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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
135 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
08.12.14, 18:28
Aktualisiert
08.12.14, 18:28
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -)

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Brühl, den 08.12.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 20.11.2014 Öffentliche Sitzung 5. Bebauungsplan 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - 340/2014 Lamberty trägt vor. Ratsmitglied Pütz fragt zum Straßenquerschnitt, ob die Anfahrbarkeit für Müllfahrzeuge gegeben ist. Abt.-Ltr. Lamberty bestätigt dies. Beschluss: I: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: II: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358, 2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801 sowie tlw. die Flurstücke 2132 und 2812. Das Plangebiet umfasst ca. 5.300 m² und ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen Im Norden durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358, durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 hier entsprechend der Straßenplanung innerhalb des Straßenflurstücks 2132 vom Grenzpunkt der Flurstücke 1373, 2789 und 2132 ca. 5,60 m in östlicher Richtung rechtwinklig in das Flurstück 2132 bis zum vorhandenen Fahrbahnrand. Dann auf diesem in einem Bogen von ca. 15,00 m Länge, weiter rechtwinklig auf die westliche Grenze des Flurstücks 2812 stoßend, entsprechend der Straßenplanung innerhalb des Flurstücks 2812 bis zum Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 20.11.2014 1 von 2 im Osten im Süden Grenzpunkt 2812, 2813, 1375 und entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 2813 und 2811 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 2800, durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801, durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789 und 1358. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 20.11.2014 2 von 2