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Beschlusstext (Zurückstellung des Baugesuchs 'Voranfrage Neubau eines Lebensmittel-Discounters')

Daten

Kommune
Brühl
Größe
68 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
08.12.14, 18:28
Aktualisiert
08.12.14, 18:28
Beschlusstext (Zurückstellung des Baugesuchs 'Voranfrage Neubau eines Lebensmittel-Discounters')

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Inhalt der Datei

Brühl, den 08.12.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 20.11.2014 Öffentliche Sitzung 6. Zurückstellung des Baugesuchs 'Voranfrage Neubau eines Lebensmittel-Discounters' im Bereich des Bebauungsplans 04.08 ’Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-MeitnerStraße’ 404/2014 - ohne Diskussion Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 15 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), die Zurückstellung des Antrages auf Vorbescheid vom 24.10.2014 (Eingangsdatum) auf Errichtung eines Lebensmittel-Discounters auf den Flurstücken 307 und 308, Flur 23, Gemarkung Brühl, und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 20.11.2014 1 von 1