Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.08.2007
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1043
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 245
Hardtbrücke 1
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1043
1. Sachverhalt:
Die Eheleute Wesenberg, Firma Datanet, Hardtbrücke, beabsichtigen ihren bestehenden
Softwarebetrieb zu erweitern. Dies wird auch mit zusätzlichen Arbeitsplätzen verbunden sein.
Die Erweiterung soll im wesentlichen durch die Hinzunahme der nördlich bereits bestehenden verschiedenen baulichen Anlagen erfolgen. Hierzu sollen die vorhandenen Baukörper ergänzt,
nötigenfalls ersetzt, aufgestockt und entsprechend ausgebaut werden.
Der betreffende Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. In diesem Bereich ist jedoch das Symbol „Standort zentralörtliche Einrichtung“ im Plan
enthalten.
Der Bereich ist keiner Ortslage zuzuordnen und liegt somit im Aussenbereich. Von daher sind
zulässigerweise im Aussenbereich errichtete Vorhaben in gewisser Weise erweiterungsfähig. Das
Vorhaben überschreitet diese Größe, so dass Planungsbedarf in jedem Fall gegeben ist. In diesem
Fall ist es sinnvoll, hierzu einen Vorhaben- und Maßnahmenplan gemäß BauGB aufzustellen.
2. Rechtliche Würdigung
Die planungsrechtliche Grundlage für die geplante Erweiterung kann nur durch die Aufstellung
eines Vorhaben- und Maßnahmenplanes geschaffen werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die planungsbedingten Kosten sind vom Antragsteller und Investor zu erbringen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Gegen das geplanten Vorhaben bestehen keine Bedenken.
Die Vorverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
werden eingeleitet.