Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW zur Ernennung von Ortsvorstehern )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
76 kB
Datum
30.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW zur Ernennung von Ortsvorstehern ) Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW zur Ernennung von Ortsvorstehern ) Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW zur Ernennung von Ortsvorstehern )

öffnen download melden Dateigröße: 76 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.10.2007 - Der Bürgermeister Az: 13-22-36 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 1116 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 23.10.2007 Rat 30.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anregung gem. § 24 GO NRW zur Ernennung von Ortsvorstehern __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: 26.724 € ( X ) Die Mittel müssten über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( Deckung: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( X ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( X ) Folgekosten: ( X ) ja 26.724 € jährlich ( ) nein __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1116 1. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 06.09.2007 (s. Anlage) beantragt Herr Laurenz Schäfer aus Arloff, die Ernennung von Ortsvorstehern. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 24 der GO NRW ist in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel für die Behandlung von Anregungen im Sinne von § 24 GO NRW der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel zuständig. Im vorliegenden Fall bedarf es zunächst gem. § 39 GO der Einteilung des Stadtgebietes in Ortsbezirke, die in der Hauptsatzung festzuschreiben sind. Da hierfür eine qualifizierte Ratsmehrheit erforderlich ist, kann der Hauptausschuss über die Anregung des Herrn Schäfer nicht abschließend entscheiden, so dass vorgeschlagen wird, die Angelegenheit in die nächste Sitzung des Rates am 30.10. zu vertagen und Herrn Schäfer zu dieser Sitzung zur Wahrnehmung seines Rederechtes zu dieser Sitzung einzuladen. 3. Finanzielle Auswirkungen Gem. § 3 Entschädigungsverordnung NRW ist den Ortsvorstehern eine monatliche Aufwandsentschädigung zu zahlen. Diese beträgt generell 164 € mtl., kann jedoch auch in der Hauptsatzung gem. der Größe des jeweiligen Bezirks von 100 € (bis 500 Einwohner), über 113 € (bis 1.000 Einwohner) bis zu 164 € (ab 1.001 Einwohner) mtl. gestaffelt werden. Als Modellberechnung wird hier zunächst von einer Bezirkseinteilung gem. der Einteilung der Wahlbezirke in 17 Bezirke ausgegangen. Hierbei ergäben sich insgesamt 6 Bezirke mit über 1.000 Einwohner. Demnach wären mtl. Aufwandsentschädigungen i. H. v. 11 x 113 € = 1.243 €, 6 x 164 € = 984 €, Summe: 2.227 € zu leisten. Es ergäbe sich ein zusätzlicher Aufwand i. H. v. 26.724 € jährlich. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Abrechnung der Aufwandsentschädigung könnte vom Büro für Rat und Bürgermeister übernommen werden. Der zusätzliche personelle Aufwand wird auf ca. 1,5 Arbeitsstunden mtl. geschätzt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Derzeit stehen die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Stadtverordneten als örtliche Ansprechpartner zur Verfügung. Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung wird hierfür nicht gezahlt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Der Anregung von Herrn Schäfer wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht gefolgt, da die finanzielle Situation der Stadt Bad Münstereifel als Nothaushaltskommune im Rahmen der Haushaltskonsolidierung einen derartigen zusätzlichen finanziellen Aufwand nicht zulässt. Seite 3 von Ratsdrucksache 1116