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Antrag (Antrag bzgl. Nutzung von Asylbewerber-/Übergangswohnheimen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
682 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäߧ 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzungder StadtErftstadtleiteich denbeigefügtenAntragder / des SPDCDUF.D.P.Fraktion Ij] Fraktion 0 Fraktion o 00 andiezuständigenAusschüsse o Fraktion BÜNDN!.S DIEGRUNEN 90/ 0 StV " t(1L. wener. STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER öffentlich A 7/1732 • Amt: -50BeschIAusf.: -50i 21132 Betreff: Datum: 11.12.2001 Antrag bzgl. Nutzung von Asylbewerber-/Übergangswohnheimen Finanzielle Auswirkungen: siehe Leistungsvereinbarung UnterschriftdesBudgetverantwortlichen ;;,- Erftstadt,den8. Januar2002 • Der Antrag wird zur Beschlussfassung Ausschuss zugeleitet an den für Sport und Soziales Stellungnahme der Verwaltung: Bei dem o.g. Antrag ist folgendes zu berücksichtigen: Die vom Regierungspräsidenten Köln bewilligten Übergangsheime einschließlich der damit verbundenen Zuschüsse sind zweckgebunden. Im Einzelnen heißt das, dass die entsprechenden Gebäude insgesamt 25 Jahre für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen bzw. Aussiedlern vorgehalten werden müssen. Für den Fall, dass der Bedarf für die Unterbringung des genannten Personenkreises wegfällt, ist eine Meldung an den Regierungspräsidenten erforderlich. Wie aus den einzelnen Bewilligungsbescheiden hervorgeht, kann der Regierungspräsident auf die Rückzahlung von Zuschüssen für den Fall verzichten, dass die ÜberP:\50011\SF\ANTRAG.WPD -2gangsheime während der restlichen Zweckbindungsfrist tatsächlich wie Sozialwohnungen genutzt werden. Des weiteren werden Folgenutzungen akzeptiert, für die vom Land NRW sowieso auch Investitionsförderungen gewährt werden. Anderweitige Nutzungen werden ausgeschlossen. In den vergangenen Jahren wurden in Erftstadt immer wieder Übergangsheime aus den verschiedensten Gründen geschlossen und einer anderen Nutzung zugeführt. Beispielhaft werden im folgenden Übergangsheime genannt, die mit und ohne Rückzahlung von Zuschüssen aufgegeben wurden, wobei in jedem Einzelfall entsprechende Anträge zu stellen waren: • Spickweg 12: Dirmerzheimer Str. 13 Matthias-Grell-Str. 22 Siemensstr. 25 Kölner Ring 174c Bonner Ring 58b Ellernstr. 9 Carl-Schurz-Str. (ehern. S1) • 163 Umwandlung in Sozialwohnungen Umwandlung in Sozialwohnungen Umwandlung in Sozialwohnungen Totalschaden; eine Unterbringung von Menschen nicht mehr möglich Totalschaden; keine Folgenutzung mehr möglich; keine Investitionsförderung außer Ersteinrichtung Mietobjekt; Mietvertrag wurde gekündigt; keine Investitionsförderung außer Ersteinrichtung Mietobjekt; Mietvertrag wurde nicht verlängert; keine Investitionsförderung außer Ersteinrichtung Objekt wurde verkauft Keine Keine Keine Keine Rückzahlung Rückzahlung Rückzahlung Rückzahlung Keine Rückzahlung entsprechend keine Rückzahlung entsprechend keine Rückzahlung Rückzahlung der Investitionsförderung ent sprechend der Rest zweckbindungsfrist Abschließend bleibt festzustellen, dass ein Großteil der Unterkünfte aufgegeben wurde, weil durch das Konzept der Unterbringung in den Großanlagen An der Patria 21 sowie Radmacher Str. 50 im Laufe der Zeit Überkapazitäten entstanden sind. Bei der Aufgabe der Heime wurde jedoch stets darauf geachtet, Häuser auszuwählen, deren baulicher Zustand mangelhaft war und für die weitere Nutzung jeglicher Art hohe Investitionen erforderlich gewesen wären, bzw. Rückzahlungen von Investitionszuschüssen nicht zu befürchten gewesen sind. P:\SOOll\SF\ANTRAG.WPD Friedrich Schäfer Stadtverordneter -, 70 50374 65/ ß31 _I Erftstadt. 27. November 2001 Auerweg 3 Tel.: 02235 - 777 53 Fax: 02235 - 95 3297 Email: FritzSchaefer@t-online.de 61/ Herrn Bürgermeister Stadt Erftstadt Holzdamm 10' 51( J!i-/ ~732. 50374 Erftstadt ,. Betreff: Nutzung von Asyslbewerber-/Übergangswohnheimen hier: Rückzahlung von L~ndeszuschüssen beim Umnutzung Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte, folgenden Antrag in den zuständigen Fachausschuss zur Beschlussfassung zu geben: Beschlussfassung: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der Landesregierung NRW zu beantragen, dass die Rückzahlung von Landeszuschüssen für die Errichtung von Asylbewerber-/Übergangswohnheirnen entfallt, falls eine Belegung nicht mehr erfolgt und eine Umnutung im Rahmen sozialer oder kultureller Verwendung erfolgt. , Begründung: Vorgenannte Einrichtungen, die über eine lange Zeit nicht genutzt werden, sind erfahrungsgemäss aufwendig wieder instandzusetzen, güllen sie wieder genutzt werden oder aber sind abzureissen, das ebenfalls der Kommune erhebliche Abrisskosten verursacht. Bei einer Umnutzung für soziale/kulturelle Zweck~ (z.B. Jugend-Alteneinrichtungen, Vereine) können in Eigenleistung Kosten von der Kommune abgewendet werden. Deshalb sollte die Zweckbindung der Zuschüsse und deren Rückzahlung aufgehoben werden, wenn der Verwendungszweckentfallt und eine Umnutzung für soziale/kulturelle Zwecke erlaubt werden. en Grüssen . ~.M~~k . •~ I :ff' /. if'- . d r'i7i211~2·'~>1 t.:.k;.: '. Blall Anlage zu A7/l732 Erftstadt, den 28.03.2002 Ergänzend zu den in A 7/1732 beispielhaft aufgefiibrten Übergangsheime zur Unterbringung ausländischer Flüchtlinge werden nachfolgend die übrigen Übergangsheime fur diesen Personenkreis in Erftstadt genannt und die derzeitige Nutzung bzw. Grund fur die Aufgabe beschrieben: • '. Teichweg la Mietobjekt: Mietvertrag wurde gekündigt; Keine Investitionsförderung außer Ersteinrichtung entsprechend keine Rückzahlung von FördermitteIn Am Vogelsang 27 Zweckbindung ausgelaufen; Nutzung: Unterbringung von Obdachlosen keine Rückzahlung von Fördermitteln Carl-Schurz-Str.12l Mietobjekt; Mietvertrag wurde gekündigt; Keine Investitionsförderung außer Ersteinrichtung keine Rückzahlung von FördermitteIn Marienstr. 6a Mietobjekt; Mietvertrag wurde gekündigt; Keine Investitionsförderung außer Ersteinrichtung keine Rückzahlung von FördermitteIn Kerpener Str. 2 Wegen Überkapazitäten abgegeben; Nutzung: Verkaufsverhandlungen laufen RückzaWung der Fördermittel entsprechen der Restzweckbindung Siemensstr. 23 Totalschaden; Unterbringung von Menschen nicht mehr möglich keine RückzaWung von FördermitteIn Bahnhofstr. I Mietobjekt; Mietvertrag wurde gekündigt; Keine Investitionsförderung außer Ersteinrichtung keine Rückzahlung von FördermitteIn Hubert-RüttgerStr. 51 Mietobjekt; Mietvertrag wurde gekündigt; Keine Investitionsförderung außer Ersteinrichtung keine Rückzahlung von FördermitteIn I Graf-EmundusStr. lOa Wegen Überkapazitäten abgegeben an -82Nutzung: evtl. Unterbringung von Obdachlosen RückzaWung von FördermitteIn muß geprüft werden Landstr.64 Wegen Überkapazitäten abgegeben an -82Nutzung: Auf Grund des baulichen Zustandes keine Unterbringung von Menschen möglich; Verkauf wird geprüft Rückzahlung von Fördermitteln muß geprüft werden .c·, • An der Patria 21 Nutzung: Unterbringung von aus!. Flüchtlingen Tatsächliche Kapazität: 138 Plätze, Belegung 80 Personen Radmacher Str. 50 Nutzung: Unterbringung von ausl, Flüchtlingen Tatsächliche Kapazität: 138 Plätze, Belegung 85 Personen ScWoßwa1l23 Nutzung: Unterbringung von aus\. Flüchtlingen Tatsächliche Kapazität: 4 Plätze, Belegung 4 Personen Wie aus der Aufstellung zu ersehen ist, stehen Z.Zt. die Objekte Landstr. 64 in Dirmerzheim und Graf-Emundus-Str, IDa in Friesheim leer. Auf Grund des baulichen Zustandes der Landstr. 64 wird hier ein Verkauf erwogen. Die Obdachlosenbehörde prüft derzeit, ob das Objekt Graf-Emundus-Str. IDa fur die Unterbringung von Obdachlosen in Frage kommt. Lediglich die drei letztgenannten Heime werden noch fur die Unterbringung von aus\. Flüchtlingen genutzt. Bei dem Heim Schloßwall 23 handelt es sich um ein sogenanntes Kleinstheim mit einer Kapazität von max. 6 Plätzen. Dort ist seit Jahren eine 4-köpfige Familie untergebracht, die hervorragend in das Wohnumfeld integriert ist. Bei den beiden anderen Heimen handelt es sich um die Großanlagen, die derzeit mit 60,22 % belegt sind. Das entspricht theoretisch einer freien Kapazität von IODPlätzen. Wie bekannt ist, handelt es sich in den Anlagen um kleine Wohneinheiten, die entsprechend der Konzeption belegt werden. Hierbei wird weitestgehend Rücksicht genommen auf die Familienkonstellationen sowie die Herkunft der Bewohner und deren besonderen sozialen Verhältnisse, damit möglichst wenig Konfliktpotential entsteht, was auf Grund der wenigen zur Verfiigung stehenden Quadratmeter pro Person leider nicht immer auszuschließen ist. Derzeit besteht die Möglichkeit einer sogenannten "lockeren" Belegung. Eine humanitäre Geste, die auf Grund der oftjahrelangen Verweildauer in den beengten Verhältnissen sicher keinen Luxus fur diese Menschen bedeutet. Die ohnehin konfliktträchtige Situation kann so etwas entschärft werden. Von einer engeren Zusammenlegung dieser Menschen kann ich nur warnen und rate davon nicht nur aus humanitären Gründen ab. • Außerdem hat uns die Entwicklung in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass eine Reserve fur die Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten werden muß. Eine gemischte Nutzung halte ich fur nicht sinnvoll, da in diesem Bereich sehr schlechte Erfahrungen gemacht wurden als fur eine Übergangszeit obdachlose Familien und auch Einzelpersonen in den Großanlagen untergebracht waren. An!ege 2 zu [117147121 2. Anlage zum Antrag A7/ 1732 Blatt Antrag bzgl. Nutzung von Asylbewerber-/ Übergangswohnheimen Für die Übergangsheime Landstraße 64 und Graf-Emundus-Straße lungen vor bzw. sind zugesagt: 23. 4D. ;)co2 10 a liegen folgende Rege- Landstraße 64: Es liegt eine Verfügung der Bezirksregierung vor, wonach - nach Ortsbesichtigung - auf eine Rückzahlung von Zuschüssen verzichtet wird. Graf-Ernundus-Straße • • lOa: Herr Knaupe vom Amt Allgemeiner Finanzdienst der Stadt Erftstadt hat mit Herrn Büseher vom RP Köln in dieser Angelegenheit ein Gespräch geführt. Herr Büseher hat signalisiert, dass eine Reduzierung der Zweckbindungsfrist und der anteiligen Landesmittel möglich ist, weun die Stadt die Anlage von einem Sportverein als Umkleide-, Dusch-, Lagerraum oder sonstige Sportstätte nutzen lässt. Weiterhin teilte er mit, dass einer anderweitigen Nutzung, z.B. durch den Stadtsportverband, Musikvereine etc., nicht zugestimmt werden könne . ?IH j;llot J I1Hlje ',ig~ /17/ d731 ~ 70 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Auskunft erteilt: Herr I. Buescher 65 53 ~ . r._1"lo._L ~ • ...,.".., BUt\Q 'UltGl'f<M€Jsr ·/5g ·····_·Z·===:=·"Hnl.",26~--~-Ignaz.bucschcr@bC'Lreg-kocln.nnv.dc ~-!;:,:;; I ¢II /:d"l I ~~ , __ Ell.r .~ ~ -.I, • 5~l,~/ 11 cammer: Durchwahl. (0221) 147·2338 . Telefax: (0221) 147 -3331 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angehen): 37.1.8 ~ Datum:2 1:11.2002 • I Geflirderte bergangsheime zur vorläufigen Unterbringung Aussiedlern Möglichkeite~ der förderunschädlichen Anschlußnutzungen VOll Asylbewerbern bzw. lhr Schreiben Ivom 15.1 1.2002, Az. 2030 - 12/436 Mit ]hre.m Schreiben bitten Sie urn Mitteilung, welche Möglichkeit.en der Anschlußnutzung für das Übergangsheim Graf-Ecmundus-Str. lOa förderunschädlich sind. Gemäß den b4stchendcn Regelungen sind dies a) eine A schlussnutzung his Sozialwohnungen, Hierbei d WohnlJer Kommun Vcräußer irfen die Wohnungen grundsätzlich nur an Inhaber von chtiguugsscheiuen vermietet werden und die Miete darf die für die geltende Mietstufe gernäss WFB nicht überschreiten. Dies gilt auch fur die ng. Im Falle der Veräußerung ist jedoch das Belegungsrecht der Kommune grundbuchlieh abzusichern, sowie festzulegen, dass nur Mieten bis zur Höchstmiete !iemäss WfB in der für die Kommune geltende Mietstufe verlangt werden dürfen. :e eine ~nschlussnutzung, wenn sie sozial gleichwertig und ans Landesmitteln inveslitiOl~sfiirderfähig ist. h) Im Auftrag .~.... ·"C;;·: ·r----· ~-...•. ;:---<""" .•. ,,; _~z.-~'>------- .r ~ ,_.- -- . (Buscher) Spl't,t"hzdj~'n; ; 1"'-""I\I",i, d"nn':I"I:'I\~ ,;.,,,};- \(. ~" I.' '!h. ',"kl;'I0,«/I-. Il;o'nl:'p;" ,1<'·h,.'I~I~I'·' i,,;n :: .111 f"-;"'r~~ V-'n !;";{. :<': ~i' ! II>: mut ".,d, \',-."_"r..\ru,,rJ 1 !"/ n', Uhr, Tt.·kf,": E-~In I: (/1221, Inil'ne': http:l:ww\,- tJCzICS·k'1CI!\nrw.le ;-p.i! pOSl:stdic@I'i<-'71,~g-l.:uchl,nrw li,- ;r..., ern'klten mit: 1>1\ his "'Mn Ilhf li-B.lilSl i';'li"11 3A.5.12.I~J".Il; ~,i"J'.PllCllhOli,lat/_ - fIh('J·\H'isUllJ!(·n :111 1.10.: .... öln: Deutsche Bunucsi'mr.k. 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