Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
489 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61
V
7/4'1'}o
Amt:
An den
- 61 -
BeschIAusf.:
Rat
- 61-/-82-
Datum: 18.02.2002
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss für Planung
Betrifft:
Errichtung einer Tankstelle in Erftstadt-Kierdorf;
Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines BebauungspIanverfahrens (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Auswirkungen:
Finanzielle
~
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erflstadt, den 18. Februar 2002
IA\IA'J.A
Beschlussentwurf:
•
Vor Entscheidung über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
gem. § 12 (2)
Baugesetzbuch wird eine Einwohnerversammlung gem. § 23 Gemeindeordnung NW in
Erftstadt-Kierdorf durchgeführt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.01.2002 liegt der Stadtverwaltung ein Antrag gem. § 12 (2) Baugesetzbuch auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Vorhaben- und Erschließungsplan) zur planungsrechtlichen Vorbereitung eines Tankstellenneubaus im Kreuzungsbereich Friedrich-Ebert-Straße (L 163) und der L 495 vor (s. Anlageplan).
Der Vorhabenträger (Firma Kuttenkeuler) beabsichtigt die Errichtung einer Tankstelle
mit SB-Waschhalle/-Waschplatz,
erschlossen sowohl über die Friedrich-Ebert-Straße
(L 163) als auch über die L 495. Im Zuge der Realisierung des Vorhabens ist der Umbau
des Knotenpunktes L 495/L 163 zu einem Kreisverkehrsplatz vorgesehen; der verkehrstechnische Entwurf ist vom Vorhabenträger bereits im Grundsatz mit dem zuständigen
Baulastträger (Landesbetrieb Straßen, NL Euskirchen) abgestimmt.
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- 2 -
Für die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens ist die Durchführung eines Bebauungspianverfahrens und die Änderung bzw. spätere Anpassung des Flächennutzungsplanes, der für diesen Bereich bisher "Fläche für die Landwirtschaft" darstellt, erforderlich.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auf dem gegenüberliegenden
unmittelbar angrenzenden Gebiet der Stadt Kerpen (Ortsteil Brüggen) zurzeit die Errichtung eines LlDL-Marktes geplant ist, nachdem dort die Planung einer Tankstelle
aufgrund massiven Protestes aus der Bürgerschaft aufgegeben wurde. Im Verlauf der
bisherigen Planverfahren der Stadt Kerpen sind seinerzeit von Bürgern der Stadt Kerpen
Bedenken gegen die Errichtung einer Tankstelle am betreffenden Kreuzungsbereich
vorgetragen worden. Diese Bedenken sind sowohl von Kerpener als auch von Kierdorfer
Bürgern für den beantragten "neuen" Standort aktuell wiederholt worden.
•
Es wird daher vorgeschlagen, zunächst die betroffenen Bürger im Rahmen einer Einwohnerversammlung über dieses Vorhaben zu unterrichten und eine Entscheidung über
die Einleitung des beantragten Bebauungsplanverfahrens so weit zurückzustellen.
/
Anlage
•
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