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Beschlussvorlage (Spielhallen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
15.11.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Spielhallen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Spielhallen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.10.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1120 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 15.11.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Spielhallen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1120 1. Sachverhalt: Wie bekannt ist, besteht Interesse, in Bad Münstereifel eine Spielhalle einzurichten. Der Interessent hat bei der Stadt mehrfach wegen verschiedener Standorte (z.B. alter Plus-Markt) angefragt, im Hinblick auf die Vorstellungen der Stadt jedoch von einer konkreten Antragstellung abgesehen. Städtebauliche Vorgabe ist, die Ansiedlung von Spielhallen im Zentrum der Kernstadt nördl. bis zum Bauhof hin auszuschliessen, entsprechende planerische Schritte wurden durch Bebauungsplanänderungen bzw. Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 71 in die Wege geleitet. Damit ist die Ansiedlung von Spielhallen hinter dem Getränkehandel Zweiffel in nördliche Richtung möglich. Für diesen Bereich bestehen verschiedene Bebauungspläne, der BPL Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“, der BPL Nr. 5b „Gewerbegebiet Bereich Steinsmühle-Flaches Feld“,der BPL Nr. 5 d Gewerbegebiet Bereich Flaches Feld“ und im weiteren Verlauf nördlich den Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“. Diese enthalten hinsichtlich der Nutzung als Spielhalle verschiedene Festsetzungen. Teilweise sind Spielhallen grundsätzlich ausgeschlossen, teilweise sind sie aufgrund der Gebietsausweisung ausnahmsweise zulässsig. Über diese Ausnahmen entscheidet die Bauaufsicht, ggf. auch mit der Beschränkungen der Fläche auf 100qm. In Anbetracht der städtbaulichen Zielvorgaben sollte der Bereich insgesamt überdacht werden. Sinnvoll erscheint es, in dem Bereich Spielhallen generell und nicht nur als Ausnahme zuzulassen. Dies kann durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen erreicht werden. Grundsätzlich nur Spielhallen bis zu einer Fläche von 100 qm zu ermöglichen erscheint nicht sinnvoll, und dürfte evtl. unter wirtschaftlichen Aspekten einem generellen Ausschluss von Spielhallen gleichkommen. Eine solche Ausschlussplanung ist jedoch nicht zulässig. Zudem ist es aus städtebaulicher Sicht durchaus vertretbar, Spielhallen mit einer größeren Fläche zuzulassen. Eine Stellungnahme zum Platzbedarf des Interessenten ist in der RD 1120 Z 1 in nichtöffentlicher Sitzung beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen Planungsaufträge müssen erteilt bzw. erweitert werden. Hierfür sind Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Im Bereich nördlich des Getränkehandels Zweiffel soll die Ansiedlung von Spielhallen grundsätzlich ermöglicht werden. Die Verwaltung wird beauftragt,entsprechende planerische Schritte vorzubereiten.