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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 245 Hardtbrücke 1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 245
Hardtbrücke 1) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 245
Hardtbrücke 1)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.08.2007 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1043 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.08.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 245 Hardtbrücke 1 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1043 1. Sachverhalt: Die Eheleute Wesenberg, Firma Datanet, Hardtbrücke, beabsichtigen ihren bestehenden Softwarebetrieb zu erweitern. Dies wird auch mit zusätzlichen Arbeitsplätzen verbunden sein. Die Erweiterung soll im wesentlichen durch die Hinzunahme der nördlich bereits bestehenden verschiedenen baulichen Anlagen erfolgen. Hierzu sollen die vorhandenen Baukörper ergänzt, nötigenfalls ersetzt, aufgestockt und entsprechend ausgebaut werden. Der betreffende Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. In diesem Bereich ist jedoch das Symbol „Standort zentralörtliche Einrichtung“ im Plan enthalten. Der Bereich ist keiner Ortslage zuzuordnen und liegt somit im Aussenbereich. Von daher sind zulässigerweise im Aussenbereich errichtete Vorhaben in gewisser Weise erweiterungsfähig. Das Vorhaben überschreitet diese Größe, so dass Planungsbedarf in jedem Fall gegeben ist. In diesem Fall ist es sinnvoll, hierzu einen Vorhaben- und Maßnahmenplan gemäß BauGB aufzustellen. 2. Rechtliche Würdigung Die planungsrechtliche Grundlage für die geplante Erweiterung kann nur durch die Aufstellung eines Vorhaben- und Maßnahmenplanes geschaffen werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Die planungsbedingten Kosten sind vom Antragsteller und Investor zu erbringen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Gegen das geplanten Vorhaben bestehen keine Bedenken. Die Vorverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden eingeleitet.