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Beschlussvorlage (Förderprogramm zur Fremdwasserreduzierung innerhalb des Gemeinde-gebietes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Beschlussvorlage (Förderprogramm zur Fremdwasserreduzierung innerhalb des Gemeinde-gebietes) Beschlussvorlage (Förderprogramm zur Fremdwasserreduzierung innerhalb des Gemeinde-gebietes) Beschlussvorlage (Förderprogramm zur Fremdwasserreduzierung innerhalb des Gemeinde-gebietes)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 624 /IX.L. Datum: 21.11.2011 An den Werksausschuss Sitzungstag: 06.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Förderprogramm zur Fremdwasserreduzierung innerhalb des Gemeindegebietes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Wirtschaftsplan 2012 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, im Rahmen des Förderprogramms zur Fremdwasserreduzierung die beantragten Maßnahmen der Förderphase 2.2 – Teilstücke Pfalzstraße in Zingsheim sowie Meisenweg/Goldgasse/Mühlenbachstraße in Engelgau – erst nach Vorlage des Förderbescheides zu beginnen. Weiterhin nimmt der Rat den Sachstand des Gesamtobjektes zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Werksausschuss wurde zuletzt in seinen Sitzungen am 30.11.2010 (Vorlage 355) und 01.02.2011 (Vorlage 390) über den Sachstand des Förderprogramms zur Fremdwasserreduzierung innerhalb des Gemeindegebietes informiert. Die Maßnahmen der Förderphase 2.1 „Am Joelper“ in Tondorf, „Schleidener Straße“ sowie „Zum Rott“ in Marmagen sowie „Zum Heidentempel“ in Pesch sind zwischenzeitlich fertiggestellt. Derzeit werden die Schlussrechnungen der bauausführenden Firmen geprüft und der Schlussverwendungsnachweis vorbereitet, damit die notwendigen Unterlagen entsprechend dem Förderbescheid bis zum 31.12.2011 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden können. Für die Förderphase 2.2 wurden Mitte Dezember 2010 Förderanträge für die Maßnahmen Teilstück „Pfalzstraße“ in Zingsheim sowie „Meisenweg, Goldgasse und Mühlenbachstraße“ in Engelgau eingereicht. Das Kostenvolumen einschließlich Privatgrundstücke beläuft sich hiernach auf rd. 2,0 Mio. Euro, wobei derzeit für die öffentlichen Kanäle von einer Förderung von 80 % und für die Kosten auf den Privatgrundstücken von einer Förderung in Höhe von 50 % ausgegangen wird. Die Bewilligungsbehörde hat nunmehr mit Schreiben vom 04.11.2011 einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Förderphase 2.2 zugestimmt, wobei ein konkreter Termin zur Vorlage des Förderbescheides derzeit noch nicht vorliegt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn eine spätere Förderung nicht begründet werden kann. 3 Da ein sofortiger Maßnahmenbeginn der vorgenannten Maßnahmen bis zur Vorlage des Förderbescheides eine 100%ige Finanzierung durch den Eigenbetrieb Abwasser erfordert und hierdurch Zwischenfinanzierungen notwendig werden, deren Zinsaufwendungen sich negativ auf den Gebührenhaushalt auswirken, wird vorgeschlagen, den Maßnahmenbeginn zunächst bis zur Vorlage des Zuwendungsbescheides zurückzustellen. Im Wirtschaftsplan 2012 sind die Maßnahmen bereits berücksichtigt, so dass jederzeit mit den Maßnahmen begonnen werden kann. Mit den Kanalisationsmaßnahmen ist teilweise auch die Erneuerung der Hauptwasserleitung vorgesehen. Hierfür sind ebenfalls Mittel im Wirtschaftsplan 2012 des Gemeindewasserwerkes veranschlagt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister