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Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Verhandlungen mit der Fa. Level 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
544 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
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STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungender Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefügten Antrag der I des SPDCDUFraktion ".~ Fraktion D Mi D F.D.P.Fraktion Fraktion D BÜNDNIS 90 I og an die zuständigen Ausschüsse weiter. -.EGRUNEN D StV öffentlich SI ADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER A 7/1852 BMI!l1 o5tt0lif82-~£fu_-! Amt: - 65- S1rADT ERFT8TA[i)' ~i)r.~~ BeschIAusf.: - 65 - II Datum: 04.03.2002J • I Betreff: Antrag bzgl. Bericht über die Verhandlungen Finanzielle mit der Fa. Level 3 Auswirkungen: !81 Keine Unterschrift des Budgetverantworllichen Erftstadt, den 7. März 2002 Der Antrag wird zur Beschlussfassung Werksausschuss Straßen zugeleitet an den Stellungnahme der Verwaltung: • Die im Antrag aufgelisteten Vorschläge habe ich bereits in analoger Form in den mir neu vorliegenden Vortragsentwürfen für die Benutzung von Leitungstrassen in den städtischen Wirtschaftswegen eingebracht. Somit kann ich den vorgebrachten Beschlusspunkten gleichfalls inhaltlich voll zustimmen. Lediglich zu Pkt. 4, Erhebung einer Verwaltungsgebühr, muss durch mein Rechtsamt noch geprüft werden, inwieweit diese hinsichtlich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verträglich ist. (Bösche) P:\SZ\ANTRÄGE\A1852.WPD 1m Anlage 1 zu A 7/1852 Kabelverlegungen SltzullgJjjl nach dem Telekommunikationsgesetz it.,;,. 01.0'- Dt r s an Wirtschaftswegen Zu Pkt. 4 des Antrages liegt mir folgende rechtliche Bewertung vor: Wirtschaftswege sind keine öffentlichen Verkehrswege im Sinne des Landesstraßenund Wegegesetzes, da in der Regel keine Widmung vorliegt. Somit richten sich Aufgrabungen an diesen Wegen auch nicht nach dem § 50 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes. Es sind vielmehr tatsächliche öffentliche Wege mit eingeschränktem Benutzerkreis, deren Inanspruchnahme sich nach § 57 TKG richtet. Es ist somit keine Nutzungsgebühr, sondern eine Nutzungsentschädigung entsprechend der Rahmenvereinbarung, § 6 Abs. 1, festzulegen. • Der Pkt. 4 des Antrages nommen werden . . ~ • P:\sz\ANTRÄGE\Al852Anlage.doc kann daher inhaltlich gleichfalls von der Verwaltung über- " -- I t._.I 14 An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Rathaus 50374 Erftstadt , 63 18. Februar 2002 61 20 ~~~;''' 6 65: Teichweg 8 50374 Erftstadt Tel/Fax: 02235-72988 ........lft.l170\ I ~~ --'F-, 51 Pi/ISS; per Fax: 409-300 nachrichtlich Herrn Beigeordneten Volker Erner Antrag gemäß GO des Rates Schäden an Wirtschaftswegen Bezug: A7/1233 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bezugnehmend auf den CDU-Antrag "Schäden an Wirtschaftswegen" wird die Verwaltung beauftragt, einen mündlichen Bericht über den Stand der Verhandlungen mit der Firma "Level 3" im nächsten Fachausschuss abzugeben, Insbesondere sollen die Themen "Gewährleistung" (wie lange und wer kontrolliert) und "Schadensregulierung" erläutert werden. , Aufgrund der Erfahrungen mit der Firma Level 3 im Erftkreis, beantragt die CDUFraktion, dass zukünftig folgende Bedingungen für ähnliche Vorhaben gelten sollen: 1. Neben den befestigten Wirtschaftswegen, kein Kabelpflugverfahren mehr angewandt. d.h. auf dem Bankett, wird 2. Die ZTVA-StB, d.h. "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Aufgrabungen in Verkehrsflächen", werden Richtlinien für vorgeschrieben. 3. Es ist vertraglich auszuschließen, dass die Abschreibungen bei einer Schadensregulierung mit einfließen. der Wege 4. Die Verwaltungsgebührensatzung wird dahingehend geändert, dass für Aufgrabungen in städtischen Wegen eine Verwaltungsgebühr von 2.- € pro laufendem Meter Leitung erhoben wird. Mit freundlichen Grüßen Heinz Mörs ;Jt.ß~ ~~'W--~ Für die CDU-Fraktlon CDlJ..FRAKnON ERFTSTADT Bonner Straße 5 50374 Etftstadt TeU2235/75954 Fax02235/688685