Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
15.11.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.10.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1120
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
15.11.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Spielhallen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1120
1. Sachverhalt:
Wie bekannt ist, besteht Interesse, in Bad Münstereifel eine Spielhalle einzurichten. Der
Interessent hat bei der Stadt mehrfach wegen verschiedener Standorte (z.B. alter Plus-Markt)
angefragt, im Hinblick auf die Vorstellungen der Stadt jedoch von einer konkreten Antragstellung
abgesehen.
Städtebauliche Vorgabe ist, die Ansiedlung von Spielhallen im Zentrum der Kernstadt nördl. bis
zum Bauhof hin auszuschliessen, entsprechende planerische Schritte wurden durch
Bebauungsplanänderungen bzw. Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 71 in die Wege
geleitet.
Damit ist die Ansiedlung von Spielhallen hinter dem Getränkehandel Zweiffel in nördliche Richtung
möglich.
Für diesen Bereich bestehen verschiedene Bebauungspläne, der BPL Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad
Münstereifel“, der BPL Nr. 5b „Gewerbegebiet Bereich Steinsmühle-Flaches Feld“,der BPL Nr. 5 d
Gewerbegebiet Bereich Flaches Feld“ und im weiteren Verlauf nördlich den Bebauungsplan Nr. 6
„Industriegebiet Iversheim“.
Diese enthalten hinsichtlich der Nutzung als Spielhalle verschiedene Festsetzungen. Teilweise
sind Spielhallen grundsätzlich ausgeschlossen, teilweise sind sie aufgrund der Gebietsausweisung
ausnahmsweise zulässsig. Über diese Ausnahmen entscheidet die Bauaufsicht, ggf. auch mit der
Beschränkungen der Fläche auf 100qm.
In Anbetracht der städtbaulichen Zielvorgaben sollte der Bereich insgesamt überdacht werden.
Sinnvoll erscheint es, in dem Bereich Spielhallen generell und nicht nur als Ausnahme zuzulassen.
Dies kann durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen erreicht werden.
Grundsätzlich nur Spielhallen bis zu einer Fläche von 100 qm zu ermöglichen erscheint nicht
sinnvoll, und dürfte evtl. unter wirtschaftlichen Aspekten einem generellen Ausschluss von
Spielhallen gleichkommen. Eine solche Ausschlussplanung ist jedoch nicht zulässig.
Zudem ist es aus städtebaulicher Sicht durchaus vertretbar, Spielhallen mit einer größeren Fläche
zuzulassen.
Eine Stellungnahme zum Platzbedarf des Interessenten ist in der RD 1120 Z 1 in nichtöffentlicher
Sitzung beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
Planungsaufträge müssen erteilt bzw. erweitert werden. Hierfür sind Haushaltsmittel zur Verfügung
zu stellen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Im Bereich nördlich des Getränkehandels Zweiffel soll die Ansiedlung von Spielhallen
grundsätzlich ermöglicht werden. Die Verwaltung wird beauftragt,entsprechende planerische
Schritte vorzubereiten.