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Beschlusstext (Benennung einer Straße im Baugebiet „Bonnstr. 166-188“ Bebauungsplan 01.16 Teil 1 hier: Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
134 kB
Datum
03.12.2012
Erstellt
18.02.13, 19:00
Aktualisiert
18.02.13, 19:00
Beschlusstext (Benennung einer Straße im Baugebiet „Bonnstr. 166-188“ Bebauungsplan 01.16 Teil 1
hier: Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 18.02.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 03.12.2012 Öffentliche Sitzung Anregungen und Bedenken gem. § 24 GO NW 3.1 Benennung einer Straße im Baugebiet „Bonnstr. 166-188“ Bebauungsplan 01.16 Teil 1 hier: Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW 86/2012 Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) fragt, ob es um eine oder um zwei Straßen gehe. Beigeordneter Schiffer erklärt, dass zwei Straßen benannt werden müssten. Es hätten in der letzten Sitzung auch zwei Namen im Raum gestanden, nämlich Weyhe und Lenné. Fraktionsvorsitzender Dr. Heermann (fw/bVb) fragt, ob es nicht sinnvoll sei, wegen der Länge der Namen nur die Nachnamen zu nehmen. Ratsherr Hosmann (CDU) weist darauf hin, dass z. B. bei dem Namen Weyhe und grundsätzlich bei Namensgleichheiten auch der Vorname wichtig sei. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) schlägt vor, für die längere Straße mit mehr Hausnummern den bekannteren Vornamen zu nehmen - also Lennéstraße – und die andere Straße Weyhestraße zu nennen. Unter dem Straßenschild könne man dann - ähnlich wie in Bonn - ein erläuterndes Zusatzschild anbringen. Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat nennt die Straßen im Baugebiet „Bonnstraße 166 – 188 Bplan 01.16“: Planstraße A: Lennéstraße Planstraße B: Weyestraße Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 03.12.2012 1 von 1