Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 624 /IX.L.
Datum: 21.11.2011
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
06.12.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Förderprogramm zur Fremdwasserreduzierung innerhalb des Gemeindegebietes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Wirtschaftsplan 2012
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, im Rahmen des Förderprogramms zur Fremdwasserreduzierung
die beantragten Maßnahmen der Förderphase 2.2 – Teilstücke Pfalzstraße in
Zingsheim sowie Meisenweg/Goldgasse/Mühlenbachstraße in Engelgau – erst nach
Vorlage des Förderbescheides zu beginnen. Weiterhin nimmt der Rat den
Sachstand des Gesamtobjektes zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der Werksausschuss wurde zuletzt in seinen Sitzungen am 30.11.2010 (Vorlage
355) und 01.02.2011 (Vorlage 390) über den Sachstand des Förderprogramms zur
Fremdwasserreduzierung innerhalb des Gemeindegebietes informiert. Die Maßnahmen der Förderphase 2.1 „Am Joelper“ in Tondorf, „Schleidener Straße“ sowie „Zum
Rott“ in Marmagen sowie „Zum Heidentempel“ in Pesch sind zwischenzeitlich fertiggestellt. Derzeit werden die Schlussrechnungen der bauausführenden Firmen geprüft und der Schlussverwendungsnachweis vorbereitet, damit die notwendigen Unterlagen entsprechend dem Förderbescheid bis zum 31.12.2011 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden können.
Für die Förderphase 2.2 wurden Mitte Dezember 2010 Förderanträge für die Maßnahmen Teilstück „Pfalzstraße“ in Zingsheim sowie „Meisenweg, Goldgasse und
Mühlenbachstraße“ in Engelgau eingereicht. Das Kostenvolumen einschließlich Privatgrundstücke beläuft sich hiernach auf rd. 2,0 Mio. Euro, wobei derzeit für die öffentlichen Kanäle von einer Förderung von 80 % und für die Kosten auf den Privatgrundstücken von einer Förderung in Höhe von 50 % ausgegangen wird.
Die Bewilligungsbehörde hat nunmehr mit Schreiben vom 04.11.2011 einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Förderphase 2.2 zugestimmt, wobei ein konkreter
Termin zur Vorlage des Förderbescheides derzeit noch nicht vorliegt. Gleichzeitig
wird darauf hingewiesen, dass mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn eine spätere Förderung nicht begründet werden kann.
3
Da ein sofortiger Maßnahmenbeginn der vorgenannten Maßnahmen bis zur Vorlage
des Förderbescheides eine 100%ige Finanzierung durch den Eigenbetrieb Abwasser
erfordert und hierdurch Zwischenfinanzierungen notwendig werden, deren Zinsaufwendungen sich negativ auf den Gebührenhaushalt auswirken, wird vorgeschlagen,
den Maßnahmenbeginn zunächst bis zur Vorlage des Zuwendungsbescheides zurückzustellen.
Im Wirtschaftsplan 2012 sind die Maßnahmen bereits berücksichtigt, so dass jederzeit mit den Maßnahmen begonnen werden kann. Mit den Kanalisationsmaßnahmen
ist teilweise auch die Erneuerung der Hauptwasserleitung vorgesehen. Hierfür sind
ebenfalls Mittel im Wirtschaftsplan 2012 des Gemeindewasserwerkes veranschlagt.
gez. Pracht
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Bürgermeister