Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
54 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.03.12, 13:22
Aktualisiert
09.03.12, 13:22
Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie) Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie) Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie)

öffnen download melden Dateigröße: 54 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – La/Be Vorlage 579 /IX.L. Z.1 Datum: 08.03.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.03.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 27.03.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Sachverhalt: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 20.12.2011 über den Sachstand zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie informiert. Hierbei bestand Einvernehmen, dass vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahrzehnten seitens der Gemeinde bereits geleisteten umfangreichen Maßnahmen im Bereich von Gewässern in den kommenden Jahren nur das unbedingt Notwendige umgesetzt werden solle, auch wenn die Maßnahmen möglicherweise mit 80 % bezuschusst und bis zum Jahr 2027 gestreckt werden können. Nach Abschluss der einzelnen Workshops in den Planungsbereichen Obere Rur, Ahr und Kyll sowie Erft sollen nunmehr die jeweiligen Abschlussveranstaltungen stattfinden und die Abschlussberichte mit Umsetzungsfahrplan der Fachbehörde bis 31.03.2012 vorgelegt werden. Aufgrund dessen hat der Wasserverband Eifel-Rur, der im Auftrag der betroffenen Kommunen der Planungseinheit „Obere Rur“ die federführende Leitung zur Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne übernommen hat, Mitte Februar zu einem internen Gespräch mit den beteiligten Kommunen eingeladen, damit diese vor der Abschlussveranstaltung über die Ergebnisse der Untersuchungen und dem hieraus resultierenden Kostenumfang informiert sind. Hierbei wurde dargestellt, dass für die Gemeinde Nettersheim im Bereich der Gewässer Urft, Genfbach und Gillesbach bis zum Jahr 2027 Maßnahmen mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 5,5 Mio. Euro vorgesehen sind, bei verschiedenen beteiligten Nachbarkommunen mit einem Kostenvolumen zwischen rd. 10 bis 13 Mio. Euro. Im Hinblick auf den zu finanzierenden Eigenanteil kann von der Gemeinde ein derartiger Maßnahmenumfang nicht akzeptiert werden, wobei bei dem vorgenannten Kostenrahmen mögliche Projekte im Bereich der Planungseinheiten Ahr und Kyll sowie Erft noch nicht berücksichtigt sind. Vor Abgabe des Abschlussberichtes sollte daher zunächst der Maßnahmenumfang an den jeweiligen Gewässern mit Kostenanteil aufgelistet der Gemeinde vorgelegt werden, damit im Anschluss hieran im Detail überprüft werden kann, ob zum einen die im Rahmen der Workshops eingereichten Bedenken zu Einzelmaßnahmen berücksichtigt wurden, weiterhin sollten unter Einbeziehung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort nur die unbedingt notwendigen und finanzierbaren Maßnahmen aufgenommen werden. Die Bewertung von möglichen Projekten ist bisher lediglich anhand von Luftbildern vorgenommen worden. Aufgrund der finanziellen Belastungen für die jeweiligen Kommunen soll die Angelegenheit in einer Sondersitzung der Bürgermeister des Kreises Euskirchen am 14.03.2012 erörtert und die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden. Hierbei sollte der Städte- und Gemeindebund sicherlich auch in die Interessenvertretung der 3 Kommunen einbezogen werden. Der Wasserverband Eifel-Rur hat für die Planungseinheit „Obere Rur“ eine Fristverlängerung zur Vorlage des Abschlussberichtes bei der Fachbehörde bis zum 30.04.2012 beantragt. Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes wird vorgeschlagen, eine konkrete Beschlussfassung erst im Hauptausschuss bzw. Rat zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister