Daten
Kommune
Brühl
Größe
134 kB
Datum
03.12.2012
Erstellt
18.02.13, 19:00
Aktualisiert
18.02.13, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 18.02.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 03.12.2012
Öffentliche Sitzung
Anregungen und Bedenken gem. § 24 GO NW
3.1 Benennung einer Straße im Baugebiet „Bonnstr. 166-188“ Bebauungsplan 01.16 Teil 1
hier: Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
86/2012
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) fragt, ob es um eine oder um zwei Straßen gehe.
Beigeordneter Schiffer erklärt, dass zwei Straßen benannt werden müssten. Es hätten in
der letzten Sitzung auch zwei Namen im Raum gestanden, nämlich Weyhe und Lenné.
Fraktionsvorsitzender Dr. Heermann (fw/bVb) fragt, ob es nicht sinnvoll sei, wegen der
Länge der Namen nur die Nachnamen zu nehmen.
Ratsherr Hosmann (CDU) weist darauf hin, dass z. B. bei dem Namen Weyhe und
grundsätzlich bei Namensgleichheiten auch der Vorname wichtig sei.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) schlägt vor, für die längere Straße mit mehr
Hausnummern den bekannteren Vornamen zu nehmen - also Lennéstraße – und die andere Straße Weyhestraße zu nennen. Unter dem Straßenschild könne man dann - ähnlich
wie in Bonn - ein erläuterndes Zusatzschild anbringen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nennt die Straßen im Baugebiet „Bonnstraße 166 – 188 Bplan 01.16“:
Planstraße A: Lennéstraße
Planstraße B: Weyestraße
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Hauptausschuss 03.12.2012
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