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Beschlussvorlage (Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben); hier: Gebührenbedarfsberechnung 2008)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben);
hier: Gebührenbedarfsberechnung 2008) Beschlussvorlage (Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben);
hier: Gebührenbedarfsberechnung 2008) Beschlussvorlage (Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben);
hier: Gebührenbedarfsberechnung 2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.11.2007 - Der Bürgermeister Az: 8110 Wa. Nr. der Ratsdrucksache: 1173 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 13.12.2007 Rat 18.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben); hier: Gebührenbedarfsberechnung 2008 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1173 1. Sachverhalt: Allgemeines Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) werden gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG NRW Benutzungsgebühren erhoben. Sie sollen nach der vorzitierten Rechtsnorm die Kosten decken. Aufwendungen Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine eigene öffentliche Einrichtung unter dem Dach der Stadtwerke und hier des Betriebszweiges Abwassser. Wegen der rechtlichen Selbständigkeit sind die Kosten getrennt von der anderen öffentlichen (leitungsgebundenen) Abwasseranlage zu veranschlagen. Diese für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Gesamtkosten betragen 152.478 €. Aus der Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 steht noch ein Restbetrag von 10.000 € aus dem Verlust 2005 bei abflusslosen Gruben offen, der in der Kalkulation 2008 zu berücksichtigen ist. Das Jahr 2006 schloss mit einem Gesamtverlust von 4.988,76 € ab, der erst im Jahre 2009 in die Gebührenkalkulation einbezogen werden sollte. Eine genaue Aufteilung der Gesamtkosten, die dann mit 162.478 € abschließt und mit 81.565 € auf abflusslose Gruben und mit 80.913 € auf Kleinkläranlagen entfällt, ist der Anlage 1 zu dieser RD zu entnehmen. Wasserverbrauch Durch die kontinuierliche räumliche Erweiterung der öffentlichen Kanalisation wurden in den vergangenen Jahren sehr viele Grundstücke an die leitungsgebundene Einrichtung angeschlossen. Zur Zeit gibt es über das Stadtgebiet verteilt aber noch 220 Kleinkläranlagen und 100 abflusslose Gruben, die durch die Stadt entsorgt werden müssen. Für 2008 wird die zu entsorgende Menge bei den abflusslosen Gruben bei ca. 2.800 m³ und bei den Kleinkläranlagen bei ca. 1.150 m³ liegen. Im Jahre 2008 wird mit einem Frischwasserverbrauch, der Maßstab für die Berechnung der Entsorgungsgebühren ist, bei abflusslosen Gruben von 10.300 m³ und bei Kleinkläranlagen von 31.600 m³ gerechnet. Diese Zahlen können sich ändern, wenn die in den letzten Jahren eingesetzte Überprüfungspraxis durch die Untere Wasserbehörde fortgesetzt und dann die Schließung von Kleinkläranlagen und Umwandlung in abflusslose Gruben verfügt wird, da diese nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und eine Untergrundverrieselung nicht mehr zulässig ist. Außerdem wirkt sich die von der Verwaltung praktizierte konsequente Überwachung der Entleerungsintervalle aus, die dazu führt, dass die Einrichtungen häufiger entleert werden. Gebührensätze Die Höhe der Entsorgungsgebühr für abflussloe Gruben orientierte sich bis zum Jahre 2005 an den Abwassergebühren. Die Folge war, dass diese Gebühren mit einem nicht unerheblichen Betrag aus dem Gebührenaufkommen „Abwassergebühren für leitungsgebundene Einrichtungen und Kleinkläranlagen“ subventioniert wruden. Wie bereits in der Gebührenkalkulation 2006 und 2007 dargelegt, ist diese Handlungsweise, insbesondere unter dem Aspekt der Abgabengerechtigkeit, nicht mehr möglich. Die Gebührensätze sind deshalb streng nach den Kostenstellen „Abflusslose Gruben“ auf der einen Seite und „Kleinkläranlagen“ auf der anderen Seite zu kalkulieren. Für die seit 01. Janur 2007 in § 11 Abs. 1 Satz 3 der Satzung enthaltene Regelung bezüglich der vollbiologischen Kleinkläranlagen, die im zweijährigen Rhythmus entleert und entsorgt werden, liegen bisher noch keine Erfahrungswerte vor, die in der Kalkulation hätten Berücksichtigung finden können. Seite 3 von Ratsdrucksache 1173 2. Rechtliche Würdigung Entsprechend den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes ist eine jährliche Kalkulation der Gebühren vorzunehmen. 3. Finanzielle Auswirkungen Für 2008 wird eine Kostendeckung erreicht. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen enfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Bedarfsberechnung 2008 (Anlage 1 zu RD 1173) der Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist vom Rat geprüft und gebilligt.