Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 8110 Wa.
Nr. der Ratsdrucksache: 1173
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
13.12.2007
Rat
18.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose
Gruben);
hier: Gebührenbedarfsberechnung 2008
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Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1173
1. Sachverhalt:
Allgemeines
Für
die
Inanspruchnahme
der
öffentlichen
Einrichtung
zur
Entsorgung
der
Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) werden gem. § 6
Abs. 1 Satz 1 KAG NRW Benutzungsgebühren erhoben. Sie sollen nach der vorzitierten
Rechtsnorm die Kosten decken.
Aufwendungen
Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine eigene öffentliche Einrichtung
unter dem Dach der Stadtwerke und hier des Betriebszweiges Abwassser. Wegen der rechtlichen
Selbständigkeit sind die Kosten getrennt von der anderen öffentlichen (leitungsgebundenen)
Abwasseranlage
zu
veranschlagen.
Diese
für
die
Entsorgung
der
Grundstücksentwässerungsanlagen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten
Gesamtkosten betragen 152.478 €.
Aus der Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 steht noch ein Restbetrag von 10.000 € aus dem
Verlust 2005 bei abflusslosen Gruben offen, der in der Kalkulation 2008 zu berücksichtigen ist.
Das Jahr 2006 schloss mit einem Gesamtverlust von 4.988,76 € ab, der erst im Jahre 2009 in die
Gebührenkalkulation einbezogen werden sollte.
Eine genaue Aufteilung der Gesamtkosten, die dann mit 162.478 € abschließt und mit 81.565 € auf
abflusslose Gruben und mit 80.913 € auf Kleinkläranlagen entfällt, ist der Anlage 1 zu dieser RD
zu entnehmen.
Wasserverbrauch
Durch die kontinuierliche räumliche Erweiterung der öffentlichen Kanalisation wurden in den
vergangenen Jahren sehr viele Grundstücke an die leitungsgebundene Einrichtung
angeschlossen. Zur Zeit gibt es über das Stadtgebiet verteilt aber noch 220 Kleinkläranlagen und
100 abflusslose Gruben, die durch die Stadt entsorgt werden müssen. Für 2008 wird die zu
entsorgende Menge bei den abflusslosen Gruben bei ca. 2.800 m³ und bei den Kleinkläranlagen
bei ca. 1.150 m³ liegen.
Im Jahre 2008 wird mit einem Frischwasserverbrauch, der Maßstab für die Berechnung der
Entsorgungsgebühren ist, bei abflusslosen Gruben von 10.300 m³ und bei Kleinkläranlagen von
31.600 m³ gerechnet. Diese Zahlen können sich ändern, wenn die in den letzten Jahren
eingesetzte Überprüfungspraxis durch die Untere Wasserbehörde fortgesetzt und dann die
Schließung von Kleinkläranlagen und Umwandlung in abflusslose Gruben verfügt wird, da diese
nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und eine Untergrundverrieselung nicht mehr
zulässig ist. Außerdem wirkt sich die von der Verwaltung praktizierte konsequente Überwachung
der Entleerungsintervalle aus, die dazu führt, dass die Einrichtungen häufiger entleert werden.
Gebührensätze
Die Höhe der Entsorgungsgebühr für abflussloe Gruben orientierte sich bis zum Jahre 2005 an
den Abwassergebühren. Die Folge war, dass diese Gebühren mit einem nicht unerheblichen
Betrag aus dem Gebührenaufkommen „Abwassergebühren für leitungsgebundene Einrichtungen
und Kleinkläranlagen“ subventioniert wruden. Wie bereits in der Gebührenkalkulation 2006 und
2007 dargelegt, ist diese Handlungsweise, insbesondere unter dem Aspekt der
Abgabengerechtigkeit, nicht mehr möglich. Die Gebührensätze sind deshalb streng nach den
Kostenstellen „Abflusslose Gruben“ auf der einen Seite und „Kleinkläranlagen“ auf der anderen
Seite zu kalkulieren.
Für die seit 01. Janur 2007 in § 11 Abs. 1 Satz 3 der Satzung enthaltene Regelung bezüglich der
vollbiologischen Kleinkläranlagen, die im zweijährigen Rhythmus entleert und entsorgt werden,
liegen bisher noch keine Erfahrungswerte vor, die in der Kalkulation hätten Berücksichtigung
finden können.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1173
2. Rechtliche Würdigung
Entsprechend den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes ist eine jährliche Kalkulation der
Gebühren vorzunehmen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für 2008 wird eine Kostendeckung erreicht.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
enfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Bedarfsberechnung 2008 (Anlage 1 zu RD 1173) der Gebühren zur Entsorgung der
Grundstücksentwässerungsanlagen ist vom Rat geprüft und gebilligt.