Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
544 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungender Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
SPDCDUFraktion ".~ Fraktion
D
Mi
D
F.D.P.Fraktion
Fraktion
D BÜNDNIS 90 I
og an die zuständigen Ausschüsse weiter.
-.EGRUNEN
D
StV
öffentlich
SI ADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
A 7/1852
BMI!l1 o5tt0lif82-~£fu_-!
Amt: - 65-
S1rADT ERFT8TA[i)'
~i)r.~~
BeschIAusf.:
- 65 -
II
Datum: 04.03.2002J
•
I Betreff:
Antrag bzgl. Bericht über die Verhandlungen
Finanzielle
mit der Fa. Level 3
Auswirkungen:
!81 Keine
Unterschrift des Budgetverantworllichen
Erftstadt, den 7. März 2002
Der Antrag wird zur Beschlussfassung
Werksausschuss Straßen
zugeleitet an den
Stellungnahme der Verwaltung:
•
Die im Antrag aufgelisteten Vorschläge habe ich bereits in analoger Form in den mir neu
vorliegenden Vortragsentwürfen für die Benutzung von Leitungstrassen in den städtischen Wirtschaftswegen eingebracht. Somit kann ich den vorgebrachten Beschlusspunkten gleichfalls inhaltlich voll zustimmen.
Lediglich zu Pkt. 4, Erhebung einer Verwaltungsgebühr, muss durch mein Rechtsamt
noch geprüft werden, inwieweit diese hinsichtlich des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) verträglich ist.
(Bösche)
P:\SZ\ANTRÄGE\A1852.WPD
1m
Anlage 1 zu A 7/1852
Kabelverlegungen
SltzullgJjjl
nach dem Telekommunikationsgesetz
it.,;,.
01.0'- Dt
r
s
an Wirtschaftswegen
Zu Pkt. 4 des Antrages liegt mir folgende rechtliche Bewertung vor:
Wirtschaftswege sind keine öffentlichen Verkehrswege im Sinne des Landesstraßenund Wegegesetzes, da in der Regel keine Widmung vorliegt. Somit richten sich Aufgrabungen an diesen Wegen auch nicht nach dem § 50 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes. Es sind vielmehr tatsächliche öffentliche Wege mit eingeschränktem Benutzerkreis, deren Inanspruchnahme sich nach § 57 TKG richtet.
Es ist somit keine Nutzungsgebühr,
sondern eine Nutzungsentschädigung
entsprechend der Rahmenvereinbarung, § 6 Abs. 1, festzulegen.
•
Der Pkt. 4 des Antrages
nommen werden .
.
~
•
P:\sz\ANTRÄGE\Al852Anlage.doc
kann daher inhaltlich gleichfalls
von der Verwaltung
über-
"
--
I
t._.I
14
An den Bürgermeister
der Stadt Erftstadt
Rathaus
50374 Erftstadt
,
63
18. Februar 2002
61
20
~~~;'''
6
65:
Teichweg 8
50374 Erftstadt
Tel/Fax: 02235-72988
........lft.l170\
I ~~
--'F-,
51
Pi/ISS;
per Fax: 409-300
nachrichtlich Herrn Beigeordneten Volker Erner
Antrag gemäß GO des Rates
Schäden an Wirtschaftswegen
Bezug: A7/1233
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bezugnehmend auf den CDU-Antrag "Schäden an Wirtschaftswegen"
wird die
Verwaltung beauftragt, einen mündlichen Bericht über den Stand der Verhandlungen
mit der Firma "Level 3" im nächsten Fachausschuss abzugeben, Insbesondere sollen
die
Themen
"Gewährleistung"
(wie
lange
und
wer
kontrolliert)
und
"Schadensregulierung" erläutert werden.
,
Aufgrund der Erfahrungen mit der Firma Level 3 im Erftkreis, beantragt die CDUFraktion, dass zukünftig folgende Bedingungen für ähnliche Vorhaben gelten sollen:
1. Neben den befestigten Wirtschaftswegen,
kein Kabelpflugverfahren mehr angewandt.
d.h. auf dem Bankett, wird
2. Die ZTVA-StB, d.h. "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Aufgrabungen
in
Verkehrsflächen",
werden
Richtlinien
für
vorgeschrieben.
3. Es ist vertraglich auszuschließen, dass die Abschreibungen
bei einer Schadensregulierung mit einfließen.
der Wege
4. Die Verwaltungsgebührensatzung wird dahingehend geändert, dass für
Aufgrabungen in städtischen Wegen eine Verwaltungsgebühr von 2.- €
pro laufendem Meter Leitung erhoben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Mörs
;Jt.ß~
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Für die CDU-Fraktlon
CDlJ..FRAKnON ERFTSTADT
Bonner Straße 5
50374 Etftstadt
TeU2235/75954
Fax02235/688685