Daten
Kommune
Brühl
Größe
138 kB
Datum
03.12.2012
Erstellt
18.02.13, 19:00
Aktualisiert
18.02.13, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 18.02.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 03.12.2012
Öffentliche Sitzung
Überplanmäßige Ausgaben
4.2 Hilfen zur Erziehung (HzE) nach dem SGB VIII
hier: Überplanmäßige Ausgabe
189/2012
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) verweist auf seine Haushaltsrede, in der er genau auf
diese Problematik aufmerksam gemacht habe. Bereits damals habe man Mittel in Höhe
von fast 6,5 Mio Euro angesetzt und müsse nun noch einmal 5,1 % aufschlagen. Die Entwicklung in diesem Bereich grenze beinahe an ein „Horrorszenario“.
Fraktionsvorsitzender Dr. Heermann (fw/bVb) fragt, ob es konkrete Fallzahlen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe gebe. In der Vorlage sei lediglich von einer
„deutlichen Erhöhung“ die Rede.
Erster Beigeordneter Brandt verweist diesbezüglich auf die ausführlichen Darstellungen
im Schul- und Jugendhilfeausschuss.
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mäsgen (Grüne) nimmt Bezug auf ihre Nachfrage im Jugendhilfeausschuss bezüglich der Mehraufwendungen für Heimunterbringungen.
Hier seien die Kosten trotz sinkender Fallzahlen gestiegen. Sie habe dann die Erklärung
erhalten, dass unterschiedlich hohe Tagessätze gezahlt werden müssten. In der Vorlage
werde nun eine andere Erklärung gegeben. Sie fragt, welche Begründung gültig sei.
Erster Beigeordneter Brandt verweist auf die Vorlage. Dort seien mehrere Gründe angegeben, die alle ineinander greifen würden.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe (Aufwendungen und Auszahlungen)
1. bei den Hilfen zur Erziehung in Gesamthöhe von 329.000 €.
2. bei den Kosten der Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling in Höhe von 30.800 €.
Die Deckung erfolgt
zu 1: Über Mehreinnahmen bei SK 422120 – übergeleitete Unterhaltsansprüche (HzE
und UVG) - in Höhe von 165.000 € ,Mehreinnahmen bei SK 421150 – Erstattung von anderen Trägern - in Höhe von 120.000 € sowie Mehreinnahmen bei SK 421170 – Rückzahlung gewährter UVG-Hilfen - in Höhe von 14.000 € und Ausgabeeinsparungen bei SK
533910 – Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 30.000 €.
Beschluss Hauptausschuss 03.12.2012
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Zu 2: Über Ausgabeeinsparungen bei SK 523200 –Erstattung von Gemeinden- in Höhe
von 20.000 € und Ausgabeeinsparungen bei SK 533910 - Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 10.800 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Hauptausschuss 03.12.2012
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