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Beschlussvorlage (Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten öffentlichen und privaten Schulträgern)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
48 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul – Wi; Ne Vorlage 687 /IX.L. Datum: 01.03.2012 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 08.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.03.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 27.03.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten öffentlichen und privaten Schulträgern Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten öffentlichen und privaten Schulträgern abzustimmen. Begründung: Gemäß § 80 SchulG NRW hat eine Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten öffentlichen und privaten Schulträgern statt zu finden. Nach Vorliegen des anlassbezogenen regionalen Schulentwicklungsplanes zur Errichtung einer Gesamtschule an den Standorten Blankenheim und Nettersheim werden die benachbarten Schulträger Dahlem, Mechernich, Bad Münstereifel und Kall sowie die Träger der privaten Schulen in Steinfeld und Bad Münstereifel schriftlich mit der Bitte um Stellungnahme über die beabsichtigte Planung unterrichtet. Da zahlreiche SchülerInnen aus dem hiesigen Raum auch die Schleidener Schulen besuchen, wird die Stadt Schleiden sowie der Träger des Clara-Fey-Gymnasiums ebenfalls beteiligt. Informative Gespräche haben mit fast allen betroffenen Schulträgern gemeinsam mit Blankenheim schon stattgefunden. Sollten die Kommunen der Errichtung der Gesamtschule nicht zustimmen, findet ein sogenanntes „Moderationsverfahren“ durch die Bezirksregierung statt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister