Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
48 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul – Wi; Ne
Vorlage 687 /IX.L.
Datum: 01.03.2012
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
08.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.03.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.03.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten öffentlichen und
privaten Schulträgern
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten öffentlichen und privaten Schulträgern abzustimmen.
Begründung:
Gemäß § 80 SchulG NRW hat eine Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit
den benachbarten öffentlichen und privaten Schulträgern statt zu finden.
Nach Vorliegen des anlassbezogenen regionalen Schulentwicklungsplanes zur Errichtung einer Gesamtschule an den Standorten Blankenheim und Nettersheim werden die benachbarten Schulträger Dahlem, Mechernich, Bad Münstereifel und Kall
sowie die Träger der privaten Schulen in Steinfeld und Bad Münstereifel schriftlich
mit der Bitte um Stellungnahme über die beabsichtigte Planung unterrichtet. Da zahlreiche SchülerInnen aus dem hiesigen Raum auch die Schleidener Schulen besuchen, wird die Stadt Schleiden sowie der Träger des Clara-Fey-Gymnasiums ebenfalls beteiligt.
Informative Gespräche haben mit fast allen betroffenen Schulträgern gemeinsam mit
Blankenheim schon stattgefunden.
Sollten die Kommunen der Errichtung der Gesamtschule nicht zustimmen, findet ein
sogenanntes „Moderationsverfahren“ durch die Bezirksregierung statt.
gez. Pracht
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Bürgermeister