelhandelsMerkblatt erarbeitet worden, womit ein Verfahren beschrieben wird, wie auch großflächige Einzelhandelsbetriebe z.B. in einem Mischgebiet zugelassen werden können. • Die maßgebliche Frage ist hierbei, ob der geplante großflächige Einzelhandel erhebliche Auswirkungen auf die lokale und regionale Versorgungsstruktur, die Umwelt und die Stadtentwicklung haben wird. Nach diesem von der Bezirksregierung Köln präferierten Verfahren wird dies anhand folgender Kriterien geprüft: - Tragfähigkeitsberechnung (Auswirkungen aufdiezentralen Versorgungsbereiche ) - Verkehrsentwicklung - Lärmimmissionen Wenn danach die sortimentsspezifische Kaufkraft größer oder gleich dem geplanten Umsatz ist, ist It. Bezirksregierung Köln davon auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen auf bestehende Geschäftszentren zu erwarten sind. Dieses Verfahren wird vom Investor des REWE-Marktes • in E.-Gymnich angestrebt. Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln ist die Anwendung dieses Merkblattes bei der Staatskanzlei in Düsseldorf in der Zwischenzeit jedoch auf Kritik gestoßen. Es ist daher zunächst - bis zur endgültigen Klärung durch die Landesregierung - vereinbart, dass künftig jeder diesbezügliche Einzelfall der Staatskanzlei über die Bezirksregierung zur Genehmigung bzw. Zustimmung vorzulegen ist. Unter der Prämisse, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert wird, stellt sich die derzeitige planungsrechtliche Situation so dar, dass der vom Investor beabsichtigte großflächige Einzelhandel (It. Angabe: ca. 1.200 m2 Verkaufsfläche inkl. ca. 300 m2 Getränkemarkt) nur über eine von der Stadt befürwortete o.a. Einzelfallregelung realisiert werden kann. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung bereits befürchtete Auswirkungen auf lokale Versorgungsstrukturen bei einer Verlagerung des REWE-Marktes aufgezeigt hat. Bei einer nunmehr vom Investor gewünschten Verkaufsfläche (Großflächigkeit) werden diese Auswirkungen noch deutlicher. Die gewünschte Größenordnung ist daher kritisch zu bewerten; sollte die Verkaufsfläche wesentlich über 700 m> erhöht werden, wird insbesondere eine vertragliche Regelung hinsichtlich der Einschränkung zentrenrelevanter Sortimentsgruppen erforderlich. < P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.051 &ItY S,"/ZUJo) fal 4(.~"«: Ir.-A;--I i1loge-- Anlage 1 zur V 7/1861 /1 [ Vl/AUA Bebauungsplan Nr. 116, E.-Gymnich, Sachstandsbericht Lindgesweg; B!att --1- zu I I Im Zusammenhang mit der Beratung des A 7/1949 ist die Verwaltung vom Ausschuss für Planung in seiner Sitzung am 29.05.2002 beauftragt worden, bis zur Ratssitzung am 18.06.2002 den Sachstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 116, E.-Gymnich, Lindgesweg (Verlagerung des REWE-Marktes), darzustellen, insbesondere' in Bezug auf das vom Investor vorgelegte Schreiben vom 13.05.2002 (s. Anlage). • • Das entsprechende, vom Investor durchzuführende Bebauungsplanverfahren befindet sich zurzeit in der Vorentwurfsplanung. Die diesbezüglich relevante Beschlusslage sieht folgende planungsrechtliche Inhalte für die Realisierung eines Vollsortimenters an diesem Standort vor: • 1. Ausschuss für Planung und Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft am 04.04.2001, TOP 4 (B 7/1032, A 7/1081, S 711089): ... Im Übrigen wird vorgeschlagen, der Verlegung des REWE-Marktes an den Orlsrand zuzustimmen mit der Maßgabe, dass eine Anderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich ist ... (Einstimmig) 2. Ausschuss für Planung am 05.03.2002, TOP 9 (V 7/1861): ... Nach intensiver Beratung wird die V 7/1861 mit der Maßgabe beschlossen, dass keine Einzelfa/lregelung (gem. Merkblatt Bezirksregierung Köln) stattfindet und der REWE-Markt nicht mehr als 700 qm Verkaufsf/äche haben darf ... (Einstimmig) Diese Beschlusslage ist dem Investor mit Schreiben vom 08.03.2002 schriftlich mitgeteilt worden. Mit o.a. Schreiben vom 13.05.2002 teilt der Investor nunmehr mit, dass er von einer Bebauung absehen muss, sollten die von ihm benötigten 1.200 qm Verkaufsfläche (ink!. Getränkemarkt) nicht "genehmigt" werden. Da hiermit unmittelbar die bisherige städtebauliche Grundlage für das vom Investor durchzuführende Bebauungsplanverfahren angesprochen ist (kein großflächiger Einzelhandelsbetrieb), stellt sich somit auch die Frage einer Fortführung des Bebauungsplanverfahrens durch den Investor. In diesem Zusammenhang wird hinsichtlich der städtebaulichen Bewertung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes auf die V 7/1861 verwiesen, wobei anzumerken ist, dass durch einen entsprechenden Erlass der Landesregierung inzwischen die in derV 7/1861 beschriebene Praxis der .Einzelfallreqelunq" (Einzelhandels-Merkblatt) an die Bezirksregierung Köln delegiert ist. Zur weiteren Information ist diesem Sachstandsbericht eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Thematik "Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel" beigefügt. Die darin erwähnten Handlungsempfehlungen für die Anwendung von § 11 Abs. 3 BauNVO entsprechen im Grundsatz den Kriterien der "Einzelfallregelung" der Bezirksregierung Köln zur Bewertung der Auswirkungen von großflächigen Einzelhandelsbetrieben auf die zentralen Versorgungsbereiche . • P:\szIVORLAGENlvl861 Anlage.doc Hans Peter Richrath Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Herr Wirtz Holzdamm 10 Im Rauland 132 - 134 50127 Bergheim 4il;);;-i;).::;~· ".Tel: 02271 /7951 -101 :.",',:: .'.~." ...•. : .: .._.!. ' .. , 'Fax: 02271 /7951 -129 .,. --', ':r:.:'::: . ::: . , ;.: ..... .: 1:i. :'.;'~ "': MAI1U~Z..... ..... t : :., <,L , >. i ";"', ,ircn; ! ~o,'.J~ t·~:.,.!~: ..... ~._ i .,., f' ~3.f. Anlage./f zu IVt'-/1!l11 BlaH - 2--- 50374 Erftstadt • Bergheim, den 2002-05-07 as Bebauungsplan Nr. 116" Lindgensweg " in Erftstadt - Gymnich Errichtung eines neuen REWE Supermarktes Sehr geehrter Herr Wirtz, zunächst möchte ich mich für den freundliehen Empfang in Ihrem Hause, wie auch für das sehr offen und konstruktiv geführte Gespräch, recht herzlich bedanken. Nach reiflicher Überlegung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich von einer Bebauung des Grundstückes absehen muss, sollten die von mir benötigten 1200 qm VK Fläche nicht genehmigt werden. • Meine Entscheidung beruht aufjahrelange Erfahrungswerte und dem Wissen, dass es in der heutigen Zeit sowie aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht durchfiihrbar ist, einen Verbraucher freundliehen Frische - Supermarkt, mit maximal 700 qm VK Fläche, universell zu betreiben. Vor diesem Hintergrund werden Sie für meine Entscheidung sicherlich Verständnis aufbringen. In der Hoffnung, dass die Stadt Erftstadt sich doch noch zu einer Genehmigung von 1200 qm durchringt, verbleibe ich derweil mit freundliehen Grüssen 2dl,~~ Hans Peter Richrath BW: stJilktmwondo l unLebemmirte\ein... AnsiedlungsvoISchrift ße"ibel~.bmvbw.de/cnlS-'USSe"..peZ"",e «w, ..py.w---- ..H St1UktUrwan""llml.ebenSm_leinZeUiand"I'""Ar;'~;.;dIU~9";';'rsdtrift fleXibel anwenden' --"',,~>,:,-': ... -:,,_';:-':':--" ._"_--'.': ~:.:__ ..'" _ __ _,__' '.'~ '". _ ,00 __ ' " '.:'. - .' __ ,:__ ~::_:, ~ "'--:_: -._ ---c_ -" .-:"- -, - ---, i 02.:l'Iai 2002,Nr.:Üllih r;ie'•..ArbeifsQiii~p~s;'~hi:{)edoCn .keine' vef.in~~;'9,;;~kS9g~~~;.~~Je~:"i· ..die.in:·.IJ:~~~~;~~t{,Fi~xilllilt3'~·. 9runds;ltzliclia.~'1'"eiclit .. unter d'SElnze~allssac:hgerec:hteStandortentF~id~~gen um. Belilp<sichtigung .• . LeDe"smitt"lh'~d"l.iu:O:"ffen. Sie hat. hierzuHandlllng~",pfehl~ngen der' prOxis.eritWickelt:.'<liedem Anliegen Rechnung • - '_:-._ - ;",',"_:_ ... "_' - _.-' _c , .... :c-::- .. ::.",,,,.> . .., . fürd~ri .... von §:11 Abs. }B~uNVOln •. .' . . oe( ~~rl~";'~;;~;;;;"ii~Staatssekretarim .'BU';d~i~isteIjJ,i;:<riJ;;\~~ikehi.""Bä+ ·:ulld'\.\tohn~;;lI,,;;e;;;'n·g·~~im. .(i~<>8Inls.".(\:.sagtec:;;~I"r2u' es sei.. geluniien,.:3d~m•.;•.~lieg"nd~s.:t.ebensi1litteleinZe\~~~del~7{"-ac~;·•·.. EntwickllJ~9,.;;öl!llchke!ten.' genOge.zu wn .undglej9'"zeitig .die '.,stadtebaulichenund.raumordnerischenBelang,,:·· Im HInbliCk äuLeinesta~~hll der Innenstadt.. zu wahre,;,.: . . . ..... .... .' - tragen.: .. fo(dieAnwe~dUng -,,,--"-,-_.- . • 04.06.02 13:57 -von2