Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
76 kB
Datum
30.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.10.2007
- Der Bürgermeister Az: 13-22-36 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1116
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
23.10.2007
Rat
30.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anregung gem. § 24 GO NRW zur Ernennung von Ortsvorstehern
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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(X)
Kosten €: 26.724 €
( X ) Die Mittel müssten über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
(
Deckung:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( X ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
( X ) Folgekosten: ( X ) ja
26.724 € jährlich
( ) nein
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1116
1. Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.09.2007 (s. Anlage) beantragt Herr Laurenz Schäfer aus Arloff, die
Ernennung von Ortsvorstehern.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 24 der GO NRW ist in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel
für die Behandlung von Anregungen im Sinne von § 24 GO NRW der Haupt- und Finanzausschuss
des Rates der Stadt Bad Münstereifel zuständig.
Im vorliegenden Fall bedarf es zunächst gem. § 39 GO der Einteilung des Stadtgebietes in
Ortsbezirke, die in der Hauptsatzung festzuschreiben sind.
Da hierfür eine qualifizierte Ratsmehrheit erforderlich ist, kann der Hauptausschuss über die
Anregung des Herrn Schäfer nicht abschließend entscheiden, so dass vorgeschlagen wird, die
Angelegenheit in die nächste Sitzung des Rates am 30.10. zu vertagen und Herrn Schäfer zu
dieser Sitzung zur Wahrnehmung seines Rederechtes zu dieser Sitzung einzuladen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Gem. § 3 Entschädigungsverordnung NRW ist den Ortsvorstehern eine monatliche Aufwandsentschädigung zu zahlen. Diese beträgt generell 164 € mtl., kann jedoch auch in der
Hauptsatzung gem. der Größe des jeweiligen Bezirks von 100 € (bis 500 Einwohner), über 113 €
(bis 1.000 Einwohner) bis zu 164 € (ab 1.001 Einwohner) mtl. gestaffelt werden.
Als Modellberechnung wird hier zunächst von einer Bezirkseinteilung gem. der Einteilung der
Wahlbezirke in 17 Bezirke ausgegangen. Hierbei ergäben sich insgesamt 6 Bezirke mit über 1.000
Einwohner.
Demnach wären mtl. Aufwandsentschädigungen i. H. v.
11 x 113 €
=
1.243 €,
6 x 164 €
=
984 €,
Summe:
2.227 €
zu leisten.
Es ergäbe sich ein zusätzlicher Aufwand i. H. v. 26.724 € jährlich.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Abrechnung der Aufwandsentschädigung könnte vom Büro für Rat und Bürgermeister
übernommen werden. Der zusätzliche personelle Aufwand wird auf ca. 1,5 Arbeitsstunden mtl.
geschätzt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Derzeit stehen die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Stadtverordneten als örtliche
Ansprechpartner zur Verfügung. Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung wird hierfür nicht
gezahlt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der Anregung von Herrn Schäfer wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht gefolgt, da die
finanzielle Situation der Stadt Bad Münstereifel als Nothaushaltskommune im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung einen derartigen zusätzlichen finanziellen Aufwand nicht zulässt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1116