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Beschlussvorlage (Nutzungskonzept "Alte Schule" Frohngau)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
48 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
16.12.11, 09:27
Aktualisiert
16.12.11, 09:27
Beschlussvorlage (Nutzungskonzept "Alte Schule" Frohngau) Beschlussvorlage (Nutzungskonzept "Alte Schule" Frohngau) Beschlussvorlage (Nutzungskonzept "Alte Schule" Frohngau) Beschlussvorlage (Nutzungskonzept "Alte Schule" Frohngau)

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Inhalt der Datei

Tischvorlage GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 632 /IX.L. Datum: 13.12.2011 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Nutzungskonzept "Alte Schule" Frohngau Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Instandhaltungsrückstellung Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, dass ehemalige Kindergartengebäude, Holzmülheimer Straße 4, in Nettersheim-Frohngau dauerhaft an den Frohngauer Dorftreff – Alte Schule e. V. zu vermieten und im Rahmen der angedachten Umbauarbeiten einen Materialkostenanteil in Höhe von bis zu 40.000,00 Euro zu übernehmen. Begründung: Der Kindergarten in Frohngau musste im vergangenen Sommer geschlossen werden. Viele Frohngauerinnen und Frohngauer haben diesen Kindergarten durchlaufen. Zudem war dort bis Ende der 1960er Jahre die Dorfschule untergebracht. Somit besteht seitens der Dorfbevölkerung eine besondere Bindung zu diesem Gebäude. Weiterhin liegt es zentral in der Ortslage in unmittelbarer Nähe zur Kirche, zum Pfarrheim und zum Kinderspielplatz. Daher ist es der Dorfbevölkerung ein sehr großes Anliegen, dass das Gebäude einer sinnvollen Weiternutzung zugeführt wird und für die Dorfgemeinschaft erhalten bleibt. Die Vereinsgemeinschafts Frohngau hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv mit dieser Thematik befasst und neue Nutzungsmöglichkeiten besprochen. Letztendlich wurde sich einstimmig dafür ausgesprochen, im Erdgeschoss des Gebäudes ein Dorftreff einzurichten. Für die Dorfbevölkerung sollen hier Dienstleistungen aller Art angeboten werden. Weiterhin soll er – wie der Name schon sagt - ein Treffpunkt für die Dorfbevölkerung sein. Die Räume im Obergeschoss sowie der Raum im Erdgeschoß rechts neben dem ehemaligen Haupteingang sollen zu Fremdenzimmern und Ferienwohnungen umgebaut werden. Jährlich besuchen sehr viele Wanderer und Fahrradfahrer den Ort. Erftradweg und Jakobsweg führen unmittelbar an dem ehemaligen Kindergartengebäude vorbei. 3 Um die Kräfte für den Erhalt des Gebäudes zu bündeln und um eine saubere sowie getrennte Rechnungslegung garantieren zu können, hat die Vereinsgemeinschaft beschlossen, dass sie die dargestellten Vorhaben und die zukünftige Unterhaltung nicht selber in die Hand nimmt, sondern hierfür ein eigenständiger Verein gegründet wird. Die Vereinsgründung hat am 08.12.2011 stattgefunden. Der neue Verein hat den Namen Frohngauer Dorftreff – Alte Schule e. V. Mit den Umbauarbeiten soll schnellstmöglich begonnen werden, damit die Fremdenzimmer zur neuen Tourismussaison im kommenden Frühjahr nach Möglichkeit weitestgehend fertig sind und schon dann vermietet werden können. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dem Kreisbauordnungsamt kurzfristig einen Antrag auf Nutzungsänderung vorzulegen. Weiterhin hat der Frohngauer Dorftreff – Alte Schule e. V. um finanzielle Unterstützung zur Abdeckung des Materialkostenanteils im Rahmen der angedachten Umbauarbeiten bis zu einer Höhe von 40.000,00 Euro gebeten. Im Gegenzug ist der Verein bereit, die Umbauarbeiten weitestgehend in Eigenleistung durchzuführen, das Gebäude dauerhaft anzumieten, die Nebenkosten zu tragen sowie den Zuschussbetrag in Form einer monatlichen Mietzahlung an die Gemeinde Nettersheim zurückzuerstatten. Dem Anliegen des Frohngauer Dorftreff – Alte Schule e. V. sollte entsprochen werden, da hierdurch eine dauerhafte Nutzung des ehemaligen Kindergartengebäudes im Sinne der Dorfbevölkerung sichergestellt werden kann und zudem durch die Sanierung bzw. den Umbau der Räume weitestgehend in Eigenleistung verbunden mit der Rückerstattung des Materialkostenanteils in Form einer Miete ein Mehrwert für die Gemeinde Nettersheim geschaffen wird. 4 Für die Instandsetzung der Räume im Obergeschoss des ehemaligen Kindergartens wurde eine Instandsetzungsrückstellung gebildet, worüber die finanzielle Unterstützung abgewickelt werden kann. Die konkrete Ausgestaltung des abzuschließenden Mietvertrages soll in der kommenden Sitzungsphase zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die mietvertragliche Regelung soll sich hierbei an den bereits bestehenden Vertragsverhältnissen zu Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Alte Schule Engelgau, Alte Schule Buir oder Dorfsaal Tondorf orientieren. Das ehemalige Kindergartengebäude steht unter Denkmalschutz. Der Frohngauer Dorftreff – Alte Schule e. V. hat sich verbindlich bereiterklärt bei den angedachten Umbauarbeiten sowie bei der späteren Unterhaltung des Gebäudes die Belange des Denkmalschutzes ausreichend zu berücksichtigen und die diesbezüglichen Anforderungen einzuhalten. Darüber hinaus soll die Landeskonservatorin eng einbezogen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister