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Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhausgebiet" hier: Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
06.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhausgebiet"
hier: Vorverfahren) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhausgebiet"
hier: Vorverfahren)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.11.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1165 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 06.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhausgebiet" hier: Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1165 1. Sachverhalt: Das Kurhaus liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“. Der Bebauungsplan setzt hierfür ein Sondergebiet Kur mit einer Grundflächenzahl von 0,2 und einer Geschossflächenzahl von 0,4, geschlossene Bauweise, SD/WD fest. Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen gibt es Überlegungen, auch eine Nutzung unabhängig von der Zweckbestimmung „Kur“ zu ermöglichen. Hierfür ist es erforderlich Flächennutzungs- und Bebauungsplan zu ändern. In Frage kommt die Ausweisung eines Kerngebietes mit den nachfolgend möglichen Nutzungen: -Geschäfts- Büro- und Verwaltungegebäude, -Schank- und Speisewirtschaften, -Betriebe des Beherbergungsgewerbes, -sonsitge nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, -Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, -Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter -sonstige Wohnungen in den Obergeschossen nach Maßgabe der Festsetzungen im BPL -Vergnügungsstätten ohne Spielhallen, Sexkinos, (Video-)Peep-Shows, Striptease-shows sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind (Sexshops). -Einzelhandelsbetriebe- diese jedoch nur in Verbindung mit den anderen zulässigen Nutzungen und einer Begrenzung der Verkaufsfläche auf ca. 80 bis 100 qm. Ausgeschlossen grundsätzlich Lebensmitteleinzelhandel und größerer zentrenrelevanter Einzelhandel. Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen sollen die Vorverfahren durchgeführt werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Grundlage für die Genehmigung o.a. Nutzungen kann nur durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes geschaffen werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für diese Änderungsverfahren betragen 4.879,-- €. Diese werden durch den Kaufpreis refinanziert. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Anternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Kerngebietes mit den vorstehenden Nutzungsmöglichkeiten durchzuführen.