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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 500 /IX.L. Z.1)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
306 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.03.12, 13:22
Aktualisiert
09.03.12, 13:22

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM KREIS EUSKIRCHEN Satzung der Gemeinde Nettersheim über die 3. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Holzmülheim, Bereich Erftquelle ERGÄNZUNGSSATZUNG Auszug aus der Deutschen Grundkarte (DK 5) © Geobasisdaten, Land NRW, Bonn Begründung Gemeinde Nettersheim, 3. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Holzmülheim 1 Rechtsgrundlagen - - - - 1.0 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV.NRW. S. 256) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 863, 975) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 272) Geltungsbereich Die zur Ergänzung vorgesehenen Flächen liegen am westlichen Ortsrand von Holzmülheim, Gemarkung Holzmülheim, Flur 6, Flurstück 159. Geltungsbereich © Kreis Euskirchen, Amt für Geoinformation und Kataster Gemeinde Nettersheim, 3. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Holzmülheim 2.0 2 Veranlassung und Bedarf Auf dem Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 6, Nr. 159 wurde 1982 die Errichtung einer Schutzhütte an der Erftquelle bauordnungsrechtlich genehmigt. Im Jahr 1985 wurde eine Toilettenanlage genehmigt und angebaut. Die Vereinsgemeinschaft Holzmülheim möchte nunmehr aufgrund der ständig steigenden Frequentierung der Quell-Anlage und auch der Nutzung der Hütte durch Touristen, Wanderer und Radfahrer zusätzlich eine offene Unterstellmöglichkeit an der westlichen Gebäudeseite anbauen. Der gesamte Bereich befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Holzmühlheim. Mit der 3. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung (Ergänzungssatzung) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte bauliche Erweiterung geschaffen werden. Daher sollen die im Außenbereich liegenden Flächen des Flurstücks 159 mit einer Größe von ca. 4.330 qm in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Holzmülheim einbezogen werden. 3.0 Gegenwärtiges Planungsrecht Die zur Ergänzung vorgesehene Fläche liegt weder im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Holzmülheim. Sie ist damit als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim ist der zur Ergänzung vorgesehene Bereich bis zu einer Tiefe von rd. 50 m parallel zur Erftstraße als „Gemischte Baufläche“ dargestellt. Der übrige Bereich ist als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Spielplatz“ dargestellt. Parallel zur Aufstellung der Ortslagenabrundungssatzung wird daher die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim durchgeführt. Gemeinde Nettersheim, 3. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Holzmülheim 3 Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan Landschaftsplan Das Gebiet liegt mit dem nördlichen Teilbereich im Geltungsbereich des verbindlichen Landschaftsplanes Nr. 32a „Nettersheim“. Der Landschaftsplan trifft für den nördlichen Bereich des Flurstücks 159 die Festsetzung Landschaftsschutzgebiet 2.2-6 „Fliessgewässer und Auen“ mit Grünlandumbruchverbot. Der südliche Teil unterliegt dem temporären Landschaftsschutz. Das Landschaftsschutzgebiet ist für Flächen dargestellt, die derzeit außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen, die jedoch laut gültigem Flächennutzungsplan in Zukunft einer baulichen Nutzung zugeführt werden sollen. Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplans treten mit dessen Rechtsverbindlichkeit widersprechende Darstellungen gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW und Festsetzungen des Landschaftsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Plan nicht widersprochen hat. Entsprechendes gilt für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch. Nordwestlich angrenzend erstreckt sich das Naturschutzgebiet 2.1-16 „Die Hardt-westlich Holzmülheim“. 3.2 Umweltprüfung Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB erfolgt die Aufstellung der Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Eine Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 BauGB nicht erforderlich. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wird jedoch eine Umweltprüfung durchgeführt. Arten- und Biotopschutz Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 und 29.07.2009 (seit 01.03.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Artenschutzbe- Gemeinde Nettersheim, 3. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Holzmülheim 4 lange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Im Zuge dieser Prüfung, bezogen auf die bestehenden naturräumlichen und ökologischen Gegebenheiten, wurden die Informationen aus der Landschaftsinformationssammlung @linfos des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Abteilung Naturschutzinformationen ausgewertet. Danach liegt das Plangebiet in der der naturräumlichen Haupteinheit 276 - Kalkeifel, Großlandschaft: Eifel-Siebengebirge. Innerhalb des Auskunftssystems werden die folgenden Themenbereiche abgebildet: FFH-Gebiete VSG-Gebiete Naturschutzgebiete Biotopkataster Fundorte Pflanzen Planungsrelevante Arten § 62-Biotope Biotoptypen Alleen-Kataster GeoschOb GSN (LEP) LSG Zielartenkartierung Stillgewässer Vegetationsaufnahme Vegetationstypen Innerhalb des Plangebietes liegt nach den Aussagen des Informationssystems das schutzwürdige Biotop BK-5406-036 „Erftquelle“. Objektbeschreibung: Hydrologisch-hydrogeologisch wertvoll als stark schüttende Karstquelle. Restvegetation des Hainmieren-Erlen-Eschenwaldes ohne besondere Arten. Quellfassung der Erftquelle ist ästhetisch wenig befriedigend gestaltet, in Beton gefasst. In unmittelbarer Nähe Kinderspielplatz, Grillhütte und Sportplatz. Maßnahmen: Herrichtung der Umgebung der Quelle in naturnaher Form. Schutzziel: Schutz und Erhalt von Quellbereichen Bewertung: lokale Bedeutung / stark beeinträchtigt / Situation unverändert Hinweise auf planungsrelevante Arten liegen für den Bereich nicht vor. Für das nordwestlich angrenzende Naturschutzgebiet / schutzwürdige Biotope werden folgenden Aussagen getroffen: Gemeinde Nettersheim, 3. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Holzmülheim 5 Objektbeschreibung: Rotbuchenhochwald als Hangwald auf mitteldevonischem Kalk in Südlage, ausgebildet als Orchideen-Buchenwald (starkes Baumholz), zum Teil auch mit höherem Eichenanteil. Die Strauchschicht ist mäßig, die Krautschicht dagegen sehr gut entwickelt und artenreich. Der Hang ist stark geneigt bis steil. Im SW des Gebietes liegt der offen gelassene Teil eines Kalksteinbruches mit einer ca. 10m hohen nur wenig mit Gebüsch bewachsenen Steilwand. Auf dem Blockschutt am Fuße des Hanges hat sich Gebüsch aus Salweide, Esche, Weißdorn, Rosen und Besenginster angesiedelt. In der Krautschicht dominiert Huflattich. Das Plateau unterhalb des Hanges ist von einem Magerrasen besiedelt. Stellenweise - besonders am Hang zur Straße - finden sich ruderale Elemente. Möglicherweise ist auf dem Plateau mit fremdem Erdreich aufgeschüttet worden, da ansonsten verstärkt kalkliebende Arten vorhanden sein müssten. Kleinflächige Kalkmagerrasen finden sich oberhalb am Steinbruchrand als Unterwuchs lichter wärmeliebender Gebüsche. Die offenen Bereiche des NSG sind reich an Schmetterlingen, Hautflüglern und Heuschrecken. Eine faunistische Erhebung wird empfohlen. Eine Erweiterung des Steinbruchbetriebes auf die Hangwaldpartien sollte ausgeschlossen werden. Schutzziel: Schutz und Erhalt eines offen gelassenen Kalksteinbruchgeländes. Erhaltung eines artenreichen Buchenwaldes auf Kalk. Bewertung: regionale Bedeutung / mäßig beeinträchtigt Innerhalb des Naturschutzgebietes sind planungsrelevante Arten kartiert. Diese werden von der Planung jedoch nicht tangiert. Neben den vorgenannten schutzwürdigen Biotopen befinden sich im Umfeld des Plangebietes gemäß Geotopkataster NRW die Geotope GK-5406-005 „Erftquelle bei Holzmülheim“ und GK-5406-004 „Kalkstein-Aufschluss, ehemaliger Steinbruch westlich Holzmülheim“. Objektbeschreibung GK-5406-005 Die Erftquelle liegt am Ortsausgang von Holzmühlheim unmittelbar neben der B 51. Das hier an der Erdoberfläche austretende Wasser ist das unterirdisch fließende Wasser des Kuhbachs, der von dieser Stelle an den Namen Erft führt. Die Erftquelle gehört zum Typ der Verwerfungsquellen. Die Ton- und Schluffsteine des Unterdevons liegen an einer Verwerfung neben mitteldevonischen Kalksteinen. Da das Grundwasser aus den Kalksteinen nicht durch die undurchlässigen Tonsteinschichten gelangen kann, steigt es an der Verwerfungszone auf" (KASIG et al. 1988). Die Quelle ist z.T. gefasst, z.T. tritt Quellwasser aus der Uferböschung des Kuhbaches aus. Eine Erläuterungstafel ist vorhanden. Unmittelbar benachbart liegt eine Freizeitanlage mit Spielplatz etc. Die Erftquelle ist Lokalität Nr. 23 des Geologischen Wanderpfades der Gemeinde Nettersheim. Schutzziel Erhalt eines wertvollen Landschaftsbestandteils aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen Seltenheit und Eigenart Objektbeschreibung GK-5406-004 Der ehemalige Steinbruch liegt ca. 1 km westlich von Holzmülheim oberhalb der Straße nach Frohngau neben der Einfahrt zum heute noch betriebenen Steinbruch Scheiff. Es stehen massige, z.T. gebankte, hell- bis mittelgraue Kalksteine an, die lagen von Brachiopoden-Schill und von Seelilien-Stielgliedern enthalten. Außerdem kommen Gemeinde Nettersheim, 3. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Holzmülheim 6 Stromatoporen- und Thamnoporen-(Korallen-) Horizonte vor. Die Gesteinsfolge gehört stratigraphisch in die Unteren Nohner Schichten (KASIG et al. 1988). Der ehemalige Steinbruch ist Lokalitaet Nr. 24 des Geologischen Wanderpfades der Gemeinde Nettersheim. Der Steinbruch liegt im "NSG Die Hardt westlich Holzmühlheim". Schutzziel Erhalt eines bedeutenden Aufschlusses aus wissenschaftlichen Gründen. Die vorstehend beschriebenen Geotope werden durch die vorliegende Planung nicht tangiert. 4.0 Vorhandene Nutzungen und Auswirkungen der Planung 4.1 Natur und Landschaft Das Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 6, Nr. 159 befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Erftquelle. Auf dem Grundstück befindet sich eine Schutzhütte mit Toilettenanlage. Östlich angrenzend schließt eine Wohnbebauung an. Im Süden des Grundstückes befinden sich ein Spielplatz sowie ein Parkplatz, der von der Erftstraße erreicht wird. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Erweiterung der Schutzhütte, um einen offenen Schutzunterstand wird nach Rechtskraft der Satzung nach § 34 BauGB beurteilt. Die Bebauung der bisherigen Außenbereichsflächen stellt Eingriffe in Natur und Landschaft dar, welche durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen sind. Da das geplante Vorhaben eine zusätzliche Überbauung und Versiegelung von nur ca. 30 qm umfasst, wird auf eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung verzichtet. Der zu erwartende Eingriff in Boden, Natur und Landschaft wird durch das Anpflanzen von standortgerechten Einzelbäumen innerhalb des Satzungsgebietes, in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen, kompensiert. Die vorhandene Schutzhütte befindet sich südlich des Gewässers. Eine Erweiterung bzw. zusätzliche Versiegelung über die bestehende nördliche Gebäudekante, in Richtung Gewässer wird ausgeschlossen. 4.2 Boden Hinweise auf schädliche Altablagerungen liegen nicht vor. Sollten im Zuge der Baumaßnahme vor Ort schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist die Untere Bodenschutzbehörde nach § 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG ) – unverzüglich zu informieren. Sollten im Rahmen der Baumaßnahme Bodenmaterialien zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht auf- oder eingebracht werden, wird auf die gemäß § 2 Abs. 2 LBodSchG bestehende Anzeigepflicht gegenüber der Unteren Bodenschutzbehörde bei Vorhaben mit einer Materialmenge von mehr als 800 m³ hingewiesen, sofern die Maßnahme nicht Gegenstand einer anderen behördlichen Entscheidung ist, an der die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen war. 4.3 Bodendenkmalpflege Auswirkungen auf den Bereich des Denkmalschutzes werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erwartet. Auf die Meldepflicht und das damit verbundene Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern im Rahmen der Bauausführung (§§ 15 und 16 DSchG NRW) wird hingewiesen. Gemeinde Nettersheim, 3. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Holzmülheim 7 4.4 Erschließung Der Ergänzungsbereich ist durch die Erftstraße erschlossen. Die Ver- und Entsorgung des Bereiches ist gesichert. 4.5 Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1 Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. Aufgestellt: 8. November 2011 Ergänzt: 12. Dezember 2011 Planungsbüro Ursula Lanzerath Euskirchen