Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 82
Nr. der Ratsdrucksache: 1135
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Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
04.12.2007
Haupt- und Finanzausschuss
11.12.2007
Rat
18.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: StAR Kloster
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( x Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1135
1. Sachverhalt:
Das Friedhofs- und Bestattungswesen unterliegt entsprechend der im Grundgesetz festgelegten
Kompetenzverteilung der ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis der Bundesländer. Ungeachtet
der sich hieraus ergebenden –historisch gewachsenen- unterschiedlichen rechtlichen
Ausgangssituationen im Einzelfall ist die Einrichtung und Unterhaltung der Friedhöfe in NRW
ebenso wie in anderen Bundesländern eine öffentliche Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft, deren
Wahrnehmung grundsätzlich der Gemeinde als Pflichtaufgabe obliegt.
2. Rechtliche Würdigung
Die derzeit gültige Friedhofs- und Bestattungsordnung vom 4.6.1970 in der Fassung der letzten
Änderung vom 7.3.2006 ist umfassend zu überarbeiten. Grundlage hierfür ist das am 1.9.2003 in
Kraft getretene Gesetz über das Friefhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz –BestG
NRW) vom 17.6.2003. Weiterhin sind die zwischenzeitlich entstandenen neueren Regeln der
Bestattungskultur umfänglich in die Satzung einzubeziehen.
Die als Anlage beigefügte Friedhofs- und Bestattungsordnung orientiert sich im wesentlichen an
das Muster einer Friedhofssatzung des Städte- und Gemeindebundes vom Juli 2004.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Gebühren für die Nutzung des Friedhofes sind in der Friedhofsgebührenordnung geregelt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als
Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.