Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
77 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
09.12.11, 18:00
Aktualisiert
09.12.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 546 /IX.L. Z.1
Datum: 23.11.2011
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schulentwicklungsplanung „Grundschulen“
x
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
x Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Grundschulstandort Marmagen zum Schuljahr
2012/13 unverändert fortzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die sich durch
die Schulgesetzänderungen ergebenden veränderten Bedingungen mit der Schulaufsicht zu erörtern und die weitere Schulentwicklungsplanung „Grundschulen“ darauf abzustimmen. Ziel sollte sein, den Standort Marmagen zunächst als Teilstandort
zu erhalten.
Begründung:
Anmeldesituation
Für das Schuljahr 2012/13 wurden an der Grundschule Marmagen 18 Kinder, an der
Grundschule Zingsheim 41 Kinder angemeldet. Eine weitere Anmeldung steht noch
aus. Die Untersuchungen der Kinder durch das Gesundheitsamt werden derzeit
durchgeführt, die Ergebnisse liegen im Januar vor. Dann werden die Anmeldebestätigungen an die Eltern verschickt.
Ergebnis der Schulgesetzänderung
Das neue Schulgesetz macht auch eine Teillösung für Marmagen denkbar. Im kommenden Schuljahr kann mit 18 Kindern nochmals eine Eingangsklasse am Standort
Marmagen gebildet werden. Die geplante Zusammenlegung der beiden Grundschulen zum kommenden Schuljahr sollte zunächst zurückgestellt werden.
Die Neufassung des § 83 SchulG Grundschulverbund, Teilstandorte von Schulen
lässt Grundschulverbünde aus Gemeinschaftsgrundschulen und Bekenntnisgrundschulen zu. Beide Schularten müssen dann in der Schulleitung vertreten sein.
Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang sollen zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen möglichst als Teilstandort geführt werden.
Der Klassenfrequenzrichtwert soll von 24 auf 22,5 abgesenkt werden. Klassengrößen bis 15 Kinder sollen zulässig sein.
Die zukünftige Planung ist mit der Schulrätin nochmals im Februar 2012 abzustimmen. Die neue schulgesetzliche Lage ist für die Entwicklung der beiden Schulstandorte zu berücksichtigen und kann als hilfreich betrachtet werden.
In dem Gesprächstermin ist insbesondere die Lehrerversorgung für den Standort
Marmagen und die Besetzung der Schulleitung zu erörtern.
3
Elterninformation
Für die Eltern der 1. bis 4. Schuljahre wird für Januar 2012 ein gemeinsamer Informationsabend vorzubereitet. Themen sollen sein:
- Situation Grundschulen
- Entwicklung weiterführende Schulen
Geplanter Termin: 11. Januar 2012, 19.30 Uhr, im Holzkompetenzzentrum
gez. Pracht
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Bürgermeister