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Beschlussvorlage (Errichtung einer Tankstelle in Erftstadt-Kierdorf; Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines BebauungspIanverfahrens (Vorhaben- und Erschließungsplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
489 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Beschlussvorlage (Errichtung einer Tankstelle in Erftstadt-Kierdorf;
Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines BebauungspIanverfahrens
(Vorhaben- und Erschließungsplan) Beschlussvorlage (Errichtung einer Tankstelle in Erftstadt-Kierdorf;
Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines BebauungspIanverfahrens
(Vorhaben- und Erschließungsplan) Beschlussvorlage (Errichtung einer Tankstelle in Erftstadt-Kierdorf;
Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines BebauungspIanverfahrens
(Vorhaben- und Erschließungsplan)

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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61 V 7/4'1'}o Amt: An den - 61 - BeschIAusf.: Rat - 61-/-82- Datum: 18.02.2002 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss für Planung Betrifft: Errichtung einer Tankstelle in Erftstadt-Kierdorf; Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines BebauungspIanverfahrens (Vorhaben- und Erschließungsplan) Auswirkungen: Finanzielle ~ Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erflstadt, den 18. Februar 2002 IA\IA'J.A Beschlussentwurf: • Vor Entscheidung über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 (2) Baugesetzbuch wird eine Einwohnerversammlung gem. § 23 Gemeindeordnung NW in Erftstadt-Kierdorf durchgeführt. Begründung: Mit Schreiben vom 16.01.2002 liegt der Stadtverwaltung ein Antrag gem. § 12 (2) Baugesetzbuch auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Vorhaben- und Erschließungsplan) zur planungsrechtlichen Vorbereitung eines Tankstellenneubaus im Kreuzungsbereich Friedrich-Ebert-Straße (L 163) und der L 495 vor (s. Anlageplan). Der Vorhabenträger (Firma Kuttenkeuler) beabsichtigt die Errichtung einer Tankstelle mit SB-Waschhalle/-Waschplatz, erschlossen sowohl über die Friedrich-Ebert-Straße (L 163) als auch über die L 495. Im Zuge der Realisierung des Vorhabens ist der Umbau des Knotenpunktes L 495/L 163 zu einem Kreisverkehrsplatz vorgesehen; der verkehrstechnische Entwurf ist vom Vorhabenträger bereits im Grundsatz mit dem zuständigen Baulastträger (Landesbetrieb Straßen, NL Euskirchen) abgestimmt. P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.049 - 2 - Für die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens ist die Durchführung eines Bebauungspianverfahrens und die Änderung bzw. spätere Anpassung des Flächennutzungsplanes, der für diesen Bereich bisher "Fläche für die Landwirtschaft" darstellt, erforderlich. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auf dem gegenüberliegenden unmittelbar angrenzenden Gebiet der Stadt Kerpen (Ortsteil Brüggen) zurzeit die Errichtung eines LlDL-Marktes geplant ist, nachdem dort die Planung einer Tankstelle aufgrund massiven Protestes aus der Bürgerschaft aufgegeben wurde. Im Verlauf der bisherigen Planverfahren der Stadt Kerpen sind seinerzeit von Bürgern der Stadt Kerpen Bedenken gegen die Errichtung einer Tankstelle am betreffenden Kreuzungsbereich vorgetragen worden. Diese Bedenken sind sowohl von Kerpener als auch von Kierdorfer Bürgern für den beantragten "neuen" Standort aktuell wiederholt worden. • Es wird daher vorgeschlagen, zunächst die betroffenen Bürger im Rahmen einer Einwohnerversammlung über dieses Vorhaben zu unterrichten und eine Entscheidung über die Einleitung des beantragten Bebauungsplanverfahrens so weit zurückzustellen. / Anlage • P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.049 Glen (1)- ~-...,,,, "O1ll -0. I (1) Cl> (j)-, Dr-oCl> r:::l -c.:::J 00 r::+ :;) ::.. ::::- • :