Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
06.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1165
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
06.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhausgebiet"
hier: Vorverfahren
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1165
1. Sachverhalt:
Das Kurhaus liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“. Der Bebauungsplan
setzt hierfür ein Sondergebiet Kur mit einer Grundflächenzahl von 0,2 und einer
Geschossflächenzahl von 0,4, geschlossene Bauweise, SD/WD fest.
Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen gibt es Überlegungen, auch eine Nutzung unabhängig von
der Zweckbestimmung „Kur“ zu ermöglichen. Hierfür ist es erforderlich Flächennutzungs- und
Bebauungsplan zu ändern.
In Frage kommt die Ausweisung eines Kerngebietes mit den nachfolgend möglichen Nutzungen:
-Geschäfts- Büro- und Verwaltungegebäude,
-Schank- und Speisewirtschaften,
-Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
-sonsitge nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
-Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
-Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter
-sonstige Wohnungen in den Obergeschossen nach Maßgabe der Festsetzungen im BPL
-Vergnügungsstätten ohne Spielhallen, Sexkinos, (Video-)Peep-Shows, Striptease-shows sowie
Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem
Charakter ausgerichtet sind (Sexshops).
-Einzelhandelsbetriebe- diese jedoch nur in Verbindung mit den anderen zulässigen Nutzungen
und einer Begrenzung der Verkaufsfläche auf ca. 80 bis 100 qm. Ausgeschlossen grundsätzlich
Lebensmitteleinzelhandel und größerer zentrenrelevanter Einzelhandel.
Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen sollen die Vorverfahren durchgeführt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die Grundlage für die Genehmigung o.a. Nutzungen kann nur durch die Änderung des
Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes geschaffen werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für diese Änderungsverfahren betragen 4.879,-- €. Diese werden durch den Kaufpreis
refinanziert.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Anternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes
und des Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Kerngebietes mit den vorstehenden
Nutzungsmöglichkeiten durchzuführen.